Insolvenzdatei

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    Insolvenzdatei

    Frage an die Juristen hier:
    In Österreich gibts die Insolvenzdatei, gibts dazu auch in Deutschland etwas ähnliches?
    Leder Schaltknauf - GRA - Superb Ambiente Leuchte - Cupra Ansaugtrakt - 2te Kofferraumleuchte -4,5 Liter Waschwasserbehälter Leseleuchten Hinten - GTI Lenkrad Codierung - AutoLock - GZUF-65C - Dark Blue 4 - Deep Blue 12 - Alpine 9847R - Domstrebe Ablagefach Links und Rechts - original MAL - PDC
    Einer meiner Pächter hat Insolvenz angemeldet und ist nach Deutschland abgehauen.
    Jetzt hab ich ihm den Exekutor auf den Hals gehetzt und will wissen, was dabei raus kommt.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „lordofazeroth“ ()

    Im Zweifel nichts...

    Keine Ahnung, ob man sowas da auch finden kann
    Meine alter Fabia I:
    Elegance Kombi 1.4 16V tiefseeblau Bj 2003
    Sportpaket, GRA, PDC, Schiebedach, JVC-KD-LH-3101, Parrot CK3100
    Autogasumbau mit PRINS VSI

    Seit 2009:
    Touran TSI Highline
    Is doch eh leicht zu verstehen... Übersetz mal Weapons & Ammunition von D-DR!VE
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    wobei das bei insolvenzbekanntmachungen.de so ne Sache ist!

    Du musst genau wissen, welches Amtsgericht zuständig ist, also wo derjenige seinen juristischen (bei Privatpersonen meldeamtl.) Sitz hat!

    Und da stehn auch nicht immer alle Sachen drin!

    Aber wenn du ne Anfrage beim Amtsgericht machst, musste häufig auch dein "berechtigtes Interesse" nachweisen (insbesondere AG München) Somit biste im Internet schonmal besser dran!

    Allerdings is ne Insolvenz halt so ne Sache für nen Gläubiger! Geht ne GmbH in Inso, haftet die ja nur mit Ihrer Stammeinlage (und den Sachen die noch verwertet werden).

    Bei ner Einzelfirma bzw. GbR haftet halt der Inhaber bzw. die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen! Doch meistens is es so, dass diese utopische Kredite aufgenommen haben und es viele Gläubiger bzw. hohe Insolvenzforderungen gibt

    Und da der Schuldner durch seine gescheiterte Selbstständigkeit somit auch seinen Job bzw. Einnahmenquelle verloren hat, kommt in der Dauer der Wohlverhaltensperiode (7 Jahre ab Eröffnung) auch meist nichts zur Insolvenzmasse!

    Also wenn beim Insolvenzverfahren überhaupt eine Quote ausgeschüttet wird, dann kann man meist mit unter 5% der festgestellten Forderung (nicht alles was angemeldet wird, stellt der Insolvenzverwalter auch fest) rechnen.

    Im Unterschied zu Österreich (ich glaub da oder in der Schweiz) erlangt der Schuldner in Dtl. auch Restschuldbefreiung, wenn die Gläubiger KEINE Befriedigung erhalten! Bei euch ist es glaub so geregelt, dass da mind. eine gewisse Befriedigung erfolgen muss...

    Man möge mich korrigieren...