Schwein gehabt!

  • Fabia I

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    Schwein gehabt!

    Hi an alle.

    Ich und mein Fabi hatten heute so ein verdammtes Glück gehabt, dass glaubt ihr gar nett. Heute früh muss ein ganz schöner Sturm in Berlin gewütet haben, jedenfalls in meiner Ecke. Hab mein Fabi um dreiviertel fünf in einer Seitenstraße abgestellt und bin dann schlafen gegangen. War ziemlich fertig und hab mich erst wieder 16:00 Uhr aus der Haustür bewegt. Von der Ferne konnte ich nen umgekipptes Pakrverbotsschild erkennen und dachte nur, sch....! Mein Schritt wurde immer Schneller und schneller.

    Am Auto angekommen hab ich sofort nen Pic gemacht, seht selbst:



    Ich hatte mal wirklich Glück das da nichts weiter passiert ist, puhhhh! Demnächst werde ich mein Auto immer schön weit von solchen Schildern wegparken.


    LG Marcell


    P.S. Wenn das Thema hier falsch ist, bitte verschieben. Erschien mir aber nur am logischsten, denn wenn etwas passiert wäre, wäre es ein Schaden an den "Karroserie & Anbauteilen"
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    Ist zwar offtopic, aber kann es sein, dass Dein Auto über Nacht im absoluten Halteverbot stand?
    Wenn man nämlich das Schild zurückdreht, dann muss es wohl so gewesen sein, oder?

    Trotzdem: Schwein gehabt und das gleich doppelt.
    Meine alter Fabia I:
    Elegance Kombi 1.4 16V tiefseeblau Bj 2003
    Sportpaket, GRA, PDC, Schiebedach, JVC-KD-LH-3101, Parrot CK3100
    Autogasumbau mit PRINS VSI

    Seit 2009:
    Touran TSI Highline
    ...und heisst es dann nicht auch "Halteverbot Ende" oder war das das mit den 2 Pfeilen... !?!? >>>iss lange her<<<<
    Skoda Fabia RS
    Draussen: 7,5x17 proline R, Cupra-Lippe, Facelift-Rückleuchten
    Drinnen: Milotec Leder-MAL, R32-Lenkrad, Fabia Dosenhalter

    www.headshotgang.com

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „TheFlomax“ ()

    Räumliches Denken? Wenn das Schild von der Strasse aus sichtbar gewesen wäre, hätte der Pfeil in die Richtung vom Auto gezeigt - sprich er hätte im Halteverbot gestanden. Da das Schild aber umgedreht war, war es vermutlich noch nicht "aktiviert" und stand nur schonmal da für die nächste Baustelle oder so. Oder jemand hats halt einfach umgedreht... :D
    Alles über meinen Fabia RS auf www.fabiars.de
    Sowas in der Art hatte ich gestern auch als es gestürmt hat, nur das es beinahe mir selbst passiert wäre und nich meinem Fabia. Ich war unten bei mir vor der Wohnung und es kam ein Dachziegel runtergeflogen. Der landete so ca 50cm vor meinen Füssen. Den Schock hab ich immer noch nicht ganz verdaut.
    Fabia RS / Bj. 05 / MAM 8 - 7,5 x 17 in Chrom/ Sportgrill mit Race Gitter/ Klarglaß Rückleuchten / Cupra Lippe / Aluantenne / Carbonkennzeichenhalter / Scheibentönung Chromolux Superdark

    Pioneer Avic-X1R / HIFONICS ZEUS ZXi-4000 / Alfatec 1F Powercap / Canton RS 2.160 / Canton RS 100 CX
    Original von MarkusRS
    Räumliches Denken? Wenn das Schild von der Strasse aus sichtbar gewesen wäre, hätte der Pfeil in die Richtung vom Auto gezeigt - sprich er hätte im Halteverbot gestanden. Da das Schild aber umgedreht war, war es vermutlich noch nicht "aktiviert" und stand nur schonmal da für die nächste Baustelle oder so. Oder jemand hats halt einfach umgedreht... :D


    Akte XY ungelöst....

    Vielleicht hat es sich ja beim Fallen gedreht...glaub kaum das es auf der Kante liegen geblieben wäre. Für die Theorie, dass es noch nicht aktiviert war spricht aber der Wind, denn wenn man davon ausgeht, dass der Wind von vorne kam hat er die größte Angriffsfläche wenn das Schild nicht in Straßenrichtung gestanden hätte. Wäre es schon aktiviert, und in Straßenrichtung gestanden wäre es vielleicht nicht gefallen.

    ;)
    Skoda Fabia RS
    Draussen: 7,5x17 proline R, Cupra-Lippe, Facelift-Rückleuchten
    Drinnen: Milotec Leder-MAL, R32-Lenkrad, Fabia Dosenhalter

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „TheFlomax“ ()

    Ja das könnte man schon so ausdrücken, aber is ja zum Glück nix weiter passiert, ausser das mein Vermieter nun ein Problem mit seinem Dach hat :D
    Fabia RS / Bj. 05 / MAM 8 - 7,5 x 17 in Chrom/ Sportgrill mit Race Gitter/ Klarglaß Rückleuchten / Cupra Lippe / Aluantenne / Carbonkennzeichenhalter / Scheibentönung Chromolux Superdark

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    ich frag mich ob da die versicherung vom schildaufsteller haften würde wenn son provisorisches schild ein auto beschädigt, schliesslich müssten die ja ausreichend gesichert sein.

    weiß da jemand was? (um diesem thread mal nen sinn zu geben)
    zwei schlaue drei gedanken und der vierte sucht den fünften, den satz kappiert jetzt nur der sechste von uns dreien! 8o ?(
    Mit Recht und Gerechtigkeit ist es ja bekanntlich so eine Sache ;)

    Die Frage ist sicher immer "Wie normal war der Sturm?", mußte der Aufsteller damit rechnen oder eher nicht?
    Wenn er nicht damit rechnen konnte, dann ist wohl eher der Fahrzeughalter selber verantwortlich, bzw. sein Versicherer, wäre aber bei einem der Jahreszeit entsprechenden Unwetter damit zu rechnen, dann dürfte der Aufsteller verantwortlich sein.
    Interessant ist sicher auch die Frage, ob der Fahrzeughalter für einen derartigen Schaden grundsätzlich dann haftet, wenn eine Unwetterwarnung für die Region ausgegeben wurde ....... :rolleyes:

    Fakt ist aber sicher, das Gerichte in ihren Entscheidungen nicht berechenbar sind und das Urteil unten, von einem anderen LG grundsätzlich anders hätte gefällt werden können.

    Pfiat di Gott
    Brunolein


    Wer ein mobiles Verkehrsschild aufstellt, muss dafür Sorge tragen, dass es auch stärkeren Windböen standhält. Mit einem so außergewöhnlichen Orkan, wie er unter dem Namen "Wiebke" in der Nacht zum 1. März 1990 weite Gebiete Europas heimsuchte, braucht er jedoch im allgemeinen nicht zu rechnen.

    Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug neben einem ansonsten standsicheren Verkehrsschild abstellt, handelt daher auf eigenes Risiko. Stürzt das Schild um, weil es einer unvorhersehbaren Sturmböe nicht gewachsen ist, so braucht der Schildaufsteller den am Fahrzeug entstandenen Schaden mangels Verschuldens nicht zu ersetzen.

    Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilprozess zwischen einem Pkw-Eigentümer und einem Bauunternehmen.



    Der Fall:

    Das beklagte Unternehmen führte im Februar/März 1990 auf der rechten Seite der Breitscheidstraße in Nürnberg Bauarbeiten aus. Im Bereich der Baustelle stellte ein Arbeiter ein mobiles Verkehrsschild auf, mit dem ein absolutes Halteverbot angeordnet wurde. Das Schild war an einer Eisenstange angebracht. Diese war über vier Streben mit einem Eisenfuß von 40 cm Durchmesser verbunden, in den zur Verbesserung der Standfestigkeit eine etwa 1/2 Zentner schwere Fußplatte eingeschoben war.

    Am Abend vor dem 1. März 1990 parkte der Kläger seinen Pkw nichts Böses ahnend neben dem Verkehrsschild. Doch hatte er die Rechnung ohne "Wiebke" gemacht: In dieser Nacht suchte der Jahrhundert-Sturm auch Nürnberg heim. Der Orkan erreichte hier Geschwindigkeiten um die 115 km/h, was der Windstärke 11 entspricht. Als der Pkw-Besitzer am nächsten Morgen zu seinem Auto kam, musste er feststellen, dass das Verkehrsschild umgestürzt war und sein Fahrzeug beschädigt hatte. Der Sachschaden belief sich auf 2.031 DM.

    Die Standpunkte:

    Diesen Schaden verlangte er von der Baufirma ersetzt. Sein Argument: Die Firma habe das Verkehrsschild nicht genügend gesichert. Insbesondere habe sie die im Rundfunk gesendeten Sturmwarnungen nicht beachtet.

    Dem hielt der Unternehmer entgegen, dass er die üblichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten habe. Mit einem so verheerenden Orkan habe er nicht rechnen müssen.

    Da eine Einigung nicht zustande kam, zog der Pkw-Eigentümer vor Gericht.



    Die Entscheidung:

    Seine Klage blieb jedoch in beiden Instanzen ohne Erfolg.

    Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches wäre gewesen, dass sich das Bauunternehmen eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte vorwerfen lassen müssen, also mindestens Fahrlässigkeit.

    Einen solchen Vorwurf hielt das Landgericht Nürnberg-Fürth im vorliegenden Fall aber nicht für gerechtfertigt. Zwar bestehe eine allgemeine Rechtspflicht, wonach derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen muss. Doch dürfe man die Anforderungen auch nicht überspannen. Im Falle von mobilen Baustellen-Verkehrsschildern reiche es im allgemeinen aus, wenn der Fuß - wie vorliegend geschehen - mit einer genormten Sicherheitsplatte beschwert werde. Völlig ausschließen lasse sich aber die Gefahr des Umstürzens in der Praxis nicht, jedenfalls nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand. Das müsse jeder bedenken, der sich in den Gefahrenbereich solcher Baustellenschilder begebe. Schon im eigenen Interesse tue er deshalb gut daran, seinerseits besondere Vorsicht walten zu lassen.

    Im vorliegenden Fall fiel somit die Risikoabwägung zu Ungunsten des Autofahrers aus. Folgerichtig wies das Landgericht seine Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Amtsgerichts als unbegründet zurück.

    (Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
    vom 6. 2. 1991, Az. 11 S 6879/90; rechtskräftig)