All Car Challenge 2011 - Magdeburg - 15.05.11

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  • All Car Challenge 2011 - Magdeburg - 15.05.11

    Kalendereintrag ACC2011

    Wer teilnehmen will kann sich ja eintragen, damit man schonmal sieht wer so alles da sein wird

    Mehr Infos hier: 141.44.152.180/~vwclub/index.php?article_id=117

    Bongi, Sky, hektor und Ich werden zu 99% zugegen sein
  • hey volks,

    wir ihr der website entnehmen könnt, gibt es ja ein vorläufiges programm:

    Vorläufiger Programmablauf (Änderungen vorbehalten)

    ____________________________________

    ab 9 Uhr Einlass

    10 Uhr Öffnung der Händlermeile

    ab 10 Uhr Anmeldungen für den SHOW & SHINE Wettbewerb und dB-Contest

    ab 11 Uhr Bewertungsbeginn bei S&S und Messungsbeginn beim dB-Contest

    ab 11 Uhr HOT-CARS Präsentationen, GO-Kart Races usw.

    13 Uhr Anmeldeschluß SHOW & SHINE Wettbewerb

    ab 13 Uhr Showprogramme z.B. verrückte Wettbewerbe, Sexy CAR Wash usw.

    ca.18 Uhr Pokalverleihung

    19 Uhr Abfahrt


    Ich bin ja stark dafür das wir Skodas versuchen gemeinsam einzufahren und ne Reihe für uns nehmen, damit man uns mal als ernstzunehmende Konkurenz sieht.
    Aus Erfahrung weiß ich, dass die Bewertungen der Fahrzeuge manchmal doch länger dauert als gedacht. Daher ist das mit ab 18Uhr Pokalverhabe ein Wagnis. Naja, ich werd den ganzen Tag da sein. Freu mich auf die "mini XS" - wie ich sie so gern nenne. Klar ist der Termin doof da am selben Tag z.B. VW Boxenstopp in Zwickau is und weitere 3 Veranstatlungen, aber das gehört nicht hier hinein.

    Das Treffen selber findet im Allee Center Parkhaus statt. Ich weiß aus der Vergangenheit das wir aber wenn wir erstmal aufm Gelände waren keine Parkplätze reservieren durften. Daher würde ich vorschlagen das wir uns vorher auf einem nahegelegen Parkplatz treffen und schonmal "richtig" sortieren. Sprich was nicht Skoda ist aber doch zu uns gehört kommt dann nach hinten :P, Magnetschilder anlegen und nochmal unter freiem Himmel die letzten Fliegen von der Stoßstange kratzen äh... wischen. Ich würde dann gern um 10 ins Parkhaus fahren mit euch zusammen.


    Bitte vergesst nicht euch im Kalender einzutragen (Link s.o.)
  • Wenn es ein Teilegutachten zum Fahrwerk ist, stimmt das mit dem Termin beim TÜV sogar, streng genommen braucht es den gar nicht mal, denn mann muss nur unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) die Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO machen lassen und wann das Fahrwerk rein gekommen ist, kann ja schlecht nachgewiesen werden.

    Ist aber eine Einzelabnahme fällig (z.B. wegen anderer Räder oder so), dann hilft auch kein TÜV Termin

    Also aufpassen und die Unterlagen gut lesen.
  • R2D2 schrieb:

    Denk aber dran, dass du erst noch auf die Zulassungsstelle musst, änderung in die Papiere übernehmen lassen, erst dann bist du ganz sauber.


    Änderungen nach §19.X müssen bei der NÄCHSTEN Befassung (Umziehen, ummelden, tralala) passieren.
    und Änderen nach §21 (Einzellabnahmen) müssen SOFORT geändert werden, ansonsten keine Betriebserlaubnis
  • Skyrunner90 schrieb:

    Änderungen nach §19.X müssen bei der NÄCHSTEN Befassung (Umziehen, ummelden, tralala) passieren.
    § 19 Ab. 3 StVZO. Stimmt so aber nicht, es gibt auch im 19.3 Fall einige Dinge, bei denen unverzüglich die Papiere zu ändern sind.

    Skyrunner90 schrieb:

    und Änderen nach §21 (Einzellabnahmen) müssen SOFORT geändert werden, ansonsten keine Betriebserlaubnis
    Sag ich doch (OK, das mit der BE hab ich der Einfachheit halber weg gelassen).
  • nur zu Volllständigkeit, nach §19.3 muss sofort geändert werden wenn z.b. die Felgen breiter sind als das Gutachten des Fahrwerks zulässt. Normale Rad/Reifen + Fahrwerk sollte durch mitführen des Wisches und der Gutachten reichen, oder sehen das falsch?
  • Skyrunner90 schrieb:

    nur zu Volllständigkeit, nach §19.3 muss sofort geändert werden wenn z.b. die Felgen breiter sind als das Gutachten des Fahrwerks zulässt.
    Dann ist es kein § 19 Abs. 3 StVZO mehr sondern Erlöschen der BE nach § 19 Abs. 2 und damit ist eine Einzelabnahme nach § 21 fällig.

    Skyrunner90 schrieb:

    Normale Rad/Reifen + Fahrwerk sollte durch mitführen des Wisches und der Gutachten reichen, oder sehen das falsch?
    Eigentlich nur bei Serienreifen, bei allen anderen Rädern kommt es drauf an, was drin steht. Unverzügliche Änderung der Fz. Papiere ist im großen und ganzen dann angesagt, wenn von der Änderung Steuer, Versicherung und/oder Fahrerlaubnis betroffen sind. In fast allen anderen Fällen reicht das Mitführen der Unterlagen bis zur nächsten Befassung der Zulassungsbehörde, ggf. also bis zum St. Nimmerleinstag.
  • R2D2 schrieb:

    In fast allen anderen Fällen reicht das Mitführen der Unterlagen bis zur nächsten Befassung der Zulassungsbehörde, ggf. also bis zum St. Nimmerleinstag.
    Und jetzt frag ich dich mal als Profi, warum mir schon von diversen Zulassungsstellen gesagt wurde, dass sie Gutachten die älter wie 6 Monate sind nimmer eintragen, weil das Gutachten quasi verfallen ist? Die haben sich bei den Aussagen immer auf die StVZO berufen. Ist/war ein normales 19er wo drauf steht bei nächster Befassung.
  • Sau blöde Frage und trifft eigentlich ja nur auf § 21 Gutachten zu. Die passend blöde Antwort dazu ist: Das ist schlicht und ergreifend nirgendwo in den Vorschriften geregelt.

    Gescheite Antwort fällt schwer, i.d.R. werden aber 12 Monate Alter anerkannt, grundsätzlich könnte aber auch beliebiges Alter anerkannt werden... Da kann man die Vorschriften unterschiedlich interpretieren/auslegen.