wenn ich ein Steuerbefreites Auto kaufe, ist es danach immer noch steuerbefreit

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    wenn ich ein Steuerbefreites Auto kaufe, ist es danach immer noch steuerbefreit

    Hallo,

    könnte ein Auto kaufen, welches Steuerbefreit ist. Im Brief steht die Angabe, dass das Fahrzeug nach § 3a Abs. 1 KraftStG von der Steuer befreit ist. Weils nen "Behindertenfahrzeug" war. Sorry für das Wort :)

    Würde das dann auch für mich steuerbefreit sein oder müsste ich es als normalen PKW anmelden?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „NiteCrow“ ()

    @Nitecrow

    Sorry, aber das könntest Du Dir nun wirklich selber beantworten.

    Zum einen müsstest Du Dich wundern, warum Du nicht mit Werbung zugeworfen wirst, von Behinderten, die anbieten, Autos für einen Tag auf sich zuzulassen, damit die späteren Halter danach nie mehr KFZ-Steuer zahlen müssen. Damit könnte man gut Geld machen.

    Zum anderen stehen alle Gesetze im Netz und sind einfach naczhulesen und da findet man auch den §3a KraftStG:

    § 3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte

    (1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989) mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind.

    (2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert für Kraftfahrzeuge, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen, dass sie die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, solange die schwerbehinderte Person das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nimmt. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist vom Finanzamt auf dem Schwerbehindertenausweis zu vermerken. 4Der Vermerk ist vom Finanzamt zu löschen, wenn die Steuerermäßigung entfällt.

    (3) Die Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.


    natürlich musst Du das Auto ganz regulär zulassen und Steuern bezahlen...
    Meine alter Fabia I:
    Elegance Kombi 1.4 16V tiefseeblau Bj 2003
    Sportpaket, GRA, PDC, Schiebedach, JVC-KD-LH-3101, Parrot CK3100
    Autogasumbau mit PRINS VSI

    Seit 2009:
    Touran TSI Highline
    Naja, weil Behinderte sicherlich nicht ständig Autos auf sich so zulassen dürfen denke ich :)

    Hmm, es handelt sich um einen Caddy, krieg ich da dann ne LKW-Zulassung oder ne PKW-Zulassung? Der hat nur 2 Sitze

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „NiteCrow“ ()

    ich habe auch Körperbehintere freunde und wenn man denkt die viel geld dich noch extra zahlem müssen weil das auto individuell für den fahrer angepasst werden muss. da können locken mal 10.000,- extra zum kaufpreis kommen.
    Sonstiges:
    O2 Combi

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