Schlüssel in Briefkasten: Versicherung zahlt nicht für Autodiebstahl
Eine Versicherung muss nicht für ein gestohlenes Fahrzeug zahlen, wenn der Diebstahl durch den im Briefkasten der Werkstatt liegenden Autoschlüssel ermöglicht wird. Das entschied das Oberlandesgericht Celle.
Der Senat sah es als grob fahrlässig an, dass der Kläger den Schlüssel seines Wagens in den Außenbriefkasten des Autohauses geworfen hatte, während sein Auto auf dem frei zugänglichen Betriebsgelände parkte, sagte eine Sprecherin. Der Kasten war nicht gegen Hineingreifen gesichert.
Eine Versicherung muss nicht für ein gestohlenes Fahrzeug zahlen, wenn der Diebstahl durch den im Briefkasten der Werkstatt liegenden Autoschlüssel ermöglicht wird. Das entschied das Oberlandesgericht Celle.
Der Senat sah es als grob fahrlässig an, dass der Kläger den Schlüssel seines Wagens in den Außenbriefkasten des Autohauses geworfen hatte, während sein Auto auf dem frei zugänglichen Betriebsgelände parkte, sagte eine Sprecherin. Der Kasten war nicht gegen Hineingreifen gesichert.
Anders zu sein bedeutet Einzigartigkeit erreicht zu haben