Diesel Partikelfilter kostenneutral - was haltet ihr davon?

  • Fabia I

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, sollten Sie sich anmelden.

    ulf schrieb:

    danach jährlich 293 Euro

    Damit fällt die EU4 Norm wohl schon orgentlich unter Umweltsau, denn unser 1.6TDI DPF (EU5) mit 109g/km CO² kostet 153€ Steuern.
    Hochgerechnet auf 140g/km und 1.9Liter wären das 230€. Gute 70€ kostet also das EU4 dasein :(


    gruß Blackfrosch
    Bilstein B12 Fahrwerk - ECO Motorsoftware mit umschaltbaren Leistungsstufen u.a. 135 PS / 320 Nm :D Mein Thread

    Blackfrosch schrieb:

    unser 1.6TDI DPF (EU5) mit 109g/km CO² kostet 153€ Steuern.
    Hochgerechnet auf 140g/km und 1.9Liter wären das 230€. Gute 70€ kostet also das EU4 dasein :(
    Falsch: nicht die Abgasklasse ist entscheidend, sondern die zu frühe Erstzulassung.
    Wären unsere Wagen am 5.11.08 oder später zugelassen, dann dürften wir zwischen alter und CO2-Besteuerung wählen.
    Gruß Ulf
    Oh man, was fuer ein Durcheinander. Ich mag mir garnicht ausmalen, was diese "Dreifachhaltung" an Buerokratiekosten verursacht.

    Variante 1: davor
    Variante 2: 05.11.2008-30.06.2009
    Variante 3: danach

    Naja, immerhin sinkt fuer meinen 2004er RS jetzt die Steuer wieder auf das fruehrere Mass von 293,-.

    Hier koennt ihrs mal Nachrechnen, mit dem offiziellen Rechner (der liefert hoffentlich korrekte Werte). Fuer den Fabia I RS ist die Emissionsnummer aus dem Fahrzeugschein die 44. bundesfinanzministerium.de/nn_…aktiver__kfz-rechner.html

    Variante 1: 293
    Variante 2: 236
    Variante 3: 236

    Toll, dass ich nach Variante 1 besteuert werde!!!

    Wenn man so offensichtlich beschissen wird, ist es nur fair, die StVO nicht zu befolgen!
    Schön war's.

    hag schrieb:



    Variante 1: 293
    Variante 2: 236
    Variante 3: 236

    Toll, dass ich nach Variante 1 besteuert werde!!!

    Wenn man so offensichtlich beschissen wird, ist es nur fair, die StVO nicht zu befolgen!
    . . . und damit unbeteiligte Dritte zu gefährden, wenn z.B. Tempolimits mal (ausnahmsweise) zur Entschärfung von Gefahrenpunkten angebracht sind?
    Wie wäre es stattdessen mit einer Klage auf Gleichbehandlung mit Wagen ab EZ 05.11.08?
    Gruß Ulf