Warum wird es nur nicht von jedem Prüfer eingtragen? Faktisch ist es eine Beleuchtungseinrichtung und für die gelten diverse Vorschriften, die die UBB grundsätzlich nicht erfüllt. U.a. müssten die Leuchten eine Bauartgenehmigungg haben (§ 22a StVZO), die kann aber gar nicht erteilt werden, da es gar keine Prüfvorschriften gibt. Es werden aber immer öfter UBB mit E-Zeichen angeboten, das ist Kundenverarsche, denn das E-Zeichen ist zwar u.U. korrekt, nur gilt es nichtt für die Beleuchtung, sondern für die sog. Elektromagnetische Verträglichkeit, also was ganz was anderes... ist übrigens bei den "tollen" Xenon-Nachrüstkits ganz genauso.Original von martinelli
Unterboden- und Fußraumbeleuchtung ist im Straßenverkehrsbereich nicht erlaubt. Allerdings bekommt man es teilweise als Einstiegsbeleuchtung eingetragen. Das heisst
Tür auf - Lichter an
Tür zu - Lichter aus
Es wird nicht von jedem Tüv Prüfer eingetragen, aber von einigen. Wichtig ist das es eingetragen wurde.
Die hat eine ABE und die ABE ist unter Expertenkreisen umstritten, denn auch das KBA arbeitet mitunter fehlerhaft. Seit Janunar gibt es ja sogar ne ABE für eine Lachgasanlage, aber die haut auch nicht so recht hin...Bei Foliatec gibt es eine UBB mit E-Prüfzeichen zur Eintragung beim TÜV.
Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „R2D2“ ()