Hallo,
ich habe soeben die Unterlagen für meine Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung (LifeTime Garantie) erhalten. Dabei habe ich festgestellt, dass sich einige der Bedingungen ab Oktober letzten Jahres (Ausgabe GVB 260/1) geändert haben. Folgendes ist mir im Vergleich mit einer älteren Ausgabe der Bedingungen (Ausgabe GVB 206/0, Stand 07/2002, also anscheinend der Vorgänger) aufgefallen:
1. Die Versicherung kann nur noch für Fahrzeuge bis 6 Jahre (wie bisher) und 100.000 km Laufleistung (bisher 150.000 km) erstmals abgeschlossen werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Versicherung ist natürlich nach wie vor möglich.
2. Fahrzeuge mit Leistungssteigerung sind jetzt generell von der Versicherung ausgeschlossen (vorher nur Schäden die durch Tuning welcher Art auch immer entstanden sind). Dieser Passus steht immer noch drin, kann sich aber wohl nur noch auf optisches Tuning beziehen.
3. Es werden jetzt bei der Reparatur eines versicherten Teiles die Lohnkosten nach Herstellervorgabe zu 100% übernommen. Die Materialkosten werden je nach Betriebsleistung des Bauteils nach folgendem Schlüssel nur teilweise ersetzt.
Bis Erstattung der Materialkosten
50.000 km 100%
60.000 km 90%
70.000 km 80%
80.000 km 70%
90.000 km 60%
100.000 km 50%
> 100.000 km 40%
Bei Fahrzeugen über 200.000 km beträgt die maximale Entschädigung 2.000,- Euro pro Schaden.
Der vorherige Stand war: 10% der Schadenssumme, jedoch mindestens 50,- und höchstens 250,- Euro, müssen vom Kunden bezahlt werden.
4. Es gibt noch einige Neuformulierungen und Veränderungen bei den Ausschlüssen, ich erspare mir aber die Arbeit hier alles aufzuführen. Euer Freundlicher kann euch da sicher weiterhelfen, denn einen Link zum nachlesen habe ich leider nicht gefunden.
Zu wessen Gunsten die Regulierung eines Schadens nach den neuen Bedingungen wohl häufiger ausgehen wird ist sicher allen klar X(, trotzdem werde ich die Versicherung laufen lassen.
ich habe soeben die Unterlagen für meine Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung (LifeTime Garantie) erhalten. Dabei habe ich festgestellt, dass sich einige der Bedingungen ab Oktober letzten Jahres (Ausgabe GVB 260/1) geändert haben. Folgendes ist mir im Vergleich mit einer älteren Ausgabe der Bedingungen (Ausgabe GVB 206/0, Stand 07/2002, also anscheinend der Vorgänger) aufgefallen:
1. Die Versicherung kann nur noch für Fahrzeuge bis 6 Jahre (wie bisher) und 100.000 km Laufleistung (bisher 150.000 km) erstmals abgeschlossen werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Versicherung ist natürlich nach wie vor möglich.
2. Fahrzeuge mit Leistungssteigerung sind jetzt generell von der Versicherung ausgeschlossen (vorher nur Schäden die durch Tuning welcher Art auch immer entstanden sind). Dieser Passus steht immer noch drin, kann sich aber wohl nur noch auf optisches Tuning beziehen.
3. Es werden jetzt bei der Reparatur eines versicherten Teiles die Lohnkosten nach Herstellervorgabe zu 100% übernommen. Die Materialkosten werden je nach Betriebsleistung des Bauteils nach folgendem Schlüssel nur teilweise ersetzt.
Bis Erstattung der Materialkosten
50.000 km 100%
60.000 km 90%
70.000 km 80%
80.000 km 70%
90.000 km 60%
100.000 km 50%
> 100.000 km 40%
Bei Fahrzeugen über 200.000 km beträgt die maximale Entschädigung 2.000,- Euro pro Schaden.
Der vorherige Stand war: 10% der Schadenssumme, jedoch mindestens 50,- und höchstens 250,- Euro, müssen vom Kunden bezahlt werden.
4. Es gibt noch einige Neuformulierungen und Veränderungen bei den Ausschlüssen, ich erspare mir aber die Arbeit hier alles aufzuführen. Euer Freundlicher kann euch da sicher weiterhelfen, denn einen Link zum nachlesen habe ich leider nicht gefunden.
Zu wessen Gunsten die Regulierung eines Schadens nach den neuen Bedingungen wohl häufiger ausgehen wird ist sicher allen klar X(, trotzdem werde ich die Versicherung laufen lassen.