Erlaubt 
StVZO
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
um der wahrscheinlich folgenden Frage vorwegzugreifen:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
hier noch mal der Auszug, zur Benutzung der NSW:
StVO
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Nach meiner Meinung ist die Strafe übertrieben, der Gesetzestext läßt relativ viel Spiel bei der Entscheidung ob NSW gerechtfertigt sind oder nicht.
Wenn man die Strafe bei blauem Himmel und Sonne, oder Nachts wenn's trocken ist verhängt, find ich es in Ordnung.
Bei schlechtem Wetter sollte man doch als Polizist nen Auge zu drücken!
MfG Maverick

StVZO
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
um der wahrscheinlich folgenden Frage vorwegzugreifen:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
hier noch mal der Auszug, zur Benutzung der NSW:
StVO
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Nach meiner Meinung ist die Strafe übertrieben, der Gesetzestext läßt relativ viel Spiel bei der Entscheidung ob NSW gerechtfertigt sind oder nicht.
Wenn man die Strafe bei blauem Himmel und Sonne, oder Nachts wenn's trocken ist verhängt, find ich es in Ordnung.
Bei schlechtem Wetter sollte man doch als Polizist nen Auge zu drücken!
MfG Maverick
Fabia RS | schwarz-metallic | Sitzheizung | Symphonie CD
böser Blick | 225/35/17" auf Enzo Cup Felge