ADAC fordert Beweissicherheit bei Laser

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    ADAC fordert Beweissicherheit bei Laser

    Der ADAC hat den Einsatz von Laser-Pistolen kritisiert. Eine Video- oder Fotodokumentation würde das ungute Gefühl der Verkehrsteilnehmer widerlegen können, sagte ADAC-Justitiar Markus Schäpe.

    Der ADAC hat Verbesserungen für den Einsatz von Laser-Pistolen gefordert. Nicht immer werden Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung erhalten, zu Recht beschuldigt, teilt der Club mit.

    Allerdings sollten sich zu Unrecht beschuldigt fühlende Verkehrsteilnehmer nicht gleich auf den Weg zum Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid machen. «Natürlich hat der Verkehrsteilnehmer die Chance, Einspruch einzulegen», sagt ADAC-Justitiar Markus Schäpe der Netzeitung. Die Beweislast läge aber beim Fahrer und nicht bei der Polizei.

    Gepflegte Autos eher im Visier

    Daran ändert auch nicht das Ergebnis eines ADAC-Praxistests. Der Automobil-Club hatte festgestellt, dass ein erzielter Messwert von anderen, nachfolgenden oder überholenden Fahrzeugen ausgelöst werden kann. Zudem kam es zu falschen Ergebnissen, wenn ein Auto bei einer Frontmessung nicht präzise am Kennzeichen mit dem Laserstrahl getroffen wurde und dahinter noch ein anderes Fahrzeug fuhr.

    Auch wenn der Laserstrahl durch den Innenraum des anvisierten Autos hindurch auf ein nachfolgendes Fahrzeug mit einem guten Reflektor in entsprechender Höhe trifft oder wenn das Kennzeichen des vorne fahrenden Autos verschmutzt ist, kann es zu Fehlern kommen. Sobald ein nachfolgendes Fahrzeug bessere Reflektionseigenschaften aufweist befindet es sich voll im Messungsbereich.

    Bei einem Einspruch vor Gericht stochere man dann aber im Nebel, so Schäpe, weil man nicht wisse, ob noch ein anderes Fahrzeug in der Nähe war. «Ein Sachverständigen-Gutachten könnte Aufschluss geben. Aber dieses Gutachten kostet mindestens 1 000 Euro.»

    1,8 Prozent aller Geräte defekt

    Und ohne Gutachten gibt es vor Gericht keine Chance, da der «Polizist davon ausgeht, ein funktionierendes Gerät mit einem funktionierendem Laserstrahl zu benutzen», sagt Schäpe.

    Doch die Realität bei den Geräten sieht anders aus. Eine ADAC-Untersuchung ergab, dass im Jahr 2004 durchschnittlich 1,8 Prozent aller Geräte defekt waren und zunächst kein Eichsiegel erhalten haben. Obwohl Testmessungen vor jedem Einsatz durchgeführt werden müssen, sind der Polizei diese fehlerhaften Geräte im täglichen Einsatz nicht aufgefallen. Somit gibt es keine Gewähr, dass alle Geräte immer zielgenau das richtige Auto anvisieren.

    Ältere Geräte nachrüsten

    Um eine ausreichende Messsicherheit bei der Verkehrsüberwachung zu garantieren, fordert der ADAC deshalb, neue Laser-Messgeräte nur noch mit Video- oder Fotoaufzeichnung zuzulassen und ältere entsprechend nachzurüsten. Ist eine Umrüstung nicht möglich, sollte laut ADAC nur noch mit Stativ und ausschließlich an frei fahrenden Fahrzeugen gemessen werden.

    «Denn wir wollen ja keine Flut von Einsprüchen, sondern einen neuen Impuls, um mehr Beweissicherheit mit Foto- und Videodokumenten zu erhalten», sagt Schäpe. Dann könnten auch die «unguten Gefühle» der sich ungerecht behandelten Verkehrsteilnehmer zweifelsfrei widerlegt werden.
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