TFL

  • Fabia I

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    TheCan schrieb:

    dummbaren
    Jo, ich glaub auch dass die TFL dumm waren. ;)

    Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, das Schemabild von Hella auf der Hompage zu suchen, aber warum zweifelst du an der Richtigkeit? Aber OK, hier kannste die Anbaumaße auch schriflich haben:

    bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel…en.html?linkToOverview=js

    ECE-R48

    Oder du lädst dir die Broschüre runter: dekra.de/de/web/freiburg/c/doc…e92cb9eb45f&groupId=10100
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    sehr witzig. :)

    Aber vielen Dank für den Link! Ich habe mir das PDF mit der Richtlinie angeschaut, und dort ist bei den Leuchten ja immer vom Bezugspunkt die Rede. Laut dem darin enthaltenen Anhang 3 (auf Seite 63) ist der Bezugspunkt nicht die "Neblerunterkante" sondern er liegt genau 25% über der unteren Kante der "Lichtaustrittsfläche". Dürfte bei mir also eine Sache von wenigen Millimetern sein - die Nebler sind ja 9cm hoch, allerdings mit Gehäuserahmen und der wird ja nicht mitgezählt... um das genau festzustellen müsste man aber natürlich noch das Fahrzeug entsprechend beladen etc.

    Ganz davon abgesehen: Soweit ich noch weiss, wurde die Position und die Zulässigkeit damals nach dem Einbau (habe ich nicht selbst gemacht) auch vom TÜV begutachtet und für okay befunden. Eigentlich kann man von mir als Laien ja auch nicht erwarten, dass ich mich so "millimetergenau" mit den Bestimmungen auseinandersetze. Wenn der TÜV die Dinger also nicht einkassiert hat, wird man mir also selbst bei einem schweren Unfall, bei dem die Versicherung das Auto als nicht StvZo-konform versuchen sollte einzustufen, ja wohl keine Schuld attestieren können.

    Sollte einer der "nicht dummbaren" Hella-Freunde unter euch aus dem südlichen Raum kommen, bin ich gerne für einen Helligkeits-Vergleich zu haben. :)
    Nur weil der TÜV etwas nicht bemängelt oder es sogar als legal einträgt, heißt das nicht, dass es auch wirklich zulässig ist.
    Gibt genug Schwachverständige (wie R2D2 immer sagt), die dir sogar so Dinge wie Xenonkits in Halogenscheinwerfern eintragen.
    Das letzte Wörtchen bei sowas hat immer noch die Polizei, die dein Fahrzeug dann unter Umständen still legt und die Versicherung
    dreht dir im Falle eines Unfalles dann trotz deiner angeblichen Ahnungslosigkeit einen dicken Strick draus.

    Daher lieber genau prüfen ob es wirklich zulässig ist und im Notfall halt nur als TFL betreiben und nicht als Standlicht.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    @Barney: Das Prüfen ist halt nicht so einfach. Denn dazu müsste man ja eine "belastbare" Instanz finden, die

    a) das Gesetz korrekt interpretiert (speziell bzgl. dem Bezugspunkt) und
    b) die Messung gemäß der im Gesetz genannten Angaben korrekt durchführt

    Und wer sollte sowas besser beurteilen können als ein technischer Prüfdienst? Oder soll ich gleich freiwillig bei der nächsten Straßenkontrolle anhalten und die Polizisten mal ranlassen die vermutlich die Verordnung nicht kennen? :) Und sowohl bei der Polizei als auch beim Prüfdienst wird's vermutlich eh so sein, dass jeder Prüfer seine eigene Auffassung haben wird - nur welche dann letzten Endes vor Gericht bestehen wird, weiss man vorher auch nicht.
    ma ganz ehrlich .... worum gehts dir in der Sache???? Meinermeinung nach hat jeder neue Mercedes mit seinen "Stylez Pi" Tagfahrlichtern keine mindesthöhe von 35cm erreicht.
    Ich weiß aber auch nicht inwiefern sie einen solchen Test überprüfen. Wenn du nen TFL einbauen willst, mit standlicht funktion , dann mach es hallt - aber es ist "rechtlich gesehen - antastbar, denn nen orginal fabia liegt nicht auf 35 cm!)
    Im endeffekt geht es nicht um irgendwelche dissuksuionen, wer welche distanzscheiben, standlichter, Tfl, oder schürzen drann hat, sondern ob du "rechtlich" auf der "guten" Seite bist.
    Ich kann dir aus meiner Erfahrung sagen : die Dectane (schwarz lasierten) TFL sind gut (sogar besser als die HElla , da 4 LED kammern) - allerdings haben sie keine solche "Lampenkonstuktion, was den Einbau erschwert.
    Deine gewollte TFL-Einheit - glänzt durch die vorhandene einbau-passibilität - allerdings ohne Reflektorkammern....
    Ich hab auch schon viele dieser TFL einheiten gesehn und ich muss sagen, dass man die vielen LED's definitiv sieht und es einen anderen Eindruck hinterlässt.
    Allerdings kann ich gut verstehen, wenn man nicht ganz soviel Geld ausgeben möchte und ein möglichst passendes LED - TFL modul haben möchte. Demzurfolge liegen die eurolight vor den Hella und Dectane TFL , da sie "passgenau" in die (zumindest Facelift Front) passen.

    forellenangler schrieb:

    Meinermeinung nach hat jeder neue Mercedes mit seinen "Stylez Pi" Tagfahrlichtern keine mindesthöhe von 35cm erreicht.

    Das hast du richtig erkannt. Mercedes hat da wohl Sonderregelungen in Verbindung mit ihrem so genannten Intelligent Light System (ILS)

    TheCan schrieb:

    Aber vielen Dank für den Link! Ich habe mir das PDF mit der Richtlinie angeschaut, und dort ist bei den Leuchten ja immer vom Bezugspunkt die Rede. Laut dem darin enthaltenen Anhang 3 (auf Seite 63) ist der Bezugspunkt nicht die "Neblerunterkante" sondern er liegt genau 25% über der unteren Kante der "Lichtaustrittsfläche". Dürfte bei mir also eine Sache von wenigen Millimetern sein - die Nebler sind ja 9cm hoch, allerdings mit Gehäuserahmen und der wird ja nicht mitgezählt... um das genau festzustellen müsste man aber natürlich noch das Fahrzeug entsprechend beladen etc.


    Genau so was habe ich befürchtet :!: So was kommt nämlich dabei raus, wenn jemand, der die Systematik und den Aufbau dieser Vorschriften nicht kennt, meint, durch einfaches Lesen von einzelnen Abschnitten, alles zu wissen. Genau darum sind die Zusammenfassungen, wie etwa die schon verlinkten für den Endverbraucher das geeignete Mittel. Ansonsten gilt: Auch, wenn es viel Zeit kostet, man muss schon alles lesen von bestimmten Abschnitten (z.B. wo es um das Antragsverfahren zur Genehmigung einer Leuchte geht, o.ä.) mal abgesehen. Was ist denn z.B. überhaupt der Bezugspunkt? Ich rate, zumindest mal die Nr. 2.12 und 5.8. der Vorschrift zu lesen, am besten aber beide Abschnitte komplett! Ist ja beispielsweise auch nich unwichtig, wie das Auto überhaupt "da zu stehen hat" also ob beladen oder unbeladen und was ist be-/unbeladen überhaupt etc. pp.

    Nimms mir nicht übel, ich arbeite täglich intensiver mit den EG und ECE Vorschriften und schreibe hier dann natürlich nicht alles haarklein auf, auf alles Details und Kleinigkeiten einzugehen würde den Rahme mehr als atomar sprengen, zumal ja auch regelmäßig Neuerungen dazu kommen, die man auch alle gar nicht mehr als Gesamtheit überblicken kann, mitunter aber überraschende Inhalte drin sind. ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    forellenangler schrieb:

    ma ganz ehrlich .... worum gehts dir in der Sache????
    Es geht hier eigentlich um drei Dinge:

    1.) Wie schon erläutert habe ich bei mir die dimmbaren Euralight-TFLs und bin nun verunsichert, ob die Anbringung dieser an meinem F1 so gesetzlich erlaubt ist. Aussagen wie "die anderen machen das aber auch" interessieren mich nicht, da sie die Frage nicht beantworten. Da Mercedes die Leuchten ab Werk so verbaut hätten sie ja wohl keine Typgenehmigung für das Fahrzeug bekommen, wenn der Einbau nicht den Vorschriften entsprechen würde. Also nix mit reihenweise durch den TÜV fliegen...

    2.) Die Frage, ob die Euralights nun hässlich sind oder nicht, wurde hier ausreichend diskutiert - und das ist eben eine Geschmacksfrage, bei der mir weitere Diskussionen überflüssig erscheinen.

    3.) Die Frage ob die Euralight-TFLs heller sind als die Hella-TFLs konnte bislang noch nicht objektiv beantwortet werden..

    R2D2 schrieb:


    Genau so was habe ich befürchtet :!: So was kommt nämlich dabei raus, wenn jemand, der die Systematik und den Aufbau dieser Vorschriften nicht kennt, meint, durch einfaches Lesen von einzelnen Abschnitten, alles zu wissen. Genau darum sind die Zusammenfassungen, wie etwa die schon verlinkten für den Endverbraucher das geeignete Mittel.
    Nein, das kam dann wohl falsch rüber. Ich habe nie behauptet, nun "alles zu wissen" sondern lediglich dargestellt, wie ich nach dem (sicherlich etwas hastigen) Lesen der Vorschriften diese verstanden habe. Leider ist die Vorschrift eben nicht besonders "endverbraucherfreundlich" formuliert. Die von dir genannten Zusammenfassungen kenne ich auch aus vielen anderen Bereichen, aber ich habe da die Erfahrung gemacht, dass sie häufig falsch oder veraltet sind - darum versuche ich immer, die entsprechenden Bestimmungen auch aus dem rechtlich geltenden Gesetzestext nachzuvollziehen.

    Den Abschnitt 2.12 bzgl. dem Bezugspunkt hatte ich schon gelesen, allerdings habe ich bislang keine Informationen über den "vom Hersteller der Leuchte angegebenen Schnittpunkt der Bezugsachse mit der Lichtaustrittsfläche der Leuchte." gefunden, habe aber auch nicht groß recherchiert. Den Abschnitt 5.8 hatte ich wohl überlesen (danke für den Hinweis!) und dass das Auto vor der Messung entsprechend beladen werden muss hatte ich ja geschrieben - und auch geschrieben, dass eine entsprechende Messung für einen Laien doch recht schwierig ist und eigentlich auch die Aufgabe der Prüfdienste bzw. ggf. der Polizei.
    ...und bin nun verunsichert, ob die Anbringung dieser an meinem F1 so gesetzlich erlaubt ist.
    Das Anbringen ist gesetzlich erlaubt. Die Dimmschaltung ist hallt nur sone Sache...

    Das die nagelneuen Mercedes nicht reihenweise durchn TÜV fliegen is mir auch schon klar. Ich fand den Ansatzpunkt toll. > Gesetz nicht beachten und Sondergenehmigung holen. Vielleicht auch ne möglichkeit deine Dimmfunktion zu bekommen ^^

    Die Euralights haben 4500kelvin - die Hella meinesachtens irwas richtung 6000k das muss aber noch geprüft werden ^^... die Reflektorkammern zerstreuen meinermeinung nach das Licht besser (vgl Scheinwerfer mit / ohne Reflektor ), und so wirken sie vielleicht in einem größeren Radius als hell?! würde ich jetz ma so vermuten.
    Die Lichtfarbe sagt aber nichts zur Leuchtkraft aus.
    Zwar wird weißeres/blaues Licht oftmals als heller oder blendend empfunden, allerdings hat das mit der eigentlich Lichtleistung nix zu tun.
    Du bräuchtest die Lumen oder Candela Angaben zu den einzelnen Lampen. Die 4500K in Verbindung mit 2000 Lumen sind deutlich heller als beispielsweise die 6000K mit 1500 Lumen.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

    TheCan schrieb:

    Nein, das kam dann wohl falsch rüber.
    JO! ;) Ist aber auch kein Beinbruch. :)

    StyLeZ P schrieb:

    forellenangler schrieb:

    Meinermeinung nach hat jeder neue Mercedes mit seinen "Stylez Pi" Tagfahrlichtern keine mindesthöhe von 35cm erreicht.

    Das hast du richtig erkannt. Mercedes hat da wohl Sonderregelungen in Verbindung mit ihrem so genannten Intelligent Light System (ILS)
    Ich sehe da verschiedene Möglichkeiten...

    1. Tatsächlich eine Sonderregelung (wird gelegentlich vorab in Hinblick auf eine Änderung der Vorschriften gemacht) oder
    2. Ne Regeländerung, die sich nur noch nicht rum gesprochen hat
    3. Clevere Ausnutzun/Interpretation der Vorschriften

    Könnte man sicher raus finden, ich hab jetzt nur keinen Bock, alles Regelungen durchzuackern oder gar die Genehmigung vom Fahrzeug, da sitz ich ja am 1 Mai noch da... ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
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