Versicherung bekommt nach Autoklau die Schlüssel

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    Versicherung bekommt nach Autoklau die Schlüssel

    Die Opfer von Autodiebstählen müssen ihrer Versicherung den Wagenschlüssel geben: Ein Fahrzeughalter, der sich nach einem Fahrzeugdiebstahl weigert, der Versicherung die Wagenschlüssel zuzusenden, riskiert seinen Versicherungsschutz.

    Darauf hat die Zeitschrift "BGH - Report" (Ausgabe 22/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hingewiesen. Nach Auffassung der Bundesrichter begeht der Versicherte in diesem Fall eine so genannte vorsätzliche Obliegenheitsverletzung. Daher müsse die Versicherung auch dann nicht zahlen, wenn der Wagen tatsächlich gestohlen worden sei (Az.: IV ZR 265/03).

    Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Versicherung ab. Der Kläger hatte den Diebstahl seines Wohnmobils gemeldet, war aber nicht bereit, der Versicherung auf deren Aufforderung hin die Fahrzeugschlüssel zuzusenden. Das werde er nur "Zug um Zug" gegen die Zusicherung der Schadensübernahme tun, beschied er die Versicherung. Diese lehnte daraufhin eine Schadensregulierung ab - und bekam Recht. Ein Versicherter habe bei einem Diebstahl die Pflicht, alles zu tun, um die Aufklärung des Tathergangs durch die Versicherung zu ermöglichen. Komme er dem nicht nach, so müsse er die Konsequenzen tragen.
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