Frontscheibenkeil

  • Fabia I

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  • Frontscheibenkeil

    Hallo!

    habe gerade in einem anderen Forum gelesen, dass einer angehalten wurde und wegen einer fehlenden ABE für den Frontscheibenkeil satte 3 Punkte bekommen hat!

    Jetzt stell ich mir natürlich die Frage, wie man an so eine ABE kommt?
    wie groß darf so ein Aufkleber maximal sein?

    ich dachte, man kann da einfach so n streifen draufkleben, der nicht "höher" als 13 cm ist und gut ist?!

    lg, eab

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „eab“ ()

  • wie "hoch" war denn sein Frontscheibenkeil!

    Gibt wahrscheinlich keine ABE's dafür. Ich denke mal es gibt nur "zu groß" und "nicht zu groß"!

    oder weiß jemand was anderes?

    Edit:
    Infos ausm Lupotreff:

    -Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten.
    -Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
    -Die Scheibenfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
    -Die freie Sicht muss gewährleistet sein.

    dann, und da liegt der knackpunkt, muss noch folgendes erfuellt sein:

    - Sollten Sie sich also entschließen, eine Folie zu kaufen, müssen Sie sich vergewissern, dass der Packung ein Prüfbericht beliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Folie nicht verlegt werden, da sonst ihr Versicherungsschutz erlischt.

    wobei ich mir jetzt unsicher bin, ist die tatsache, ob dies nur fuer folie gilt, die von innen verklebt wird oder ebenfalls fuer folien, die von aussen verklebt werden.
    wenn letzteres, dann illegal.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Joe Button“ ()

  • Ja dann rechne mal fleissig.

    Btw. die Infos von Joe Button stammen haben diese Verkehrsblattverlautbarung als Quelle:

    Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fz. (§ 19 Abs 2, § 35b Abs 2 Satz 1, § 40). BMV/StV 13/36.16.03 vom 2. 10. 1986, VkBl S 557: Nach Anhörung der obersten Landesbehörden gebe ich nachstehende Verlautbarung über das Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fz bekannt. Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die BG für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich.

    Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andereWeise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten,
    Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner´als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben. Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe u andere Scheiben ist jedoch zu beachten, daß das für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- u Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „R2D2“ ()

  • Original von R2D2
    Nö, was zuerst erreicht ist ist die Grenze, ab da brauchen die Folien eine ABG.


    Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden!!!

    Also wird man wohl keine ABG bekommen wenn man mehr beklebt hat!
  • Doch... warum auch nicht, hintere Seiten- bzw. die Heckscheibe kann man ja ganz bekleben. Es geht hier ja zunächst erst mal um Aufkleber, die keine allgemeine Baurartgenehmigung haben und die dürfen eben max. 0,1² bwz. 1/4 der Scheibenfläche ausmachen. Wird die Fläche größer, dann ist es das mit einfachen Aufklebern gewesen und eine ABG muss her.

    In der ABG steht aber dann u.a. auch drin, dass die vorderen Seiten- und die Windschutzscheibe frei bleiben müssen.
  • Original von eab
    naja, aber 0,1 m² ist ja eher wenig, will ja net nur n 5 cm hohen aufkleber

    wie bekomm ich es hin, dass ich den keil höher machen kann? weil alle, die es zu kaufen gibt ja mindestens 10 cm haben! und meine scheibe ist breiter als 1 m!

    Dann sollte eine ABE oder ABG beiliegen.
  • also ich hab ehrlich gesagt noch nie was von einer ABE oder ABG in Zusammenhang mit dem Frontscheibenkeil gehört... der TÜV hier übrigens auch nicht, der war nämlich auch der Ansicht, dass er einfach nur nich höher als 13 cm sein darf... und auch hier im Zubehörgeschäft gibts nur Aufkleber ohne ABE/ ABG...
  • naja, wenn nicht beim TÜV, wo denn sonst nachfragen?
    die polizei hat ja meistens auch von nix ne Ahnung, das hab ich bei diversen Kontrollen schon festgestellt (dazu sag ich nur: "hat der Rettungswagen auch den vorgeschriebenen verbandkasten?")

    heutzutage verkauft ja jede Werbeagentur die Keile, das würde ja heißen, dass jeder ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fährt?!