Standlicht-Blinker???

  • Fabia I

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    Standlicht-Blinker???

    Hallo Leute, :D

    hab' mir heute für den Fabia Standlicht-Blinker-Module bestellt, um die Blinker mit halber Kraft (ca. 10W) mit als Standlicht zu nutzen.
    Hab' aber leider zu spät gelesen, dass es eventuell nicht so ganz erlaubt sein soll und das man eventuell mächtig Ärger bekommen könnte mit den Grün-Weißen. :(
    Jetzt bin ich etwas unsicher, ob ich trotzdem die Dinger einbauen sollte, der Showeffekt und die Optik sind bestimmt geil wenns funkts.
    Aber wenns angeschlossen ist, ohne irgendwelche versteckten Schalter, dann leuchten die Blinker halt jedesmal bei eingeschaltetem Licht mit und im Dunkeln biste dann wahrscheinlich schnell in jeder Kontrolle der Erste - dann sind die bestimmt nicht mehr so cool denke ich. 8o
    Vor allem kriegste heutzutage für jeden Scheiß sofort Punkte in Flensburg gutgeschrieben.

    Was meint ihr so dazu hm??? :]
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    Arnd

    2006er Skoda Fabia Combi TDI 100 Peps
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    HI!!!

    Ich liebäugel auch schon damit, sieht echt gut aus...
    Was ich bisher so gelese habe:
    Man darf bis zu sechs Standlichtquellen an der Fahrzeugfront verbauen, es ist also prinzipiell möglich, per Einzelabnahme das Ganze eintragen zu lassen. Wenn ich mal wieder beim TÜV vorbeischaue, frag ich mal nach.

    Gruß,
    Simon
    HU: Pioneer DEH-P55BT
    FS: Carpower Neoset 165 @ Dragster DA-1202
    SUB: ETON crag 12-600 @ Dragster DA-2002
    Hallöle,

    danke erstmal, hab den Gery mal angeschrieben - schauen wir mal.

    Es ist korrekt, dass Du bis zu sechs Standlichtquellen am Pkw oder Lkw haben darfst, aber es ist vorgeschrieben, dass Standlicht "weiß" ist und nicht gelb, grün, blau, usw.
    Also wenn Sie vielleicht nix sagen können die Grün-Weißen, kriegste auf jeden Fall einen drüber, weil zwei Standlichter gelb leuchten denke ich.

    Hauptsache wäre ja, dass man keine Strafe aufgebrummt bekommt oder vielleicht sogar "Punkte".

    ?????
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    Arnd

    2006er Skoda Fabia Combi TDI 100 Peps
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    Das ganze ist bei uns D bzw. EU-weit nicht erlaubt.

    Wie schon erwähnt muß die Farbe weiss sein und weiter ist die Aussage, daß bis zu 6 Standlichter erlaubt wären falsch, sind nur 4 und 2 davon müssen dann aber Bestandteil der Scheinwerfer sein. (Siehe § 51 Abs. 1 StVZO)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Also ich habe das vor ein paar Wochen an meinem Octi via VAG-VOM freigeschaltet. Optik stimmt 1A - der TÜV sagt definitiv nein, da nur weiße Beleuchtung vorne erlaubt ist.
    ABER: Hatte die letzten 3 Wochen mind. 5 mal die Rennleitung vor mir und immer drauf gewartet das sie mich rausziehen. Nichts ist paßiert.
    Ich denke es gibt schlimmeres was man mit den Autos anstellen kann die die Polizei interessieren. Bei sowas drücken die gerne beide Augen zu. Ist zumindest meine Meinung nach den letzten Wochen mit Blinkerbeleuchtung.

    Schönen Gruß !
    Stefan
    Schönen Gruß
    Stefan
    Also ich bin nicht so ganz firm in solchen Sachen und möchte es auf jeden Fall ausprobieren - denke auch dass es Schlimmeres und Verboteneres gibt.

    Was ist denn VAG-VOM??? Dumme Frage???

    Und was hat es eigentlich mit den Osram-Diadem-Glühbirnen auf sich, das höre ich in letzter Zeit öfter? Sind die besser???
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    Arnd

    2006er Skoda Fabia Combi TDI 100 Peps
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    Wenn schon - denn schon denke ich.
    Also ich möchte es schon dann ohne irgendwelche versteckten Schalter einbauen und natürlich wirds dann jedesmal leuchten wenn das Licht eingeschaltet wird.
    Vielleicht probier ich es einfach aus und lasse es darauf ankommen, den Kopf abreißen werden sie mir sicher nicht deswegen, wenn es überhaupt jemanden interessieren sollte, außer in 3 Jahren den TÜV.
    :D
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    Arnd

    2006er Skoda Fabia Combi TDI 100 Peps
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    Hmmm... mal ne andere Idee:

    Theoretisch müsste ich doch diese Standlichtmodule auch an die NSW anschließen können, oder? Ist ja vom Anschluss her dasselbe wie bei den Blinkern auch, oder nicht? Die wären ja schließlich weiss und das wäre ne Möglichkeit legal mit Neblern unterwegs zu sein... nicht das ich das mache, so alà Standlicht + NSW durch die Stadt, nur auf der Bahn ist jede zusätzliche Lichtquelle von Vorteil :*) manche Leute sind eben blind 8)

    Da könnte ich doch mit ner Einzelabnahme Erfolg haben oder nicht?

    Weil ob die Rennleitung was dagegen sagt oder nicht, im Schadenfall is man ja trotzdem immer der Dumme, wenn irgendwas nicht so ganz sauber is. Das hindert mich im Moment auch daran, meine Rückleuchten zu schwärzen ;*(

    Gruß,
    Simon
    HU: Pioneer DEH-P55BT
    FS: Carpower Neoset 165 @ Dragster DA-1202
    SUB: ETON crag 12-600 @ Dragster DA-2002
    Original von Steff1183
    naja, solange du das Standlicht nur im Stand einschalten kannst, ist es in Ordnung. Der Tüv greift ja nur bei fahrenden Fahrzeugen ein. Bei der Fahrt muss es aus bleiben.
    Das ist leider falsch, mit dieser Argumentation wird auch gerne versucht, eine UBB "legal" zu machen, nur das haut nicht hin, den ein zugelassenes Auto muß immer tüffig sein, egal wann und wo und ob es fährt oder steht. Die StVZO hat (theoretisch) selbst in einer abgeschlossenen Halle auf Privatgrund Gültigkeit; natürlich gilt dann aber: "Wo kein Kläger, da kein Richter." ;)

    NebelSW als Standlichter ist ebenso nicht zulässig.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    hmm ist mir neu. auf dem eigenen grundstück? auf parkplätzen muss doch auch extra noch ein "Hier gilt die StVo" - Schild stehen, damit ein "geregelter" Verkehr herrscht. So wurde mir das bei der Fahrschule gesagt. :rolleyes:
    Fabia Excellent mit Xenon, Eibach-Federn 30mm, Chip (Speed Buster) und Car-PC

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Steff1183“ ()

    Original von Steff1183
    hmm ist mir neu


    Nunja, Privatgrundstück ist keine öffentliche Straße, somit hat der TÜV auch nichts zu sagen genauso wie die Rennleitung... Abgemeldete Autos dürfen auch nur auf Privatgrundstück abgestellt werden und nicht auf öffentlichen Straßen. Drum muß ich dir R2D2 leider wiedersprechen.

    Auf die vorherige Frage: VAG-COM ist die Software zum einstellen der Motorelektronik. Die Freundlichen arbeiten auch mit dem Programm (z. B. Fehlerspeicher auslesen etc). Alle zusätzlichen Funktionen können nur über das Programm freigeschaltet werden. Bei meinem Auto sinds z. B. über 300 Funktionen. Die einen sinnvoll (z. B. Tagfahrlicht) die anderen nicht sinnvoll (z. B. das Blinken der Rückleuchten statt der Blinkerleuchte).

    Schönen Gruß !
    Stefan
    Schönen Gruß
    Stefan
    Original von Pampersbomber
    Original von Steff1183
    hmm ist mir neu


    Nunja, Privatgrundstück ist keine öffentliche Straße, somit hat der TÜV auch nichts zu sagen genauso wie die Rennleitung... Abgemeldete Autos dürfen auch nur auf Privatgrundstück abgestellt werden und nicht auf öffentlichen Straßen. Drum muß ich dir R2D2 leider wiedersprechen.
    Leider wieder falsch... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich; also gleich noch einen hinkenden hinterher... einen Mord darfst du auch nicht nur in der Öffentlichkeit nicht begehen, sondern auch auf deinem Privatgrund nicht. Mit der StVZO ist das im Grunde nicht anders.

    Glaub mir ruhig, berufsbedingt bin schlaf ich quasi mit der StVZO unterm Kopfkissen. :rolleyes: Wenn das Auto zugelassen ist, dann gilt die StVZO vollumfänglich, da man damit die Absicht zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bekundet!

    Es gibt auch entsprechende Urteile zur StVZO, so hilft es z.B. nix, wenn man einen Anhänger, bei dem der TÜV abgelaufen ist, auf Privatgrund stellt. Ein Ordnungshüter, der das sieht, daß die Plakette abgelaufen ist [SIZE=7](man muß natürlich so blöd sein, den Hänger so hinzustellen, daß das Kennzeichen sichtbar ist *ggg*) [/SIZE] kann dafür einen Bußgeldbescheid ausstellen.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Dann muß ich auch mal was in die Runde werfen. Warum sollte es bei Skoda verboten sein? Aber bei BMW leuchten ja die Blinker auch mit wenn das normal Licht an geht. Ja natürlich schwacher.(also bei den 7er oder so) :D
    Außen: Milotec Frontgrill, RS-Front, Heck clean & Milotec BodyKit, Dachspoiler, Motorhaube verlängert, Angel Eyes, Haubenlift, schwarze Seitenblinker, WEITEC Hicon GT, O.Z. Superturismo GT 7x16, Seat Domstrebe,Cupra Luftführung, FOX-AGA im Diesellook, Aerotwin rund um Innen: Original MAL, Sportsitze vom Sportline, Elegance Schaltknauf, W8 Innenraumleuchte, Lupo Dosenhalter, Bora/Golf Brillenfach

    1.4 TDI @ SKN 70 KW & 210 NM
    Bei BMW sind die Leuchten ab Werk so gebaut und vom TÜV abgenommen.
    Das gleiche gilt für Ami Schlitten, die hier ne Zulassung haben. War ab Werk so, dann ists in dem Fall auch als Ausnahme zugelassen.

    was das Privatgrundstück angeht, bin ich allerdings auch der Meinung, daß man sein Auto dort leuchten lassen kann, wie man möchte.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Verwechselt mal Seitenmarkierungsleuchten, die auch nen gewissen Winkel nach vorn abstrahlen dürfen nicht mit Blinkern. ;) Und glaubt nicht, daß alles, was an BMWs o.ä. gelb leuchtet auch von Werk aus schon so war. Ist ja derzeit Mode, so rum zufahren, auch wenn es net erlaubt ist...

    Bei den Amischlitten ist das was anderes, da werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn ein Umbau "unzumutbar" ist, ebenso auch bei roten Blinkleuchten hinten, etc. pp.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Hab mir das mit der Serienausstattung schon gedacht. Also dürfte man so zu sagen Seitenbegrenzungsleuchten anbringen? ( Die manche an der Stoßstange vorn und hinten haben) oder wie es bei Volvo auch ist.
    Außen: Milotec Frontgrill, RS-Front, Heck clean & Milotec BodyKit, Dachspoiler, Motorhaube verlängert, Angel Eyes, Haubenlift, schwarze Seitenblinker, WEITEC Hicon GT, O.Z. Superturismo GT 7x16, Seat Domstrebe,Cupra Luftführung, FOX-AGA im Diesellook, Aerotwin rund um Innen: Original MAL, Sportsitze vom Sportline, Elegance Schaltknauf, W8 Innenraumleuchte, Lupo Dosenhalter, Bora/Golf Brillenfach

    1.4 TDI @ SKN 70 KW & 210 NM
    Original von >Fabiamen<
    Hab mir das mit der Serienausstattung schon gedacht. Also dürfte man so zu sagen Seitenbegrenzungsleuchten anbringen? ( Die manche an der Stoßstange vorn und hinten haben) oder wie es bei Volvo auch ist.


    Ja das darfst Du. Allerdings ist die Mindest - und Höchsthöhe zu beachten. Hatte mit meinen auch nie Probleme, vorrausgesetzt die Leuchten haben das EG Zeichen.
    Mindesthöhe 20 cm - Höchsthöhe 40 cm oder so ca....

    @ R2D2

    Privat ist doch Privat, da gilt doch die STVO nicht, oder?
    Getunte Karren ohne TÜV oder Roller usw. dürfen nur auf dem Privatgrundstück gefahren werden oder bin ich komplett falsch gewickelt ???

    Schönen Gruß !
    Stefan

    PS: Unterbodenbeleuchtung darfst du auf einem Privatgrundstück auch an haben.
    Schönen Gruß
    Stefan