Einleitung:
a) die aktuelle EU Gen.-Nr. für den Fabia II (5J) lautet e11*2001/116*0291*08 bis *33
b) Fahrzeug-Versionsnummern siehe Zulassungsbescheinigung D.2 Zeile 3 = Version
c) * Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen
d) die ausgewiesenen LI und GI der Reifen sind Mindest-Anforderungen und dürfen nicht unterschritten werden. Reifen mit einem höheren, als dem vorgeschrieben LI und GI können jederzeit verwendet werden, ohne dass eine Eintragung erfolgen muss, z. B. anstelle von 85H kann ohne weiteres auch ein Reifen mit 89V gefahren werden!
e) Felgen 6Jx15H2 bei *14 - *21 je nach Versionsnr. ET38 oder ET43
f) Felgen 6,5Jx16H2 bei *22 - * 25 je nach Versionsnr. ET38 oder ET43
g) die Auflagen zu den unten aufgeführten Rad/Reifen Konbinationen, für die jeweilige Fahrzeugausführung (in den meisten Fällen von eurer Fahrzeug-Versionsnr. abhängig), bitte der Gutachterlichen Stellungnahme des TÜV Hessen Automotive TÜH TB 2011-082.01 (aktuelle Fassung ist vom 1.11.2011) in seiner jeweils gültigen Fassung entnehmen. Den F² 5J unter 5.8 (SAD HP Service; Serienreifen).
h) grundsätzlich können alle Reifengrössen, für das jeweilige Fahrzeug, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind, auch als Winterreifen gefahren werden. Das muss aber jeder individuell für sich selbst entscheiden. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass bei einigen Grössen keine Schneeketten montiert werden können, auch wenn sie weniger als 12 mm auftragen!
155/80R13 79T - 5Jx13H2 ET35 * - nur *08 bis *21
165/70R14 81T - 5Jx14H2 ET35 *
185/60R14 82T - 6Jx14H2 ET37 *
185/55R15 81T M+S - 6Jx15H2 ET43 * - *08 bis *33
195/55R15 85H - 6Jx15H2 ET43
205/45R16 83H - 6,5Jx16H2 ET43
205/45R16 83W M+S - 6,5Jx16H2 ET43 - ab *032 - nur RS / TSN AKK und AKL
205/40R17 84W - 7Jx17H2 ET41 - ab *018
Da ja, wahrscheinlich, niemand von euch grossartiges Interesse daran hat, sich 16er Zubehör-Leichtmetallfelgen auf seinen F² zu schrauben, liste ich im Folgenden, für den Anfang, nur mal 17er und 18er auf. Es werden von nahezu allen Herstellern die gleichen Abmessungen und ET's angeboten und daher macht es, meines Erachtens, für eine Übersicht keinen Sinn, hier explizit irgendwelche Modelle von Hersteller XYZ aufzulisten. Designs unterliegen letztendlich immer dem persönlichen Geschmack
7Jx17H2 ET38 - 205/40R17 - 215/40R17 - 215/35R17
7,5Jx17H2 ET35 und ET38 - 205/40R17 - 215/40R17 - 215/35R17
8Jx17H2 ET35 - 205/40R17 - 215/40R17 - 215/35R17
8Jx18H2 ET35 - 205/35R18 - 215/35R18
a) in der Regel haben nahezu alle dieser Zubehörfelgen ein TÜV TGA oder sogar zum Grossteil schon eine ABE
b) Reifengrössen dem jeweiligen TGA entnehmen, da im Regelfall verschiedene zugelassen sind. Zum Teil sogar unterschiedliche Grössen an VA und HA
c) noch ein wichtiger Hinweis, der in jeder ABE des KBA unumstösslich ist, sprich Teil der ABE ist.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit dem in den Anlagen des Gutachtens Nr. xxxxxxxxxx genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen montiertfeilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgefütten Reifen-oder Felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
d) ich empfehle daher immer, die ABE zusammen mit dem entsprechenden TGA im Fahrzeug mitzuführen (dezimiert im Falle eines Falles, die Probleme mit den Trachtlern).
a) die aktuelle EU Gen.-Nr. für den Fabia II (5J) lautet e11*2001/116*0291*08 bis *33
b) Fahrzeug-Versionsnummern siehe Zulassungsbescheinigung D.2 Zeile 3 = Version
c) * Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen
d) die ausgewiesenen LI und GI der Reifen sind Mindest-Anforderungen und dürfen nicht unterschritten werden. Reifen mit einem höheren, als dem vorgeschrieben LI und GI können jederzeit verwendet werden, ohne dass eine Eintragung erfolgen muss, z. B. anstelle von 85H kann ohne weiteres auch ein Reifen mit 89V gefahren werden!
e) Felgen 6Jx15H2 bei *14 - *21 je nach Versionsnr. ET38 oder ET43
f) Felgen 6,5Jx16H2 bei *22 - * 25 je nach Versionsnr. ET38 oder ET43
g) die Auflagen zu den unten aufgeführten Rad/Reifen Konbinationen, für die jeweilige Fahrzeugausführung (in den meisten Fällen von eurer Fahrzeug-Versionsnr. abhängig), bitte der Gutachterlichen Stellungnahme des TÜV Hessen Automotive TÜH TB 2011-082.01 (aktuelle Fassung ist vom 1.11.2011) in seiner jeweils gültigen Fassung entnehmen. Den F² 5J unter 5.8 (SAD HP Service; Serienreifen).
h) grundsätzlich können alle Reifengrössen, für das jeweilige Fahrzeug, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind, auch als Winterreifen gefahren werden. Das muss aber jeder individuell für sich selbst entscheiden. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass bei einigen Grössen keine Schneeketten montiert werden können, auch wenn sie weniger als 12 mm auftragen!
155/80R13 79T - 5Jx13H2 ET35 * - nur *08 bis *21
165/70R14 81T - 5Jx14H2 ET35 *
185/60R14 82T - 6Jx14H2 ET37 *
185/55R15 81T M+S - 6Jx15H2 ET43 * - *08 bis *33
195/55R15 85H - 6Jx15H2 ET43
205/45R16 83H - 6,5Jx16H2 ET43
205/45R16 83W M+S - 6,5Jx16H2 ET43 - ab *032 - nur RS / TSN AKK und AKL
205/40R17 84W - 7Jx17H2 ET41 - ab *018
Da ja, wahrscheinlich, niemand von euch grossartiges Interesse daran hat, sich 16er Zubehör-Leichtmetallfelgen auf seinen F² zu schrauben, liste ich im Folgenden, für den Anfang, nur mal 17er und 18er auf. Es werden von nahezu allen Herstellern die gleichen Abmessungen und ET's angeboten und daher macht es, meines Erachtens, für eine Übersicht keinen Sinn, hier explizit irgendwelche Modelle von Hersteller XYZ aufzulisten. Designs unterliegen letztendlich immer dem persönlichen Geschmack

7Jx17H2 ET38 - 205/40R17 - 215/40R17 - 215/35R17
7,5Jx17H2 ET35 und ET38 - 205/40R17 - 215/40R17 - 215/35R17
8Jx17H2 ET35 - 205/40R17 - 215/40R17 - 215/35R17
8Jx18H2 ET35 - 205/35R18 - 215/35R18
a) in der Regel haben nahezu alle dieser Zubehörfelgen ein TÜV TGA oder sogar zum Grossteil schon eine ABE
b) Reifengrössen dem jeweiligen TGA entnehmen, da im Regelfall verschiedene zugelassen sind. Zum Teil sogar unterschiedliche Grössen an VA und HA
c) noch ein wichtiger Hinweis, der in jeder ABE des KBA unumstösslich ist, sprich Teil der ABE ist.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit dem in den Anlagen des Gutachtens Nr. xxxxxxxxxx genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen montiert
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgefütten Reifen-oder Felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
d) ich empfehle daher immer, die ABE zusammen mit dem entsprechenden TGA im Fahrzeug mitzuführen (dezimiert im Falle eines Falles, die Probleme mit den Trachtlern).
Mögest Du immer Luft zum Atmen, Feuer zum Wärmen, Wasser zum Trinken und Erde zum Leben haben. Das wünsch ich Dir von Herzen.
VCDS (formerly VAG-COM) HEX-CAN-USB Interface
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