Wir hatten einen Unfall und wissen jetzt nicht...

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      Wir hatten einen Unfall und wissen jetzt nicht...

      Hallo Leute!
      Nun hatten wir einen Unfall mit unserem 3-Monate-alten Fabia ;*(
      Wir sind nicht schuld, einer ist uns an der Ampel von hinten ungebremst reingefahren.
      Den Fabia hatten wir im März dieses Jahres gekauft. Er hat heute grade 6.000 km drauf. Das Auto brachten wir zum Fleischhauer - wo wir den Wagen gekauft haben. Das Gutachten ist bereits erstellt - es ist kein Totalschaden. Die Reparaturkosten würden ca. 7.500 betragen. Unser Fabia soll vor dem Unfall 13.500 wert sein und nach der Reparatur um die 12.700 ˆ wert sein. Also würde eine Wertminderung in Höhe von grade mal 800,00 ˆ vorliegen 8o Wir wissen nicht, das wir machen sollen. Das Autohaus schlägt und ein neues Fahrzeug vor. D.h. Darlehen soll umgeschrieben werden und wenn der Wagen noch einen guten Restwert einbringt, sind wir vielleicht aus dem Schneider. D.h. wir bekommen von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten, 7.500 - plus den Restwert = diese Summe müsste dann ausreichen, dass wir unser Darlehen bei der Skodabank ablösen und uns ein neues FAhrzeug aussuchen. Was mich sehr stützig macht, dass das Fahrzeug nur 800 Euro am Wert verlieren solle, wenn wir den Wagen reparieren lassen, und er dann 12.700 wert sein soll. Obwohl das Fahrzeug vor drei Monaten noch 16.250 Euro wert war. Also in drei Monaten um die 2.700 an Wert verloren hat und durch den Unfall, welcher an Reparatur 7.500 kostet, nur 800 Euro Wertverlust? Also das Gutachten selbst haben wir noch nicht gesehn. Wir warten noch auf das Ergebnis von der Restwertnörse damit wir dann rechnen können. Aber wenn die Restwetbörbse nicht den gewünschten Betrag einbringt, dass müssten um die 6.500 sein, dann sind wir im Minus und unsere Anzahlung für das Fahrzeug 1.500 plus die bereits bezahlten Raten flöten gegangen... X( Man ich hoffe, ihr könnte hier das einigermaßen verstehen, was ich geschrieben habe. Wir wissen jetzt nicht wie wir uns entscheiden sollen. Entweder das Auto reparieren lassen und mit einem Unfallwagen weiter fahren oder ein anderes Fahrzeug aufnehmen.
      Bin für Eure Tipps und Antworten sehr dankbar.
      Gruß
      Alex
      Da es ein Neufahrzeug ist, muss die gegnerische Versicherung nicht nur den Schaden des Fahrzeuges zahlen, sondern einen Wertausgleich, der durch den Schaden das Fahrzeug wertmindern lassen hat, da es jetzt ein Unfallwagen ist.

      Oder hat der Gutachter es schon mit eingerechnet?
      * 30.03.1974
      † 07.10.2008
      nach meinem Wissen hat man die ersten 3-6 Monate einens Neuwagens, Anspruch auf Austausch d.h. man bekommt das Geld für einen neuen Neuen und verkauft den Wagen der Versicherung.
      ExFABIA V/RS,black-magic, PDC, GRA, Scheinwerferblenden, lackierter Grill, Ibiza Domstrebe, S3-Bremsanlage mit ATE PowerDisc, AP-Gewindefahrwerk, weiße Carmani Typ3 7,5x17" , Interieur Carbon, MAL, JVC KD-BT1, Axton Woofer, Axton Amplifier, FSE, Auto-Lock,Standheizung

      seit '11, Saab 9-3 Aero TTiD
      2. Waffe '05er 6Y RS ASZ
      Ja das ist richtig so. Die Reparaturkosten würde ca. 7.500 betragen, die Wertminderung - wie bereits geschrieben - nur 800 Euro - falls wir den Wagen reparieren lassen.
      Lassen wir den Wagen nicht geparieren, erhalten wir nur die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer und keinen Betrag für die Wertminderung, also keine 800,00 Euro.
      das ist ja wieder typisch 8o von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich....
      ExFABIA V/RS,black-magic, PDC, GRA, Scheinwerferblenden, lackierter Grill, Ibiza Domstrebe, S3-Bremsanlage mit ATE PowerDisc, AP-Gewindefahrwerk, weiße Carmani Typ3 7,5x17" , Interieur Carbon, MAL, JVC KD-BT1, Axton Woofer, Axton Amplifier, FSE, Auto-Lock,Standheizung

      seit '11, Saab 9-3 Aero TTiD
      2. Waffe '05er 6Y RS ASZ
      So bitter es klingt, aber diese Rechnung ist noch nicht einmal sehr ungünstig.

      Ein Zeitwert von 13.500 Euro nach drei Monaten bei einem Neuwert von 16.250 Euro ist gar nicht schlecht.

      Der Wunsch nach einem Neuwagen ist absolut verständlich, aber nach der einschlägigen Rechtsprechung ist da nichts zu wollen. Ohne nun noch einmal nachgesehen zu haben meine ich mich zu erinnern, dass das Auto dann maximal einen Monat alt sein und die Laufleistung nicht über 1000 km liegen darf.

      Die Zahl 3000 km ist mir neu.

      Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist korrekt, denn die ist für den Händler nur ein durchlaufender Posten.

      Sofern es finanziell machbar ist, würde ich versuchen, das entsprechende Geld draufzulegen und wieder einen Neuwagen zu bekommen.