Polizei

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      Erlaubt ;)

      StVZO
      §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
      (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.


      um der wahrscheinlich folgenden Frage vorwegzugreifen:

      §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
      1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.


      hier noch mal der Auszug, zur Benutzung der NSW:

      StVO
      §17 Beleuchtung
      (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



      Nach meiner Meinung ist die Strafe übertrieben, der Gesetzestext läßt relativ viel Spiel bei der Entscheidung ob NSW gerechtfertigt sind oder nicht.
      Wenn man die Strafe bei blauem Himmel und Sonne, oder Nachts wenn's trocken ist verhängt, find ich es in Ordnung.
      Bei schlechtem Wetter sollte man doch als Polizist nen Auge zu drücken!

      MfG Maverick
      Fabia RS | schwarz-metallic | Sitzheizung | Symphonie CD
      böser Blick | 225/35/17" auf Enzo Cup Felge
      Das war ein fliegender Holländer!Ist! :D Im Sauerland nichts ungewöhnliches Draco. Die haben auch hin und wieder, jedenfalls die älteren KFZ gelbes Abblendlicht.

      Fahrwerk: Bilstein B14 PSS
      Bodykit: M
      Diffusor: Carbon, BMW Performance
      Rückeuchten: Schwarz-LED
      Felgen/Reifen: 18" , 215 / 40 und 245 / 35 R18"
      Hifi: BMW Professionell Vollaktiv mit 8 LS und 2 Sub´s unter Frontsitzen
      Verstärker: 2 x 5-K-Digi-Amps mit ca. je 750 W RMS, Ipod, BT Freisprechanlage
      Mein Bi-Turbo-Diesel beim durchbeschleunigen
      Ich schließe mich der Meinung von MArkusRS an.

      Die absolut geile Kombination, auf der AB bei nem MB C-Klasse gesehen, mittags um vier, also HELL:

      Nebelschlußleuchte
      Nebelscheinwerfer
      Standlicht.

      Okay, so fährt halt jeder Amateur rum.

      Aber der Amateur war hier so um die siebzig!

      Proleten-Opa. Riskiert seine Rente auf 10 Euro Verwarnungsgeld. Ich hab echt nur noch drauf gewartet dass er blaue LEDs im Standlicht hat...

      Grüße
      Skoda Fabia 1.4 16V 55KW - graphit-grau met. - eFH - FFB - CD - ebAS - Klima - BC - 5-Arm-14''-Alus - EZ 1/05



      Dieser Eintrag wurde 2589 mal editiert, zum letzten Mal von mir am 14.12.2006 um fünf Minuten nach viertel vor elf.
      Original von kane01
      nebelschlussleuchte und standlicht.
      das geht doch lt. beschaltung gar nicht....-oder täusch ich mich jetzt??
      die NSchlussleuchte geht doch nur bei abblend/fernlicht


      Und wenn die beiden Leuchten vom Abblendlicht defekt sind bleiben noch die standlichter übrig ...

      Beim genauen Lesen von
      Original von Maverick
      (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.


      fällt mir auf, das hier steht: Sobald am Tage Abblendlicht erlaubt, dann auch NSW erlaubt. Und mit der Kampagne in Niedersachsen, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren, sind wir im Norden wohl fein raus :D

      Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.


      Begrenzungsleuchten = Standlicht, oder?
      und wer hat schon einen NSW ?(
      Fabia Elegance 1.9TDI in graphit-grau mit Sportpaket , Xenon, Tempomat und Standheizung.
      Beim genauen Lesen von
      Original von Maverick (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
      fällt mir auf, das hier steht: Sobald am Tage Abblendlicht erlaubt, dann auch NSW erlaubt. Und mit der Kampagne in Niedersachsen, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren, sind wir im Norden wohl fein raus


      Falsch! Soll heissen, ab bestimmten Witterungsverhältnissen ist Abblendlicht Pflicht und ab da darf auch Nebelscheinwerfer benutz werden(nicht muss).

      Achja und nach dem Motto "ich benutz den Wischer nicht, dann darf ich mangels Sicht die Nebelscheinwerfer nutzen.." ist auch nicht :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „rehwald“ ()

      Jedesmal wenn ich zur Morgendämmerung Richtung Arbeit fahre, ärgere ich mich darüber, dass mich die Abblendlichter des Gegenverkehrs blenden. Ich fahre deswegen meistens mit Standlicht und Nebelscheinwerfer - 1. um niemanden zu blenden und 2. weil ich keine Nachteile dadurch habe (mit Abblendlicht sieht man um 8 Uhr nicht mehr als ohne!).
      Tagsüber blendet das Abblendlicht nicht. Von daher halte ich es dann auch für sinnvoll (als Alternative zu Standlicht oder Standlicht + NSW). Das Problem ist das Blenden in der Dämmerung, genau in der Zeit, wo Berufsverkehr ist und die meisten Unfälle passieren.

      Dass wir hier die Intensionen des Menschenverstandes außer Acht lassen und statt dessen lieber jeden Buchstaben unnötiger Paragraphen (es würde doch reichen "jeder hat eine angemessene Beleuchtung seines Fahrzeuges sicherzustellen!") auseinander nehmen, zeigt doch wie bürokratisch und unbeweglich einige Bereiche in unserem Land mittlerweile sind.

      Noch ein Kommentar zur Ursprungsstory:
      Ich finde es absolut lächerlich, jemanden wegen sowas anzuhalten und abzukassieren. Hätte nur noch eine DNA-Probe gefehlt! Es ist eigentlich ein Armutszeugnis für die Polizei als Exekutivgewalt der BRD! Scheinbar dürfen hier komplexbeladene Vollidioten in Uniform rechtschaffende Bürger behandeln wie Verbrecher (ich denke an meine letzte Alkoholkontrolle) und abkassieren bis auf den letzten Cent wegen Bagatellen.
      Als ich letzte Woche mit meiner Freundin über eine Landstraße gefahren bin, kam mir ein Streifenwagen fast in der Straßenmitte, mit Abblendlicht (davon war eins kaputt) und NSW (bei trockener Straße, kein Regen, kein Nebel!) entgegen. Wäre es umgekehrt gewesen - ich möchte nicht wissen, wieviel ich hätte zahlen müssen!!!
      8)Skoda Octavia I 1.9 TDI Elegance 8)
      Becker Traffic Pro, Sitzheizung, Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und -schaltknauf, Tempomat, Regensensor, FSE und v. a. knackige & sparsame 130 Pferdchen

      vorher: "Silberpfeil" Skoda Fabia Combi 1.9 TDI Elegance
      ja sicher...
      und weil jeder verschieden gut sieht verwendet er das licht welches er gerade für richtig erachtet....
      was es einem bringt mit Standlicht und NS zu fahren frag ich mich.
      Meine NS leuchten vielleicht 2m vors auto. Das bringt rein gar nichts...

      aber bitte-jeder wie er meint...
      Zum einen wollte ich nochmal auf die Tagfahrleuchten raus, die ja, Tagsüber für eine bessere Sichtbarkeitsorgen sollen, und wohl Strom und Spritsparender sind als normales Abblendlicht... wie unterscheide ich die den zu NSW...

      Was Polizei und NSW betrifft.Soweit ich weiß ist es zum einen der Polizei selbst überlassen, in welchen Situationen sie Sondersignal (blaues Licht/Tatütata) nutzt, dennoch aber Sonder und Wegerechte in Anspruch nimmt (Macht bei bestimmten Lagen ja durchaus Sinn).
      Und wer selbst mal versucht hat, schnell durch den Berufsverkehr zu kommen, weiß, das es sogar LEute gibt die blaues Licht, und Blitzer direkt in ihren Rückspiegeln übersehen (mal davon abgesehen das sie auch das dezente Geräusch überhören, was oft damit einhergeht)
      aber hey ich kanns wiederum verstehen, da ja scheinbar jeder Trottel Blaulicht an seinem Auto befestigen darf (kommt da korrekte 3er'n BMW oder Doctor auf weg zu meiner Mama?) . Zumindest ist man oftmals sehr dankbar für jedes bischen Licht was ein wenig mehr Sichtbarkeit und damit Sicherheit gibt... wenn jemand wissen will was Angst ist, soll er mal einen Tag mit einem ganz normalen Blaulichtfahrzeug verbringen...ausserdem kann man nach dem Einstz durchaus mal vergessen die Dinger wieder auszuschalten...
      Aber dies ist eine andere Liga als die ganzen Leute die nur cool sein wollen bzw. Ihre kleine Existenz mit einem krassen Auto aufwerten wollen.
      Ach ja, ich differenziere da zu den normalos die nur gesehen werden wollen, nicht das sich da die falschen Angegriffen fühlen...

      Gruss dMM
      Original von docmezzomix
      Zum einen wollte ich nochmal auf die Tagfahrleuchten raus, die ja, Tagsüber für eine bessere Sichtbarkeitsorgen sollen, und wohl Strom und Spritsparender sind als normales Abblendlicht... wie unterscheide ich die den zu NSW...


      Also der Unterschied im erkennen ist ganz einfach, bei TFL werden nur die leuchten, und bei NSW wird zusätzlich das Standlicht und eventuell auch das Abblendlicht paralell leuchten.

      TFL müßen sich automatisch abschalten sobald das Standlicht bzw, das Abblendlicht eingeschaltet wird.



      MfG Maverick
      Fabia RS | schwarz-metallic | Sitzheizung | Symphonie CD
      böser Blick | 225/35/17" auf Enzo Cup Felge
      Original von kane01
      was es einem bringt mit Standlicht und NS zu fahren frag ich mich.
      Meine NS leuchten vielleicht 2m vors auto. Das bringt rein gar nichts...


      Was es bringt ist ganz einfach und bereits von mir erläutert worden.

      Dann halt nochmal:

      Standlicht oder Standlicht + NSW stellt sicher, dass man in der späten Morgen- oder frühen Abenddämmerung (wenn es noch hell ist) gesehen wird, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

      Da aber viele zu besagten Tageszeiten mit Abblendlicht fahren, stellen sich die Augen auf die Wahrnehmung von Lichtern ein, und übersehen dabei leichter nicht beleuchtete Verkehrsteilnehmer (wie Fußgänger), da diese wegen der Helligkeit nicht vom eigenen Licht beleuchtet werden.

      Die Sicht optimiert Standlicht überhaupt nicht, und die Nebelscheinwerfer bringen auch nur was zur Feststellung ob die Straße feucht / glatt ist oder - wie der Name vermuten lässt - bei Nebel.
      8)Skoda Octavia I 1.9 TDI Elegance 8)
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      schaut aus wie wenn du von freilandstrassen redest...

      ich rede von der stadt...
      wie gesagt-jeder wie er meint....
      ich pers. finde es sinnlos...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „kane01“ ()

      Abblendlicht blendet???? Verwechselst du jetzt mit dem Fernlicht, oder. :D Spaß beiseute: Aber nur dann, wenn falsch eingestellt oder illegale Birnchen verbastelt sind.
      Besonders wenns nass auf der Straße ist blenden die Nebler , es spiegelt extrem.

      Standlicht heißt nicht umsonst so. Gesehen wird man damit auch nicht eher.
      Zum Ursprungsthread: Ist mir auch passiert, kam von der BAB mit mittlerem Nebel (ca 100m Sichtweite) in den Bereich einer Schule ohne Nebel und werde rausgewunken (erster Schock: Blick auf den Tacho, ca 35 km/h, kann's nicht sein). Alle Ausreden nützten nix (hab's wirklich vergessen wieder auszumachen nach der Autobahn), Begründung war genau die, das viele damit fahren, um cool auszusehen; der freundliche Beamte meinte noch, ich würde zwar erkennbar nicht in die Gruppe gehören, genutzt hat's mir nix. Und Bargeld is' nich mehr, direkt EC-Karte, 10€, und Ende der Diskussion. Bin aber auch der Meinung vieler : Wer mit NSW fährt, schadet eigentlich wirklich keinem (bei 'nem TDI kann man von Mehrverbrauch wg. NSW wohl nicht reden...), wer aber mit 150 Sachen und NSL über die Autobahn zieht, sollte wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 km/h belangt werden und zusätzlich, weil er mit einem Fahrzeug die Autobahn befahren hat, welches höchstens 50 km/h fahren durfte. Es gibt nix schlimmeres als NSL bei Nieselregen. Ich möchte der Straße, und nicht dem Stern von Betlehem in meiner Windschutzscheibe folgen. Nur: die NSL'ler werden bei den üblichen Polizeikontrollen von vorne erst erkannt, wenn sie schon vorbei sind... und dann hab ich noch nie 'nen Beamten in sein Fahrzeug springen sehen und den rauswinken... die wirklichen Sünder sind halt fein raus...
      Guido K. Fabi 1.4 TDI Combi Ambiente (11/04), black magic, NSW, Lederlenkrad, Sitzheizung, PDC, Tempomat, Ronal LZ 14''
      Ich muss sagen das es schon sehr interessant ist diesen thread hier zu lesen.wie die meinungen bei soner kleinigkeit schon auseinander gehen.....

      ma zu dem thema, als ich den fabi noch hatte bin ich auch regelmäßig mit nsw gefahren. ich finde halt wie viele das es einfach besser aussieht und da ist mir so ziemlich scheiß egal was andere über mich denken oder sagen!

      nur was ich schon recht lächerlich finde ist wie sich einige hier aufspielen und meinen sie wären perfekt nur weil sie ohne nsw fahren, bzw über die leute hier herziehen die mit nsw fahren.... es wird zwar niemand persönlich angesprochen aber einige aussagen sprechen echt für sich

      aber zum eigentlichen thema: 10€ sind eigentlich normal, ist jedenfalls bei uns auch so.... meine schwester kam nachts mit nsw über eine landstraße. sie kam aus dichtem nebel und hatte daher die scheinwerfer noch an. hinter ihr ein anderes fahrzeug ebenfalls mit nsw. nach paar minuten überholten ein zivilfahrzeug beide autos und schnitt meine schwester direkt vor einer verkehrsinsel, so das sie fast eine vollbremsung hinlegen musste um unseren "freund und helfer" in zivil nicht ins auto zu fahren. nach kurzer diskusion mit beiden fahrzeugen wollte der werte herr nachschauen ob da nebel war die beide fahrer herkamen. meine schwester fuhr zur nächsten wache und beschwerte sich über diese dreistigkeit und man sagte ihr das wäre der hundeführer gewesen! nach ner woche kam der zahlbescheid über 10 €.... sie bezahlte und rief den polizeichef an.... mit zeugin gings dann zum gespräch wo sich der hundeführer zwar entschuldigte, sie aber von den 10€ nie wieder was sah!!

      also man sieht die polizei darf sich alles erlauben und man ist quasi machtlos...

      gruß

      raphi
      Und er läuft...... und läuft..... und läuft......
      Was ich interessant finde ( das Thema NSW sehen besser aus mal aussen vor) das alle angehaltenen gerade aus "dichtem Nebel" kamen... und es vergessen haben.. Wenn ich von der BAB komme und "vergesse" auf 50 runterzubremsen ist ja auch blöd...
      Und mal ganz im ernst..fürn 10er so nen Riesenaufstand?

      @Guido: Warum sollte deine Schwester den 10er wiederbekommen? Da wo Sie angehalten wurde, war ja nach deiner Aussage kein Nebel und damit die Strafe laut den momentanen Gesetzen ok.
      Das der Cop nicht wirklich freundlich war, und die Art sie anzuhalten, ist mit Sicherheit ein Grund sich zu beschweren, aber er hat sich dafür auch entschuldigen müssen, ob man ihm dafür ein Diszi oder ähnliches zusätzlich hätte reinwürgen müssen..ich war nicht dabei...

      Aber Grundsätzlich lässt sich doch sagen, die Polizei hat in allen Bsp nur ihren Job getan, nämlich das Gesetz durchgesetzt (so blöd es auch erscheinen mag) und ich find das jetzt nicht so schlecht... auch wenn man sich manchmal bestimmt über die Notwendigkeit und Sinnigkeit von manchen Aktionen (z.B. Blitzen am Ortsausgang oder auf breiten Hauptstraßen, NSW Kontrolle ;) ) streiten kann..


      Gruß dMM
      @ Draco
      Gelbe NSW sind erlaubt da sie eine E3 nummer haben was heiß Europähische zulassung....


      nun nochmal zu diesem thema also ich verstehe die aufregung nicht wirklich ...ich fahre auch in der stadt wenn es sein muß mit NSW was auch erlaubt ist aber inerhalb geschlossener Ortschaften ist es nicht erlaubt mit nebelschlußleuchte zu fahren was wohl immer wieder einige vergessen.....


      und nun noch zu den ideoten mit der Nevbelschlußleuchte auf der Autobahn bei regen... das blendet ja richtig nett aber da habe ich mal den spiess umgedraeht und bin dichter aufgefahren und habe das Fernlicht eingeshaltet da hat auch er es kapiert....


      GO BLUE
      *Threads ausgrab*

      Gerade eben hamse mich auch erwischt mit Nebelscheinwerfern (Abblendl. + Nebel).
      War eine etwas blöde Aktion... ich bin aus einer Tanke rausgefahren und habe in Gedanken die NSW angemacht, blöd wie ich bin. Dann fahre ich in ein Gewerbegebiet, um in meiner alten Firma ein paar Sachen zu kopieren.
      Auf einmal kommt mir die Polizei entgegen, ich abgebogen, die hinterher, ich musste in der Zwischenzeit noch meine alte Brille ausgraben und aufziehen (meine normale ist kaputt, und normalerw. fahre ich ohne, obwohl "Sehhilfe" im Schein steht).
      Die haben aufgeblinkt, ich brav angehalten, und der erste Satz "wenn du einen Schritt weitergefahren wärst würden wir dir so den Arsch aufreißen"... ein Komplett-Check wegen Alkohol (das Gerät hat versagt, hatte aber eh nur 2 Café-Cognac drin), Suche nach Drogen etc... dann haben die noch rumdiskutiert ob ich die Brille aufhatte etc... naja, ist zum Glück bei den 10 EUR geblieben. Ärgerlich, aber wohl gerechtfertigt.

      Damit hat mich die liebe Polizei dieses Jahr 85 EUR gekostet - ergibt einen Stundenlohn von fast 60 EUR für die. Nicht schlecht :D

      PS: Was gibts eigentlich bei Fahren ohne Sehhilfe, wenn das im Schein steht?
      8)Skoda Octavia I 1.9 TDI Elegance 8)
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      vorher: "Silberpfeil" Skoda Fabia Combi 1.9 TDI Elegance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „turbo-bastl“ ()

      habe hier nur gerade den letzten beitrag gelesen....

      naja, 85 euro im jahr geht ja noch...

      meine begegnung mit der polizei war etwas teurer.... obwohl ich die ja gar nicht zu gesicht bekommen habe, da sie sich hinter einem brückenpfeiler versteckt hatten....

      vor etwas über zwei jahren war ich mit meinem kleinen fabia in hamburg.... es war donnerstags abends und auf der rückfahrt habe ich dann ordentlich aufgedreht.... trockene straße, kein großartiger verkehr, war dann schon nach 23 uhr....

      in höhe osnabrück ist ein stück mit "80 - wegen straßenschäden"
      da sind aber nicht wirklich welche und da fahren alle viel schneller...

      und da es ja schon nach 23 uhr war und ich noch eine gute stunde zu fahren hatte, habe ich auch nicht abgebremst.... resultat: 154 nach abzug der toleranz... also 74 zu schnell....

      mein anwalt hat für mich aus den drei monaten, die sie den schein haben wollten, vier wochen "unter angemessener erhöhung des bussgeldes" rausgeholt....

      machte dann incl. kosten für den anwalt 1.035 euro....

      seitdem fahre ich immer schön nach schild...... *grins*
      on tour: "Project one M"

      www.facebook.com/ProjectoneM
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