Unfall -.-

    Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, sollten Sie sich anmelden.

    • Unfall -.-

      und wiedermal wird mein auto opfer einer frau am steuer, diesmal stand ich schön gemütlich an einer roten ampel, mit angezogener handbremse, auf einmal gab es einen mörderischen schlag... nach ihre aussage hatte sie noch ca. 35 kmh drauf...

      so ist an meinem auto nicht viel zu sehn, halt zerkratze heckstoßstange, allerdings war ihre motrhaube paar cm zam gedrückt, kotflügel leicht verzogen und die frontstoßstande samt lichter im arsch... also war schon bissel kraft dabei, bin gespant wie es unter dem plaste aus sieht und was verzogen ist -.-

      erste blick gald erstmal meiner anlage alles i.o.

      dafür sitz ich jetzt mit halskrause hier :*)

      mal gucken ob morgen das autohaus auf hat, auto abgeben zum angucken und leihwagen holen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Goernitz“ ()

    • bei der polizei ist der unfal als normaler verkehrunfall gemeldet, schmerzen kamen erst 2 stunden später, wird jetzt mit personenschaden umgeschlüsselt...

      wie verlangt man da schmerzensgeld, noch nie gemacht?

      muss die auch die kosten für halskrause, schmerz tableten und die 10 € gebühr in der notaufnahme bezahlen? weil musst ich ja erstmal...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Goernitz“ ()

    • kacke jetzt hat es dich auch erwischt..bzw deinen fabia..ich warte 1jahr drauf das mir irgendjemand mal hinten rein fährt, damit ich endlich eine neue heckstoßstange bekomme, naja leider is daraus nix geworden und ich bin vor ca. 1 1/2 monaten einer frau beim rückwärtsausparken in die tür reingefahren...naja nun warte ich trotzdem bis mir einer rein rutscht, weil ich 1300€ schaden bei mir net mal so eben aus der tasche bezahlen kann als armer schüler ;*(
    • Original von Sven RS
      Schleudertrauma wird meist abgelehnt bei Versicherung, da mußt schon Anwalt einschalten um Überhaupt ein wenig zu bekommen.


      Was?
      Also das kenn ich ganz anders.
      Zu nem Arzt gehen, Symptome schildern und pauschal 500€ bekommen da ein Schleudertrauma eigentlich immer anerkannt wird.


      2. Tabelle mit einigen klassischen Beispielen und Urteilen:

      a) Schleudertrauma (HWS-Distorsion):

      - ca. 250 € bei einfachem HWS-Schleudertrauma mit dadurch bedingter 8-tägiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des LG München I vom 11.08.1994 Az: 19 S 6068/94
      - ca. 500 € für ein HWS-Schleudertrauma 1.Grades mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % für 4 Wochen, Urteil des LG München I vom 24.01.1994, Az:19 O 23912/92
      - ca. 2500 € für ein HWS-Schleudertrauma 1. bis 2. Grades und dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%, Urteil des LG München I vom 10.02.1994, Az: 19 O 25168/90
      - ca. 5000 € für ein schweres HWS-Schleudertrauma und teilweiser HWS-Instabilität, sowie dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%, Urteil des OLG München vom 23.01.1998, Az: 10 U 2663/97

      rechtstipps.net/haftungsrecht/…-anspruch-berechnung.html
    • Vielleicht hat sich da jetzt schon was geändert. Mir ist 1995 mal einer ins Heck gefahren. Von der Staatsanwaltschaft kam dann ein schreiben, da bekam ich kein Geld wegen HWS.

      Mein Kumpel der mit dabei war, hatte einen Anwalt und somit ein wenig Geld herausbekommen.
    • Also ich war vor einen Jahr auch ein einem Auffahrunfall beteiligt und standen auch ein einer roten ampel.
      Ich war beifahrer und hör nur wie der Fahrer oh scheiße rief. In dem moment dreh ich mich um und dann hatst schon geknallt. War übrigens Glateis.
      Ja ist uns ein BMW mit etwa 15-20 km drauf gerutscht. am Auto war kein offensichtlicher Schaden weder bei ihm noch bei uns.
      Die Polizei hat auch nur den unfall aufgenommen.

      Nächsten Tag konnte ich mein Kopf nich mehr bewegen. Bin also zum Artzt hab ihm das erzählt der hat mich 5 tage Krank geschrieben und noch nen Schein für die versicherung ausgestellt.

      Bin dann zur Polizei und hab dennen das gesagt das ich jetzt beim Artzt wra und so. Darauf haben die gesagt ok dann nehmen wir jetzt noch eine Strafanzeige auf.

      Hab das der gegnerischen versicherung dann mitgeiteilt und 10 Tage später bot man mir 300 Euro an wenn ich die Strafanzeige zurück nehmen würde.
      Kann also nich sagen ob ich sonst mehr oder überhaupt etwas bekommen hätte aber. Ich würds auch mal so probieren.

      Ich war ja auch in keiner Recht oder verkehrsschutz.

      P.S. nach 6-7 Tagen war mit meinen Hals auch schon wieder alles OK.
    • also am mittwoch mal zum dok? polizei hab ich ja schon bescheid gesagt das ich im krankenhaus war... haben aber nix von strafanzeige gesagt...

      war grad im autohaus, 1000 € aufwärts schaden...

      neue heckschürtze, neue befestigung, neuer aufprallträger darunter, und das nur falls nix verzogen ist...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Goernitz“ ()

    • Frage: Wem nutzt die Strafanzeige?

      Ich sehe das hier etwas anders. Ein solcher Unfall kann jedem passieren und der Ruf nach einer Strafanzeige ist wenig angemessen. Bei der Strafanzeige wird geprüft, ob ein Vergehen vorliegt und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

      Der Unfallverursacher wird also betraft - jeder möge selbst überlegen, ob er angesichts einer relativen Bagatelle in dieser Situation sein möchte. Bei einem Unfall unter Alkohol, durch riskante Fahrmanöver usw. ist die Situation sicherlich anders - und die Strafverfolgung durch die Behörden ohnehin gegeben.

      Die Strafanzeige nutzt dem Geschädigten nicht weiter. Das Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch und zumal die Schuldfrage geklärt ist sollte der ohne Weiteres durchsetzbar sein.

      Dies nur als Hinweise, nicht als Rechtsberatung!
    • Also i hatte auch vor 2 Jahren ein Unfall---selbst verschuldet...nich richtig geguckt--Vorfahrt genommen und PEG---2xTotalschaden!! Naja zumindest ich aus dem Auto raus gleich zu der Frau hin! Gefragt ob alles iO ist und so. War alles gut. dann kam die Polizei und schlagartig auf einmal hat die überall Schmerzen als wenn sie gleich sterben würde...Naja zumindest stand für mich ja auf einmal alles bissel scheiße zwecks Köroerverletzung und so.... hab dann drauf bestanden das ein Amtsarzt aufgesucht wird für das Attest.Kam nie wieder was---die wollte nur abzocken...die Kohle fürs Auto hat sie bekommen und nich mehr...Naja i will damit keinem zu Nahe treten und so...i hatte au ein Schleudertrauma nach dem Unfall und habs erst Stunden später gemerkt(adrenalin und so) aber i würde nie sagen bei nem Unfall i hab das und das---weil als zu mir die Bullen gsagt haben Körperverletzung und Konsequenzen----da wird einem definitiv anders!!! Aber jetz bitte nicht falsch verstehen, ich will dir nix unterstellen, auf keinen Fall, nur mal die andere Seite schildern!!
      Mfg
    • Davon abgesehen, dass es kaum möglich ist, einen "guten" Anwalt zu erkennen, würde ich zunächst einmal mit der gegnerischen Versicherung sprechen und hören, ob der Schadensfall dort gemeldet ist.

      Wenn dem so ist, wird man Dir von dort einen Fragebogen übermitteln. Davor würde ich noch in der Werkstatt eine Kostenschätzung vornehmen lassen; wenn es eine einfache Sache ist, wird man das dort gerne übernehmen und auch kurz bestätigen.

      Dann hast Du eine Summe, die ich bewusst angäbe unter Hinweis auf eine erste Schätzung der Werkstatt. Dann wird man Dir schon sagen, ob ein Gutachter hinzugezogen werden muss oder nicht. Bei geringen Schäden verzichten die Versichungen nämlich durchaus auf einen Gutachter, das dies zusätzliche Kosten verursacht.

      Wenn kein Gutachter benötigt wird, lass Dir eine Kostenübernahmeerklärung schicken. Falls ein Gutachter gewünscht ist, sollte der von der Werkstatt bestellt werden, nicht von der Versicherung. Das kann man der Versicherung auch sagen und mit ihr vereinbaren.


      Mir ist vor zwei Jahren jemand an der Ampel aufgefahren. Es war ein Telefonat der Versicherung und die Sache lief.

      Die Hinzuziehung eines Anwaltes ist nicht immer notwendig und vereinfachend für Dich. Es geht normalerweise auch niemand zum Arzt, wenn er sich in den Finger geschnitten hat (reingeschnitten, nicht abgeschnitten!).

      Also erst einmal versuchen, auf pragmatischem Wege und ohne viel zusätzlichen Aufwand die Sache zu erledigen.

      Wenn sich abzeíchnet, dass es nicht so einfach wird, kann immer noch ein Anwalt hinzugezogen werden.