Audi LED Scheinwerfer

  • Fabia I

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, sollten Sie sich anmelden.

  • Audi LED Scheinwerfer

    Hey hab mir überlegt in meine Scheinwerfer LED einzubauen wie es auch der neue Audi A4 hat, nur weiß ich nicht ob es machbar ist bei den Serienmäßigen Scheinwerfern bzw. ob man beim TÜV eine Chance hätte. Also meine Frage ist es erlaubt??? und ist es machbar??? und falls jemand die hammer Rückleuchten vom Audi A6 kennt kann man die LED´s nicht auch soo in den Fabia einbauen???

    wie hier zu sehen



    danke euch für eure antworten
  • Also ich denke der Tüv macht Probleme... in bestehende Beleuchtungseinrichtugen etwas einzubauen sehen die nicht gerne.

    Wenns aber ordentlich gemacht ist fällt das normalerweise keinen Polizist auf, nut beim Tüv direkt wirds ärger geben.
  • Von sich aus keine schlechte Idee. Ich würde mir aber eines noch überlegen, ob ich mir nicht die Tagfahrleuchten von Audi hole (Q7 o.ä.) und die dann in die Frontschürze einpasse. Glaube, Mazda hat da auch so was ähnliches im Programm.

    Aber der eigentliche Vorteil wäre, dass du es vom TÜV abgenommen bekommen würdest, wenn alles sachgerecht verbaut ist.

    Gruß
  • Definitiv unzulässig, auch wenns cool aussieht. Im Audi Forum geistern typischerweise ähnliche Umbauten rum, ebenfalls null Chance auf Zulassung. Liegt ganz einfach daran, dass serienmäßige Teile nur im Auslieferungszustand betrieben werden dürfen. Bei jeglichem Umbau (egal ob LED Leuchtmittel, Standlicht LED Birnchen oder lasierte Rückleuchten) bzw. Änderung entfällt die Betriebserlaubnis. Ist halt so, solange wir in Deutschland wohnen.
    Und ich sags gerne nochmal: Selbst wenn dir ein TÜV Prüfer auf einem Blatt eine Zulassung unterschreibt hat sie nicht den Wert des Papiers, auf dem sie steht. Im Ernstfall verliert der Prüfer seinen Job, die Leute haben nämlich auch ihre Vorschriften.

    Original von RennsemmelRS
    Von sich aus keine schlechte Idee. Ich würde mir aber eines noch überlegen, ob ich mir nicht die Tagfahrleuchten von Audi hole (Q7 o.ä.) und die dann in die Frontschürze einpasse. Glaube, Mazda hat da auch so was ähnliches im Programm.

    Aber der eigentliche Vorteil wäre, dass du es vom TÜV abgenommen bekommen würdest, wenn alles sachgerecht verbaut ist.

    Gruß


    korrekt.
  • Ist die Frage was dir gefällt. Genau genommen braucht man die Nebelscheinwerfer fast nie und man könnte den Platz für Tagfahrleuchten nutzen. Andersrum halte ich persönlich gar nichts von technischen Rückrüstungen vorhandener Systeme zugunsten neuer Systeme.

    Hast du mal über flache LED TFLs von Hella nachgedacht? Die kannst du ohne weiteres neben die Nebelscheinwerfer einbauen.
  • Draco hat's perfekt erklärt.

    Wenn Du Dir TFL einbauen willst muss Du auch hier gewisse Dinge beachten. Der Abstand zwischen den Leuchten muss ein bestimmter sein und die Höhe ist auch wichtig. Die genauen Maße kenne ich leider nicht.

    Das Thema TFL von Audi hatten wir hier schon mal und ich glaube, dass es bis jetzt noch keiner geschafft hat die TFL vom Audi Q7 oder so zu verbauen. Der Platz reicht einfach nicht und wenn sieht es scheiße aus wie wir damals an so manchem älteren Audi A3 gesehen haben.

    Mein Tip:
    Es gibt im Internet Diverse Firmen die LED-Bänder (flexiebel) anbieten, die auch Wasserdicht sind. Der Kunststoffeinsatz von Neblergehäuse bietet zur Befestigung viele Möglichkeiten. Da kannst Du auch getrost auf dem TÜV verzichten, wenn Du Dir eine Kabel in den Innenraum legst dass Du über dem Zigianzünder betreibst. Dem Tüv sagst Du ist nur für Showzwecke. Der wird nicht meckern, weil Du "indem Sinne keinen Festeinbau" oder so vorgenommen hast. Musst Du ja zum Betreiben immer wieder ein und ausstecken. Trotzdem darfst Du das nicht im Straßenverkehr betreiben ohne TÜV. Aber das kennst Du ja...

    So hat ne Freundin Ihre Unterbodenbeleutung beim TÜV durchbekommen.

    Wenn Du die Adresse von der Seite haben willst bitte PN ich habe die Adresse auf dem Firmelaptop. Wir also morgen werden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „martinelli“ ()

  • Original von martinelli
    Mein Tip:
    Es gibt im Internet Diverse Firmen die LED-Bänder (flexiebel) anbieten, die auch Wasserdicht sind. Der Kunststoffeinsatz von Neblergehäuse bietet zur Befestigung viele Möglichkeiten. Da kannst Du auch getrost auf dem TÜV verzichten, wenn Du Dir eine Kabel in den Innenraum legst dass Du über dem Zigianzünder betreibst. Dem Tüv sagst Du ist nur für Showzwecke. Der wird nicht meckern, weil Du "indem Sinne keinen Festeinbau" oder so vorgenommen hast. Musst Du ja zum Betreiben immer wieder ein und ausstecken. Trotzdem darfst Du das nicht im Straßenverkehr betreiben ohne TÜV. Aber das kennst Du ja...

    Völliger Blödsinn, was du da erzählst, aber es gibt ja auch genügend dämliche Prüfer...

    So hat ne Freundin Ihre Unterbodenbeleutung beim TÜV durchbekommen.

    Tja, vll. hat der Prüfer auch ganz wo anders hin geguckt. Ne ernsthaft, kann ja sein, dass sie es so durch bekommen hat, erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht.
  • Original von R2D2
    Original von martinelli
    Mein Tip:
    Es gibt im Internet Diverse Firmen die LED-Bänder (flexiebel) anbieten, die auch Wasserdicht sind. Der Kunststoffeinsatz von Neblergehäuse bietet zur Befestigung viele Möglichkeiten. Da kannst Du auch getrost auf dem TÜV verzichten, wenn Du Dir eine Kabel in den Innenraum legst dass Du über dem Zigianzünder betreibst. Dem Tüv sagst Du ist nur für Showzwecke. Der wird nicht meckern, weil Du "indem Sinne keinen Festeinbau" oder so vorgenommen hast. Musst Du ja zum Betreiben immer wieder ein und ausstecken. Trotzdem darfst Du das nicht im Straßenverkehr betreiben ohne TÜV. Aber das kennst Du ja...

    Völliger Blödsinn, was du da erzählst, aber es gibt ja auch genügend dämliche Prüfer...

    So hat ne Freundin Ihre Unterbodenbeleutung beim TÜV durchbekommen.

    Tja, vll. hat der Prüfer auch ganz wo anders hin geguckt. Ne ernsthaft, kann ja sein, dass sie es so durch bekommen hat, erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht.


    Habe ich doch geschrieben, dass du es nicht im Straßenverkehr benutzen darfst. Was ist denn völliger Blödsinn???

    Du darfst die Sachen im Auto haben, solange Du sie nur auf Privatgelände benutzt z.B. Zu Showzwecken. Das ist wie mit dem Blaulicht....so lange das auf dem Beifahrersitz liegt ist es legal. Auf dem Dach ist es Illegal.

    Gilt denn bei den Polypen nicht die Regel: Was am Auto dran ist wird auch benutzt?


    Ja, aber da es sich ja nicht um einen Festeinbau handelt ist es OK. Ich weiß jetzt nicht genau wie die fachliche Bezeichnung ist, aber das Mädel erzählt keinen Scheiß.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „martinelli“ ()

  • @martinelli: Mit sonem Scheiss wirst du in 9 von 10 Fällen beim Tüv vom Hof geschickt und das ist auch gut so. In 1 von 10 Fällen kennst du den Prüfer, hast nen Idioten erwischt, oder zwei gute Argumente...

    Und zum Thema:

    Die Audi TFLs bekommt man problemlos eingetragen, wenn sie vernünftig verbaut und richtig geschaltet sind. Die haben ein e-Prüfzeichen. Mein Onkel hat die in seinem T5 drin, das war kein Problem. Das gilt allerdings nur für die separaten. Dass man mit nem umgebauten Scheinwerfer keine Chance beim Tüv hat, kann sich jeder an drei Fingern abzählen.

    Ansonsten gilt wie immer -> Suchfunktion ftw!

    Tagfahrlicht vom Audi
    Tagfahrlicht vom neuen Audi S6
    LED Tagfahrlicht im RS
    superb-combi.de/tuning/s6-tfl/index.htm
    passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/index.htm

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MarkusRS“ ()

  • Original von martinelli
    [Habe ich doch geschriebe

    Der Blödsinn ist der weitverbreitete Irrglaube, dass man es nur nicht benutzen darf. Dein Beispiel mit dem Blaulicht als Dachaufsetzer zieht nicht, das ist nämich tatsächlich nicht fest verbaut (es kommt da nicht auf den Stecker an). Das darf man tatsächlich nur nicht drauf tun und/oder gar benutzen.
  • Unterboden- und Fußraumbeleuchtung ist im Straßenverkehrsbereich nicht erlaubt. Allerdings bekommt man es teilweise als Einstiegsbeleuchtung eingetragen. Das heisst

    Tür auf - Lichter an
    Tür zu - Lichter aus

    Es wird nicht von jedem Tüv Prüfer eingetragen, aber von einigen. Wichtig ist das es eingetragen wurde.

    Bei Foliatec gibt es eine UBB mit E-Prüfzeichen zur Eintragung beim TÜV.
  • Original von martinelli
    Unterboden- und Fußraumbeleuchtung ist im Straßenverkehrsbereich nicht erlaubt. Allerdings bekommt man es teilweise als Einstiegsbeleuchtung eingetragen. Das heisst

    Tür auf - Lichter an
    Tür zu - Lichter aus



    Fußraumbeleuchtung oder sonstige nicht serienmäßige Beleuchtung muss während der Fahrt manuell ausschaltbar sein, d.h. nen Schalter dazwischen und keiner Meckert.

    Hatte auch mal Kaltlichtkathoden verbaut und da alles ordentlich mit schaltern angelegt war gabs keine Probleme.