Reserverad Pflicht?

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  • Reserverad Pflicht?

    Muss man eigentlich ein Reserverad dabei haben?
    Oder geht auch ein Reifen-Füll-Spray?
    oder muss man gar nichts dabei haben?

    Wie ist denn da die gesetzliche Regelung?

    Schonmal danke für eure AWs

    PS: Fahre jetzt mit vier verschiedenen Reifen
  • Ein Reserverad oder auch ein Pannenset wie es heute in vielen Autos (anstatt des Reserverades) mitgeführt wird ist keine Pflicht, jedoch sicher sinnvoll.

    P.S.: Mit 4 verschiedenen Reifen darfst du neuerdings auch fahren, obwohl das sicher nicht zu empfehlen ist.

    Größe, Tragfahigkeit und Geschwindigkeit müssen stimmen, dann können auch 4 verschiedene Herst.und Profile gefahren werden-auch Winter und Sommer--ausgenommen siehe ABE-Zubehör (sprich ALU-Felge) meist unter algemeinen Auflagen " es sind nur ein Hersteller und Profiltyp als Rundumbereifung zul." über diese Festlegung des TÜV-Gutachters kann man sich nicht hinweg setzen--weiterhin besteht die Hersteller und Typenbindung bei ZR-Bereifung, weil ZR nicht den Herstellungs und Kennzeichnungsbedingungen der ECE-VO entspricht und damit nicht unter die Aufhebung fällt.


    Unten der Gesetzestext zur Mischbereifung und hier ne verständliche Erklärung: taximagazin.de/magazin/19/21.html

    StVZO § 36 Bereifung und Laufflächen:


    1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

    Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

    ......

    (2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

    (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

    (2b) Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angeben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen. Die Art und Weise der Angaben wird im Verkehrsblatt bekanntgegeben.
  • wonach aber meines wissen nach so nen net die felge versaut... ich hab 2 stück ausm a3 hier liegen, die eltern meiner guten haben sich nen richtiges reserverad geholt...

    hate bis jetzt erst einmal nen platten mit meinem alten, war nen bissel deprimierend ohne ales *g*
  • Ja aber ich fahr ja eh immer nur zur Arbeit und zurück.
    Außerdem muss ich Sprit sparen bzw. das Gewicht den Subs ausgleichen.
    Hab den Haken zum Abschleppen aber noch mit...

    Ist das eigentlich ok, wenn ich Erste-Hilfe-Zeugs und Warndreieck in die Reserveradmulde packe? Muss ja einfach nur den Boden anheben und das Zeugs rausnehmen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „bitnewbie“ ()

  • Original von bitnewbie
    Ja aber ich fahr ja eh immer nur zur Arbeit und zurück.
    Außerdem muss ich Sprit sparen bzw. das Gewicht den Subs ausgleichen.
    Hab den Haken zum Abschleppen aber noch mit...

    Ist das eigentlich ok, wenn ich Erste-Hilfe-Zeugs und Warndreieck in die Reserveradmulde packe? Muss ja einfach nur den Boden anheben und das Zeugs rausnehmen.


    gewischt sparen im fabia? 1. abnehmen 2. halbvoll tanken

    sobald meine anlage drinne ist, habe ich garkein platz für das rad, mulde wird mit batterie und amps voll gepackt und dann noch der halber kofferaum wird zum sub... also ab so fort nur noch zu 2. fahren *g*