Hello! Weiß jemand von euch, wo ich ganz einfache, getönte Heckleuchten herbekomm? Hab schon überall im Internet gesucht, aber find immer die gleichen. Die einzigen, die ich gefunden habe, gabs bei ebay aber die sind noch zusätzlich mit Lack überzogen, damit die so ne Spiegeloptik haben.....
Schwarze Rückleuchten
- Fabia I
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Original von Tom
Hello! Weiß jemand von euch, wo ich ganz einfache, getönte Heckleuchten herbekomm? Hab schon überall im Internet gesucht, aber find immer die gleichen. Die einzigen, die ich gefunden habe, gabs bei ebay aber die sind noch zusätzlich mit Lack überzogen, damit die so ne Spiegeloptik haben.....
Also es gab bei Ebay mal shops die die Rückleuchten auf Anfrage lasiert haben.
Habe damals 34€ bezahlt für eine dezente Tönung.
Dort konntest du die Intensität und die Farbe der Lasierung wählen.
Fertige lasierte Rückleuchten wirst du in keinem normalen onlineshop finden, da sie illegal sind.Skoda Octavia
Bilstein B12, Schwarze Scheiben, Matt-Schwarz, 17x7,5 Alufelgen Anthrazit, Oettiger OBD Tuning auf 100Kw -
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Ja, das ist ja das Problem, man findet nix.
Wenn meine Probezeit abgelaufen ist werde ich meine Rückleuchten auch wieder dezent lasieren lassen, aber wirklich nur so dass sie ein bisschen dunkel schimmern, weil es dann nicht auffällt.
Ansonsten bleiben nurnoch Klarglasrückleuchten mit schwarzem Hintergrund.Skoda Octavia
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Original von JD73
Da hast dann aber wieder das gleiche Problem mit den Klarglasrückleuchten, die meisten sind auch nicht zugelassen, auch wenn die Masse ein E-Prüfzeichen hat.
Also ich hab gedacht wenn ich die in einem Skodashop bestelle und da ist ein E-Prüfzeichen drauf, dann kann ich dem Ding schon vertrauen...
Wie kommst du darauf dass die trotz Prüfzeichen nicht zugelassen sind?
Prüfzeichen gefälscht?Skoda Octavia
Bilstein B12, Schwarze Scheiben, Matt-Schwarz, 17x7,5 Alufelgen Anthrazit, Oettiger OBD Tuning auf 100Kw -
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Ich zitiere jetzt mal den TÜV Süd:
"Auf die besagten Zeichen kann der Auto- oder Motorradbesitzer
bauen, sofern dem Teil das passende
Zertifikat beigegeben ist, und sofern dieses Attest für
das eigene Fahrzeug gilt. Dann heißt es nur noch fachgerecht
montieren und sich vergewissern, ob
anschließend eine Abnahme gefordert wird."
Heisst also, dass man da noch ein Zertifikat braucht, um sorgenfrei rumfahren zu dürfen. Das E-Prüfzeichen allein reicht somit nicht.
Ich hab die Erfahrung auch schon selbst machen dürfen bei meinem vorherigen Auto.
Ich hatte mir damals Klarglasrückleuchten von FK gekauft und es hiess, dass eine Abnahme/Eintragung/ABE nicht erforderlich wäre. Weit gefehlt...
Dank der Aussage durfte ich letztlich nochmal zum TÜV und meine alten Rückleuchten wieder montieren, weil ich ansonsten keine Plakette bekommen hätte.
Hier nochmal der Link zum Zitat und der Broschüre:
rechnerschrauber.de/vwotmc/TUEV_TIPS/aenderung_fzg.pdf
Heisst also, dass wenn man sich Klarglasrückleuchten kauft, man auch drauf achten sollte, dass da entsprechende Papiere dabei sind (was bei Billigangeboten eben meist nicht der Fall ist).S A D ...denn sie wissen nicht, was sie tun! -
Naja ganz so schwarz würde ich das jetzt nicht sehen. Ich hatte schon an mehreren Autos Scheinwerfer, Rückleuchten und sonstige Leuchtmittel nur mit E-Prüfzeichen, wo ich nie irgendwelche Papiere hatte. Stress hatte ich damit bisher weder bei Zahlreichen Polizeikontrollen als auch beim TÜV.
Ob man für sowas haftbar gemacht werden könnte würde mich aber trotzdem interessieren. -
Na eigentlich nicht oder? Weil man geht doch von aus wenn ein E-Prüfzeichen und Nummer vorhanden ist und die am Auto passen, das die erlaubt sind. Woher soll man als Privatmann wissen das ein E-Prüfzeichen gefälscht ist? Das erkenne ja sogar nocht nicht mal die TÜV-Prüfer unbedingt.
Falls sie wirklich gefälscht sind, können die auch nicht mehr als den Hinweis draufgeben und man muss sich wieder Andere oder Originale verbauen.
Aber ich hatte auch noch nie Probleme damit, auch ohne Papiere dafür.* 30.03.1974
† 07.10.2008 -
Wie gesagt, so isses halt aber offiziell.
Klar kann man da auch Glück haben und keiner beanstandet was...
@ SvenRS:
Wie heissts immer so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!S A D ...denn sie wissen nicht, was sie tun!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „JD73“ ()
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Also ich will meine gerade Verkaufen, weil ich neue bekomme.....
bilder-hochladen.net/files/39ec-2u-jpg.htmlpostet by Flo :PDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MCFlowD“ ()
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Original von Sven RS
Weil man geht doch von aus wenn ein E-Prüfzeichen und Nummer vorhanden ist und die am Auto passen, das die erlaubt sind.
wenn e-Prüfzeichen und Prüfnummer vorhanden ist sind sie auch ohne bedenken zugelassen!
nur gibt es fälle wo zwar das E-Prüfzeichen drauf ist jedoch eine abnahme vom TÜV fehlt!
redet mal mit den netten menschen der dekra oder vom tüv! die helfen euch da weiter;-) -
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Original von JD73
Ich zitiere jetzt mal den TÜV Süd:
"Auf die besagten Zeichen kann der Auto- oder Motorradbesitzer
bauen, sofern dem Teil das passende
Zertifikat beigegeben ist, und sofern dieses Attest für
das eigene Fahrzeug gilt. Dann heißt es nur noch fachgerecht
montieren und sich vergewissern, ob
anschließend eine Abnahme gefordert wird."
Heisst also, dass man da noch ein Zertifikat braucht, um sorgenfrei rumfahren zu dürfen. Das E-Prüfzeichen allein reicht somit nicht.
Ich hab die Erfahrung auch schon selbst machen dürfen bei meinem vorherigen Auto.
Ich hatte mir damals Klarglasrückleuchten von FK gekauft und es hiess, dass eine Abnahme/Eintragung/ABE nicht erforderlich wäre. Weit gefehlt...
Dank der Aussage durfte ich letztlich nochmal zum TÜV und meine alten Rückleuchten wieder montieren, weil ich ansonsten keine Plakette bekommen hätte.
Hier nochmal der Link zum Zitat und der Broschüre:
rechnerschrauber.de/vwotmc/TUEV_TIPS/aenderung_fzg.pdf
Heisst also, dass wenn man sich Klarglasrückleuchten kauft, man auch drauf achten sollte, dass da entsprechende Papiere dabei sind (was bei Billigangeboten eben meist nicht der Fall ist).
Tja, nur leider ziemlicher Blödsinn, hat ein Teil eine E-Kennzeichnung, ist es eintragungsfrei und man braucht auch nichts mitführern, kann man prima im § 19 Abs. 3 Nr. 6 nachlesen, dass es keine Eintragung braucht. Schwieriger ist die Fundstelle, dass es keine Unterlagen braucht, dazu muss man die entsprechende EG-Rili wälzen. Letzteres dauert lange, aber man findet es aber irgendwann.
Natürlich ist nur das E-Zeichen alleine nicht gültig, da das noch nicht die Genehmigung darstellt, es gehören immer E-Zeichen und dahinter die eigentliche Genehmigungsnummer zusammen (von gelegentlichen Altfällen mal abgesehen, die hier aber eh nicht zum Tragen kommen).Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi! -
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Sorry Fehler meinerseits, ist § 19 Abs. 3 Nr.2 und nicht 6; und StVZO natürlich, ist doch eigentlich klar, dass es nicht z.B. das BGB ist.
Fundstellen --> z.B. 70/156/EWG, 76/756/EWG, ggf. auch noch ECE-R48 und diverse weitere, die sich mit Lichttechnik beschäftigen. Viel Spaß beim stöbern.Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi! -
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