Warum wird es nur nicht von jedem Prüfer eingtragen?Original von martinelli
Unterboden- und Fußraumbeleuchtung ist im Straßenverkehrsbereich nicht erlaubt. Allerdings bekommt man es teilweise als Einstiegsbeleuchtung eingetragen. Das heisst
Tür auf - Lichter an
Tür zu - Lichter aus
Es wird nicht von jedem Tüv Prüfer eingetragen, aber von einigen. Wichtig ist das es eingetragen wurde.

Die hat eine ABE und die ABE ist unter Expertenkreisen umstritten, denn auch das KBA arbeitet mitunter fehlerhaft. Seit Janunar gibt es ja sogar ne ABE für eine Lachgasanlage, aber die haut auch nicht so recht hin...Bei Foliatec gibt es eine UBB mit E-Prüfzeichen zur Eintragung beim TÜV.
Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
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