Frontschürzenansatz
- Fabia I
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BigBob schrieb:
Und wieviel haste da letztendlich bezahlt?
99 Euro der Spoiler und 25 die Blenden
Werde Berichten wie die Passgenauigkeit ist. -
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Strassenkämpfer-NRW schrieb:
Also, Passgenauigkeit ist gut, weis nur nicht ob ich es behalte, da der Typenzettel so angebracht ist das er nach der Montage nicht mehr zu sehen ist, könnte probleme mit dem Tüv-Eintrag geben.
Hab die Firma jetzt mal angeschrieben!
fahre jetzt seit fast zwei Jahren mit dem Ansatz und hatte keine Probleme mit dem TÜV.
Aussserdem brauchst du den Ansatz garnicht eintragen lassen da es ein Teilegutachten gibt.
Musst nur beim Tüv vorzeigen das du es ordnungsgemäß verbaut hast.
mit freundlichen Grüßen -
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VORSICHT
Musste im August 2012 zum Tüv war mal wieder fällig.
Jetzt kommt es knüppeldick dieser verdammte Ansatz für vorne den ich jetzt schon ZWEI Jahre gefahren hatte
ohne irgendwelche Probleme MUSS eingetragen werden da in den Teilegutachten nur eine 19/3 drinne steht.
Das heist im klaren ich fuhr zwei Jahre ohne Betriebserlaubnis!!!Das konnte ich ja kaum glauben.
Vorallem NUR der TÜV angeblich kann den Ansatz abnehmen.
Der Heckansatz ist eintragungsfrei Teilegutachten ist mitzuführen.
Hoffentlich konnte ich euch damit weiterhelfen. -
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Combi is the best schrieb:
Jetzt kommt es knüppeldick
Was bitte ist daran knüppeldickDas ist ganz normal und je nach Papier, das man in den Händen hält ist es halt:
a) eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO,
b) eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO oder
c) völlig Abnahme frei.
Der Fehler ist immer, dass die Unterlagen, die man zu den Teilen dazu bekommt, nicht genau oder gar nicht gelesen werden, also bei so unliebsamen Überraschungen schön an die eigene Nase fassen!
Hat man ein Teilegutachten ist das immer mit einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO verbunden, die wiederum aber überall gemacht werden kann; also bei den Techn. Prüfstellen (TÜV im Westen, DEKRA im Osten) und auch bei allen amtl. anerk. Überwachungsorganisationen. Beim Teilegutachten gibt es den Automatismus, dass die Abnahme eben sein mussHat man eine ABE, muss man die eben lesen, es kann reichen, die ABE mitzuführen, es kann aber auch ne Abnahme erforderlich sein, die dann i.d.R. wie beim Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO läuft, es kann aber auch in seltenen Fällen auf eine Einzelabnahme raus laufen.
Hat man andere Unterlagen (insbesonderer Materialgutachten), dann muss man eben meist zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei der Techn. Prüfstelle antreten. Wenn man gar keinen Peil hat, was man machen muss, fährt man halt eben mal zum TÜV und lässt die Jungs einen Blick drauf werfen, und ggf. gleich die Abnahme machen oder freudig ohne weiter fahren, weil es nix braucht.Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi! -
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