Aber wenn es um Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geht, kann der Anwalt schon hilfreich sein ... schlussendlich wurde einem objektiv Schaden zugefügt und da soll man sich nicht scheuen ... es geht ja nicht um mögliche Klage vor Gericht sondern einfach um zustehende Hilfe bei der Anspruchsdurchsetzung.
Nordische Grüße
Örnie
Nordische Grüße
Örnie