Stimmt nicht, was du da erzählst! Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist es, die zählt, nicht das, was die Sommerreifen für einen Geschwindigkeitsindex eingetragen haben, das wäre ja auch etwas übertrieben...
Fehlt der M+S Aufkleber ist das streng rechtlich gesehen dann übrigens Erlöschen der Betriebserlaubnis und kann somit evtl. ordentlich Oirohs kosten, Punkte in Flensburg inklusive.
Der Lichttestaufkleber hingegen ist rein freiwillig.
§ 36 Bereifung und Laufflächen.
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
überschritten wird.
Fehlt der M+S Aufkleber ist das streng rechtlich gesehen dann übrigens Erlöschen der Betriebserlaubnis und kann somit evtl. ordentlich Oirohs kosten, Punkte in Flensburg inklusive.
Der Lichttestaufkleber hingegen ist rein freiwillig.
Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!