So, bitte steinigt mich net direkt wenn das Thema schon mal da war.
Hab zumindest auf Anhieb nix entsprechenndes gefunden.
Geht darum:
In wiefern hab ich Anspruch auf Garantie, wenn ich z.B. die Inspektionen bei ner freien Werkstatt machen lassen (nur gesetzl. Garantie is gemeint, net der ganze Sonderkram mit Mobilität usw.)
Ich bin der Meinung, dass die Garantie bestehen bleibt, hab mir da aber schon heiße Diskussionen mit Kollegen geliefert.
Drauf gekommen bin ich jetzt wieder, weil ich im Forum folgendes gelesen hab:
"Am besten natürlich bei Skoda direkt, da das aber scheiß teuer ist, würd ichs mal inner "Freien Werkstatt" porbieren, wenn die Sache fachgerecht erledigt wird dann können sie wegen Garantie bei Skoda eigentlich nach neuem Recht nix sagen."
Jedenfall hat mich diese Aussage jetzt wieder angespornt das endgültig mal rauszufinden.
Begründete Antworten wären hilfreich (am besten mit Paragraph)
Hab zumindest auf Anhieb nix entsprechenndes gefunden.
Geht darum:
In wiefern hab ich Anspruch auf Garantie, wenn ich z.B. die Inspektionen bei ner freien Werkstatt machen lassen (nur gesetzl. Garantie is gemeint, net der ganze Sonderkram mit Mobilität usw.)
Ich bin der Meinung, dass die Garantie bestehen bleibt, hab mir da aber schon heiße Diskussionen mit Kollegen geliefert.
Drauf gekommen bin ich jetzt wieder, weil ich im Forum folgendes gelesen hab:
"Am besten natürlich bei Skoda direkt, da das aber scheiß teuer ist, würd ichs mal inner "Freien Werkstatt" porbieren, wenn die Sache fachgerecht erledigt wird dann können sie wegen Garantie bei Skoda eigentlich nach neuem Recht nix sagen."
Jedenfall hat mich diese Aussage jetzt wieder angespornt das endgültig mal rauszufinden.
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