Unfallflucht hat kurze Beine

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    Unfallflucht hat kurze Beine

    Hier mal ein nicht ganz uninteressanter Fall, der mir letzte Woche Samstag passiert ist und durch die Polizei mittlerweile vollständig aufgeklärt wurde (nicht zuletzt durch meine Aufmerksamkeit und die extreme Freundlichkeit eines Mitbürgers als zweiter Augenzeuge - das ist leider leider nicht selbstverständlich heutzutage)

    planetdraco.de/wordpress/?p=504

    Was mir die Polizei übrigens nicht so recht verraten wollte ist die Strafe des Unfallverursachers. Seine Versicherung übernimmt zwar den Schaden (die hat mich heute bereits kontaktiert), aber das kann doch nicht alles sein, oder? Immerhin war das eine Straftat, die der Typ begangen hat.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Da hab ich auch ne Story zu, Mitte März auf der A9 bei Dittersdorf (die Kenner wissen die Stelle).
    Ein Lkw ist schwer verunglückt und beide Insassen waren schwer verletzt, ein Jeep aus dem Raum Oberfranken kam an die Unfallstelle, der Fahrer hat sich kurz das Geschehen angeschaut und stieg dann ein und fuhr dank Allrad über den Grünstreifen davon. Hinzukommende Ersthelfer notierten sich das Kennzeichen, die Polizei konnte den Fahrer ermitteln, ihm droht jetzt eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.

    Es ist zwar ein bisschen was anderes als Fahrerflucht aber ich finde fast noch schlimmer zu bewerten.
    Meiner Meinung nach geschieht es solchen Leuten zu Recht, wenn sie beobachtet und angezeigt werden.
    Bei dir ging es um einen Schaden, auf dem du sitzen geblieben wärst, bei dem Unfall ging es um Menschenleben, ich finde bei sowas sollte man nicht wegschauen und ein besonnenes Handeln an den tag legen.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    Man sollte bei solchen fällen wie im 2. Post allerdings auch beachten das es nicht jedermans Sache ist bei soetwas zu helfen...anzuhalten und wieder wegzufahren ist allesdings etwas dreist.

    Ich für meinen Fall hatte soetwas glücklicherweise noch nie, habe aber reichlich Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten (u.a. durch Bund) und kann nur hoffen das ich bei soetwas die Fassung behalte.

    Hab übrigens auch an meiner (zum Glück) Plastikstoßstange direkt vor dem Kotflügel einen Ausparkschaden durch Baustellenfahrzeuge wo es nie einer war -.-

    Psyotic schrieb:

    Man sollte bei solchen fällen wie im 2. Post allerdings auch beachten das es nicht jedermans Sache ist bei soetwas zu helfen...anzuhalten und wieder wegzufahren ist allesdings etwas dreist.
    Und selbst wenn du kein Blut sehen kannst und so, du bist verpflichtet zumindest den Notruf zu wählen und selbst das hat der feine Herr nicht getan. Es muss niemand etwas bei einem Unfall tun, was er nicht will oder kann, aber Unfallstelle absichern und Notruf absetzen, das muss man.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    § 142 StGB:
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort(1)
    Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

    1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

    [...]
    Verkaufe HiFi für Fabia1. Bei Interesse melden.
    Das maximale Strafmaß ist ja bereits geklärt, nur das wird eher selten auch verhängt. Das Strafmaß richtet sich u.a. auch an der Höhe des Schadens und nach dem Verhalten des Verursachers. Wer aussteigt, guckt was passiert ist und dann am besten noch lachend weiter fährt (so mal von einem Freund von mir beobachtet!), dem wird ordentlich was aufgebrummt; bei geringfügigen Schäden geht die Sache oft mit der Einstellung des Verfahrens aus, wenn die Erkennbarkeit des Unfalls, nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    R2D2 schrieb:

    bei geringfügigen Schäden geht die Sache oft mit der Einstellung des Verfahrens aus, wenn die Erkennbarkeit des Unfalls, nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
    Der Schaden dürfte als geringfügig zu bezeichnen sein, alerdings ist die Erkennbarkeit des Unfalls eindeutig und durch einen zweiten Zeugen belegt. Ich fände es nicht ok, wenn der Typ straffrei davon kommt. Wenigstens ein Bußgeld sollte drin sein imho.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Normal gilt ja: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" hier ist das aber etwas anders, denn zum "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort" gehört nunmal, dass man Kenntnis vom Unfall hatte, genau hier entsteht das Problem. An sich ist das auch gut so, dass man ggf. keine Strafe bekommt, schlimm ist nur, wie hoch die Grenze gelegt wird, ab wann das für die Gerichte eindeutig erkennbar ist. Noch schlimmer ist nur noch, dass es langsam mehr und mehr zum Volkssport wird, eine banale Versicherungsgeschichte nicht zu melden und einfach abzuhauen.

    Da hast du echt Glück gehabt, dass der Typ bei dir nicht einfach davon gekommen ist. :)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Die Unfallflucht bei solchen Schäden nimmt leider immer mehr zu. Und viele Zeugen sehen lieber weg als sich zu melden. Aber inzwischen geben sich die Versicherungen (und auch die Polizei) um so mehr Mühe, die Täter zu finden. Das Argument "ich hab nichts gemerkt" zählt in vielen Fällen auch nicht mehr, denn dazu gibt es inzwischen einige Studienreihen der Versicherer - und die belegen ziemlich eindeutig, dass die meisten Rempler für den Täter spürbar waren bzw. bei der notwendigen Sorgfalt bemerkbar gewesen wären. Leider hilft es nichts, wenn der Täter unerkannt abhauen kann.
    Freut mich für Draco, dass er wohl nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

    Gruß aus Lippe
    Walter

    digiman25 schrieb:

    Aber inzwischen geben sich die Versicherungen (und auch die Polizei) um so mehr Mühe, die Täter zu finden. Das Argument "ich hab nichts gemerkt" zählt in vielen Fällen auch nicht mehr, denn dazu gibt es inzwischen einige Studienreihen der Versicherer - und die belegen ziemlich eindeutig, dass die meisten Rempler für den Täter spürbar waren bzw. bei der notwendigen Sorgfalt bemerkbar gewesen wären.
    Wenn dem so ist, dann freut mich das sehr! :) Ist ja doch schon eine ganze Weile her, seit ich aus dem Geschäft ausgestiegen bin, da hat sich dann wohl einiges zum Guten entwickelt.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Ich finde er sollte nicht straffrei davon kommen, aber es würd so kommen weil der lidlparkplatz privat ist.
    darum bekommt er keine anzeige wegen fahrerflucht.
    das ist leider so ich kenne so einen fall.
    sei froh das du den verursacher hast und alles bezahlt wird.
    bei mir war es fahrerflucht ohne täter ermittlung,verfahren eingestellt auf schaden sitzen geblieben. :cursing:
    Ich habe eine dringende Frage.
    Wie wird ein solcher Lackschaden ordnungsgemäß repariert? Wird die Stoßstange im angebauten Zustand teillackiert (wie z.B. bei einem Lackdoktor , Smart-Repair) oder wird sie abgebaut und komplett neu lackiert? Sprich, ist eine Teillackierung als "Pfusch" anzusehen (nichts gegen das Verfahren, aber es macht zweifellos einen kleinen Unterschied, ob ein Bauteil komplett lackiert wird oder nur eine Stelle nachgepinselt wird - meitens sieht man es bei genauem hinsenen immer noch) oder ist das ein übliches Verfahren bei einer vernünftigen Reparatur und ich MUSS das ggf. akzeptieren? Die Antwort auf diese Frage birgt nämlich einen erheblichen Kostenfaktor für die gegnerische Versicherung (die mit Sicherheit versuchen wird die Kosten minimal zu halten). Smart-Repair beläuft sich auch geschätzte 100 Euro, während eine Komplettlackierung samt Montage und Leihwagen für mind. 2 Tage ganz locker 400-600 Euro kosten dürfte.
    Mich interessiert die Frage, da morgen ein Gutachter vorbeikommt und ich nicht weiß, ob er von der gegnerischen Versicherung ist oder unabhängig. Werde morgen früh auch noch schnell zum AH zwecks Kostenvoranschlag fahren und mich informieren. Möchte mich halt nicht verarschen lassen.
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    Smart-Repair Versicherung

    Gab Google folgendes:
    gutefrage.net/frage/versicheru…-smart-repair-akzeptieren

    kurz: nein musst du nicht aktzepieren.
    nur dann, wenn du das Geld haben willst zum reparieren.

    Vollständige Schadensbehebung ist aber NUR durch komplett lackieren zumachen.
    Hat mir auch gerade mein Lackierer - Kontakt (Kumpel) gesagt.

    Das Verfahren ist halt gut, um Eigene Schäden günstig reparieren zu lassen!

    gruß Blackfrosch

    Edit:
    finanztip.de/recht/verkehr/unf…r-spot-repair-methode.htm

    das Urteil hab ich eben noch gefunden. Die Frage ist was die mit Bagatellschaden meinen. Zitat:

    Bagatellschaden
    Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00€ (BGH AZ: VI ZR 365/03). Die gegnerische Versicherung kann wegen der "Schadenminderungspflicht" des Geschädigten bei Bagatellschäden eine Erstattung der Kosten für das Kfz-Sachverständigengutachten ablehnen. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt völlig aus
    Wenn ich abschließend kombiniere, hängt das also von der Differenz der Kosten Ganz vs Smartrepair, der Versicherung und dem Schaden ab.
    Mein Tipp: Freundlich bleiben und im Zweifelsfall mit Neuwagen, Wertverlust, Verkaufsvorhaben etc argumentieren.
    Bilstein B12 Fahrwerk - ECO Motorsoftware mit umschaltbaren Leistungsstufen u.a. 135 PS / 320 Nm :D Mein Thread

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Blackfrosch“ ()

    Danke für die Info.

    Kostenvoranschlag der Werkstatt: 723 Euro + 3 Tage Ausfallzeit
    "Selbstverständlich wird komplett lackiert, man sieht ja sonst den Ansatz"

    Gleich kommt der Gutachter, dann hab ich was handfestes in der Hand. Überlege ernsthaft den Schaden reparieren zu lassen, weil die Stoßstange noch diverse andere Kratzer vom Vorbesitzer hat.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    So, der Sachverständiger war da und hat sich den Schaden angeschaut, ebenso den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt (nach DAT System). Die Kosten werden wie erwartet zu 100% übernommen, er hätte mir auch vor Ort einen Scheck über die Summe ausstellen können. Da mir das jedoch irgendwie merkwürdig vorkam, habe ich abgewunken und gesagt, dass ich noch etwas Zeit zur Entscheidung (Lackierung oder Auszahlung) benötige. War auch kein Problem.
    Die Kosten für ein Ersatzauto von Europcar für 2-3 Tage (je nach Reparaturdauer) könne aber nicht ausgezahlt werden. Okay, nachvollziehbar, aber naja :)

    Jetzt muss ich mir nur noch überlegen was ich mache.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Geld und dann per Smart-Repair schwarz ohne Rechnung lackieren lassen. Und dich drüber freuen, dass du in 2 Stunden 500€ verdient hast.

    (Hab ich das jetzt geschrieben oder nur gedacht....) ?
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    Blackfrosch schrieb:

    schwarz ohne Rechnung lackieren lassen.
    Das hab ich jetzt überlesen. Aber selbst mit Rechnung dürfte das nur einen Bruchteil kosten. Ich hab eh noch ein paar andere Lackschäden, die ich diesen Sommer machen lassen möchte. Muss nachher mal mit meiner Frau drüber quatschen.
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    Du Glückpilz, ich warte schon die ganze Zeit drauf, das mir mal einer hinten rechts drauf fährt, weil da Lackschäden sind....


    gruß :) und grüß deine Frau - sie soll das Geld nehmen :thumbsup:
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