Hallo,
nachdem ich ja jetzt schon so einiges über die LifeTime-Garantie gelesen habe, hab ich mir ein Angebot unterbreiten lassen, da meine Werksgarantie Ende des Monats abläuft, und ich das eigentlich für eine ganz feine Sache halte. Jetzt hat mir aber der Verkäufer das Angebot zukommen lassen, und ich kann keine Neuwagen-Anschlussgarantie für 24 Monate abschliessen, sondern lediglich eine Gebrauchtwagen-Garantie für 12 Monate, die darüber hinaus auch erst 3 Monate nach Vertragsunterzeichung beginnt.
Hintergrund ist anscheinend, dass ich das Fahrzeug als Jahreswagen gekauft habe, somit nicht Erstbesitzer bin, und damit nicht in den Genuß der Neuwagen-Anschlussgarantie komme. Hat einer von euch darüber Erkenntnisse, ob das überhaupt korrekt ist? In den Versicherungsbedingungen konnte ich darüber nämlich nichts finden, also kein Hinweis auf Erstbesitzer oder ähnlichem.
Die Gebrauchtwagen-Garantie macht nämlich wenig Sinn, da ich ja auch noch die Anschlussgarantie (über eine Versicherung) vom Händler habe, der ja zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet ist. Und doppelt absichern macht als solches ja nicht wirklich Sinn. Wäre wenn überhaupt eh nur mit der LifeTime-Garantie interssant gewesen, da man die auch nach 24 Monaten wieder verlängern kann.
Also wenn der ein oder andere hierzu etwas weiß, wäre ich über Hinweise sehr dankbar, und das ganze bitte sehr schnell, da ich nur noch 2 Wochen die Werksgarantie habe, und den Antrag in dieser Zeit ausfüllen und abgeben müsste.
Vielen Dank und Grüße,
flo222
nachdem ich ja jetzt schon so einiges über die LifeTime-Garantie gelesen habe, hab ich mir ein Angebot unterbreiten lassen, da meine Werksgarantie Ende des Monats abläuft, und ich das eigentlich für eine ganz feine Sache halte. Jetzt hat mir aber der Verkäufer das Angebot zukommen lassen, und ich kann keine Neuwagen-Anschlussgarantie für 24 Monate abschliessen, sondern lediglich eine Gebrauchtwagen-Garantie für 12 Monate, die darüber hinaus auch erst 3 Monate nach Vertragsunterzeichung beginnt.
Hintergrund ist anscheinend, dass ich das Fahrzeug als Jahreswagen gekauft habe, somit nicht Erstbesitzer bin, und damit nicht in den Genuß der Neuwagen-Anschlussgarantie komme. Hat einer von euch darüber Erkenntnisse, ob das überhaupt korrekt ist? In den Versicherungsbedingungen konnte ich darüber nämlich nichts finden, also kein Hinweis auf Erstbesitzer oder ähnlichem.

Die Gebrauchtwagen-Garantie macht nämlich wenig Sinn, da ich ja auch noch die Anschlussgarantie (über eine Versicherung) vom Händler habe, der ja zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet ist. Und doppelt absichern macht als solches ja nicht wirklich Sinn. Wäre wenn überhaupt eh nur mit der LifeTime-Garantie interssant gewesen, da man die auch nach 24 Monaten wieder verlängern kann.
Also wenn der ein oder andere hierzu etwas weiß, wäre ich über Hinweise sehr dankbar, und das ganze bitte sehr schnell, da ich nur noch 2 Wochen die Werksgarantie habe, und den Antrag in dieser Zeit ausfüllen und abgeben müsste.
Vielen Dank und Grüße,
flo222
bis 07/2010: Fabia Combi 1.9 TDI | EZ 10/2004 | Black-Magic Perleffekt | Autolock | Sitzheizung | Climatic | el. Außenspiegel | el. Fensterheber vorn | Foliatec Midnight Reflex Superdark | Milotec MAL | etc.
seit 07/2010: Citroen Berlingo 110 HDi Multispace Exclusive | EZ 07/2010 | Kyanos-Blau metallic | City-Komfort-Paket | Bluetooth-Freisprecheinrichtung inkl. USB-Box
seit 07/2010: Citroen Berlingo 110 HDi Multispace Exclusive | EZ 07/2010 | Kyanos-Blau metallic | City-Komfort-Paket | Bluetooth-Freisprecheinrichtung inkl. USB-Box