Schön das die ganze Sache sich für dich zum Guten gewendet hat.
Was mir dazu noch einfällt, du kannst auch für einen Reimport eine deutsche Bedienungsanleitung bekommen, das macht zwar kein Skoda-Händler gerne und sie lassen sich da auch gerne ein wenig Zeit bis das ganze kommt und natürlich mußt du die Anleitung bezahlen, aber das kostet nur ein paar Euro. Wenn du nett fragst, dann überlässt dir der Händler mit etwas Glück auch ein Serviceheft, die Stempel solltest du zwar weiter im Original machen, aber so hast du wenigstens das ganze in Deutsch.
Wenn dein Händler als Vermittler und nicht als Verkäufer auftritt, dann ist Gerichtsstand der Ort an dem der Händler seinen Gerichtsstand eingetragen hat. Beispielsweise vermittelt dein Händler für einen Schwaben, dann mußt du dort bei Problemen klagen. Sitzt der Händler in Italien (oder einem anderen Land), dann mußt du dort vor Ort die Klage einreichen, natürlich ist dann auch das dort geltende Recht binde.
Viel Spaß mit deinem neuen Fabia.
Pfiat di
Bruno
Was mir dazu noch einfällt, du kannst auch für einen Reimport eine deutsche Bedienungsanleitung bekommen, das macht zwar kein Skoda-Händler gerne und sie lassen sich da auch gerne ein wenig Zeit bis das ganze kommt und natürlich mußt du die Anleitung bezahlen, aber das kostet nur ein paar Euro. Wenn du nett fragst, dann überlässt dir der Händler mit etwas Glück auch ein Serviceheft, die Stempel solltest du zwar weiter im Original machen, aber so hast du wenigstens das ganze in Deutsch.
Wenn dein Händler als Vermittler und nicht als Verkäufer auftritt, dann ist Gerichtsstand der Ort an dem der Händler seinen Gerichtsstand eingetragen hat. Beispielsweise vermittelt dein Händler für einen Schwaben, dann mußt du dort bei Problemen klagen. Sitzt der Händler in Italien (oder einem anderen Land), dann mußt du dort vor Ort die Klage einreichen, natürlich ist dann auch das dort geltende Recht binde.
Viel Spaß mit deinem neuen Fabia.

Pfiat di
Bruno