Muß mann bei 17er Felgen was an Servo machen
- Fabia I
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205/40 oder 215/35. Aber nicht 205/35 (gibts die Größe überhaupt?)Alles über meinen Fabia RS auf www.fabiars.de
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eigentlich nicht, aber wenn du auf sportlichkeit setzt könntenst du die lenkelronic auf die des polo gti`s einstellen welche noch ein wenig directer ist und mehr feude beim kurven fahren bringtMfg Marc
F2 RS/ KW gewinde / Corniche Monza 8x18 /Stage 2+
23Xps/33Xnm HF-R 3"" downpipe bis kat + 2,5"" Bull-x / HF-T Ladeluftkühler /Pace
Racing Wasserkühler / Whiteline Rear ARB / HF Intake / Forge Recirculation Valve
/ Bis Sommer 2012 Loba LO270 TSI Neu >>>> Stage 2 Movie -
Original von Draco
Bei 17" Felgen nicht.
Kann man das wirklich so allgemein sagen?
In meinem Gutachten von den neuen Felgen steht zum Beispiel folgende Klausel drin:
G71 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ob das natürlich in der Praxis wirklich verlangt/durchgeführt wird ist eine andere Frage...
Gruß
Seb -
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Also ich hatte keine Probleme mit dem Eintragen. Vom Kfz-Schein her, waren nur 15" Alus eingetragen. Habe nun 17" drauf.Audi A4 8E Avant 1.8 Turbo 20V
140 KW (2 Ladeluftkühler, geänderter Turbo und Software)
Sportsitze / Schaltknauf und Stulpe in Leder / Navi / Multifunktionslenkrad
Sportfahrwerk Ambition / Alu-5 7 1/2J x 17 ET 45 / 235/45 R17 93Y -
Original von SebRS
Kann man das wirklich so allgemein sagen?
In meinem Gutachten von den neuen Felgen steht zum Beispiel folgende Klausel drin:
G71 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ob das natürlich in der Praxis wirklich verlangt/durchgeführt wird ist eine andere Frage...
Gruß
Seb
Ich hatte letztens genau das Problem, zum TÜVer gefahren wegen Eintragung der Sommerpuschen (17") und bei mir steht auch der satz in der ABE, allerdings muss dass nicht heißen
serienmäßig nicht mit 16 Zoll ausgerüstet, sondern serienmäßig nicht mir 16 Zoll eingetragen
da ist nämlich ein himmelweiter unterschied,
da alle Fabia's, sogar der Praktik oder wie die Lastensemmel auch immer heißt, beim Kraftfahrtbundesamt mit 205/45 R16 eingtragen sind, sind 17Zöller aber kein Probem
die 16 Zoll stehen halt nur nicht im Fahrzeugschein (außer RS und mit 16Zoll ausgerüstets Fabias)
Aber wie schon gesagt, mein TÜVer hat in seiner schlauen Liste geschaut, wo alles drin steht, siehe da 16 Zoll darf, dann noch schnell geschaut ob beim Anbau usw. alles passt und schon durfte ich sie auch offiziell fahren.
Also keine Probs.
MfgDer Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes! -
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Hast du denn auch die Reifen vom Octi übernommen?
Meine irgendwer schrieb mal, dass die Reifen des Octavia einen anderen Abrollumfang haben als der Fabia ohne Tachoangleichung fahren darf ?!?
Nordische Grüße
ÖrnieBis 08/2008:
Naturgrüner Skoda Fabia Comfort 1.9 SDI mit rund 182tkm auf dem KI verkauft ;)
Seit 08/2008:
Roter VW Golf IV Variant Ocean 1.9 SDI mit aktuell rund 72tkm auf dem KI -
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