Servus 
Es geht um folgendes ...habe die Tage mein fahrwerk und Rad/reifenkombination abnehmen lassen und dann das gutachten bekommen wo unten drunter steht daqs ich diese Änderungen sofort eintragen lassen muss...ich also zu den leuten zum Strassenverkehrsamt gegangen und nach langer wartezeit endlich dran gekommen sagte man mir die können es nicht eintragen weil (und jetzt kommts) der TÜV Prüfer schon die alten eingetragenen sachen durchgestrichen hat!!! was er natürlich eigentöich nicht darf aber anschjeinend einfach gemacht hat!!! Die vom sgrassenverkehrsamt sagen ich bräuchte jetzt eine Bestätigung vom TÜV das die es im fahrzeugschein durchgestrichen haben !!! schwachsinn oder nicht? jetzt meine Frage muss ich das wirklich sofort machen oder reicht das tüv gutachten zum vorzeigen bei einer verkehrskontrolle?

Es geht um folgendes ...habe die Tage mein fahrwerk und Rad/reifenkombination abnehmen lassen und dann das gutachten bekommen wo unten drunter steht daqs ich diese Änderungen sofort eintragen lassen muss...ich also zu den leuten zum Strassenverkehrsamt gegangen und nach langer wartezeit endlich dran gekommen sagte man mir die können es nicht eintragen weil (und jetzt kommts) der TÜV Prüfer schon die alten eingetragenen sachen durchgestrichen hat!!! was er natürlich eigentöich nicht darf aber anschjeinend einfach gemacht hat!!! Die vom sgrassenverkehrsamt sagen ich bräuchte jetzt eine Bestätigung vom TÜV das die es im fahrzeugschein durchgestrichen haben !!! schwachsinn oder nicht? jetzt meine Frage muss ich das wirklich sofort machen oder reicht das tüv gutachten zum vorzeigen bei einer verkehrskontrolle?