Probleme mit der TÜV-Eintragung

    • Fabia I

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      Probleme mit der TÜV-Eintragung

      Hallo,

      ich war heute nachmittag bei der Dekra und wollte mein Gewindefahrwerk eintragen lassen. Der Dekra-Prüfer meinte promt dass es bei seiner Stelle nicht geht und ich solle doch bitte zur anderen Dekra Niederlassung fahren, die könnten sowas machen. Naja, aber hat mich natürlich nicht gleich vom Hof fahren lassen, weil er meinte es wär eh schon zu spät um dort anzutanzen und hat sich dabei die ganzen Sache mal angeguckt.
      Und da ging das gemotze schon los, angeblich müsste das Auto mindestens 80mm Bodenfreiheit haben, bei Variablen Plastikteilen nur 70mm. Mein Unterboden schutz hängt aber grade so 55mm über der Straße und er meinte dass ich das sowieso nicht eingetragen bekomm.
      Und dann ht er noch gefragt ob das Auto eine automatische Bremskraftregulierung hat, die müsse nämlich neu eingestellt werden.

      Nun bin also etwas erzörnt abgezogen udn frage mich nun, hat der Kerl recht? Ich meine hier fahren viele mit einer noch viel "größeren" Tieferlegung rum (siehe z.B ManuRS mit seinem F²), und die haben es ja offensichtlich auch eingetragen bekommen.

      Und zum 2. (Bremskraftregulierung) fehlt mir einfach das nötige Fachwissen, deswegen würde ich diese Frage gerne weitergeben - also hat der Fabs sowas?

      1. Die Angabe mit den 80/70mm stimmt, wobei das viele einfach nicht interessiert, wenn man es genau nimmt, sind alle Fahrzeuge die weniger Platz bieten (wie auch Manus RS) im Grunde genommen illegal unterwegs.
      2. Die Bremskraftverteilung funktioniert bei dir und bei fast allen anderen Fabias über das ABS, dieses regelt die Verteilung je nach Beladung bzw. nach Blockierwilligkeit der einzelnen Räder (welche mit zunehmender Beladung abnimmt). Programmieren, verstellen, justieren, ändern wie auch immer man das nennen will muss man hier nichts.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
      Erstmal danke Barney für die schnelle und ausührliche Antwort!

      Barney schrieb:

      1. Die Angabe mit den 80/70mm stimmt, wobei das viele einfach nicht interessiert, wenn man es genau nimmt, sind alle Fahrzeuge die weniger Platz bieten (wie auch Manus RS) im Grunde genommen illegal unterwegs.
      Bloß hat der Kerl dann auch recht, dass ich das ganze wirklich nicht eingetragen bekomme? Ich mein jedesmal wenn ich mir meinen RS von außen angucke (ok steht noch auf 16"ern) find ich eigentlich: "Na so tief is er gar nicht".
      Und wenn die sich echt so happig haben mit dieser Höhe, dann bau ich ja lieber wieder das Standart-Fahrwerk ein! X(

      Recht hat er im Prinzip schon, fahr aber einfach zu einem anderen Prüfer. Hier im Forum fahren soviele tiefergelegte Autos mit eingetragenen Fahrwerken rum, da sollte es doch gelacht sein, wenn deine Eintragung nicht auch klappt. Diese Regelung mit den Mindestabständen wird großtenteils nur in Österreich streng gerpüft, in Deutschland hab ich zu dem Thema bisher wenig Refernzen gefunden. Ist wenn mich nicht alles täuscht auch keine Regelung der StVZO sondern eine EU-Richtlinie.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
      naja ein guter rat ist das aber nicht wenn er einfach woanders hinfahren soll damit das mit der eintragung klappt. fakt ist wer nicht nachmisst sollte sein job als prüfer abgeben! deine tiefste stelle sollte doch aber vorne die front sein und nicht die abdeckung unten oder?
      wenn du 80mm unterschreitest dann wieder rauf damit und ab zur eintragung. danach würde ich das fahrwerk auch an der stelle lassen der gesetzgeber hat sich dabei schon was gedacht. oder hast du schon mal richtig aufgesessen
      "Das hat doch nichts mehr mit einem Skoda Fabia zu tun" Zitat Tüv Süd Aschaffenburg.
      "Wenn dein Magnet nicht haften bleibt - dann ist es mein Auto!" Deathdragon
      "An meine Autos lasse ich nur Wasser und TST!" Deathdragon
      Nein, es ist definitiv nicht die Schürze vorn, sondern der Unterfahrschutz unterm Motorblock, der sitzt beim 1.9 TDI nun mal sehr tief.
      Und wie gesagt ich schließe mich an, dass sehr viele hier im Forum rum fahren, die garantiert weniger als die 70/80mm haben und es trotzdem eingetragen haben kommen. Und warum wieder hochschrauben? - Ich geh kein zweites mal zur Achsvermessung!

      Der Rat mit dem anderen TÜV ist nur sinnvoll hier, vielleicht meldet sich ja R2D2 nochmal zu Wort. Es gibt Prüfer die nehmen das ganze zu Ernst, vorallem wenn man bedenkt, dass der RS je nach Fahrwerkzustand teilweise schon original nur 9cm Platz unterm Schutz hat, dann kannste tieferlegen ja ganz vergessen.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

      Barney schrieb:

      Der Rat mit dem anderen TÜV ist nur sinnvoll hier, vielleicht meldet sich ja R2D2 nochmal zu Wort. Es gibt Prüfer die nehmen das ganze zu Ernst, vorallem wenn man bedenkt, dass der RS je nach Fahrwerkzustand teilweise schon original nur 9cm Platz unterm Schutz hat, dann kannste tieferlegen ja ganz vergessen.
      Ja vllt. meldet sich hier auch noch mal jemand von den F1-RS-Fahrern mit Tieferlegung. Gibt ja eigentlich auch mehr als genügend davon...
      ..So ein Aufwand wegen einem Fahrwerk was wahrscheinlich eh nicht ewig da drin bleiben wird.

      Ach ja... das beliebte Kantholz aus dem VdTÜV Merkblatt 751, das zur Ermittlung der Bodenfreiheit her halten muss. Fakt ist, dass es keinen § in der StVZO gibt und keinen Art. in den EG-Vorschriften, in dem eine Mindestbodenfreiheit festgelegt ist. Das Merkblatt kann man trotzdem heranziehen, als sog. "anerkannte Regel der Technik" und i.V.m. § 30 StVZO kommt bekommt man dann auch einen geschlossenen Kreis zu den Vorschriften. Fakt ist aber auch, dass man sich eben nicht dran halten muss, ist halt einen Einschätzungssache was noch mit § 30 StVZO vereinbar ist und was nicht.

      Der Unterbodenschutz vom Fabia ist ja kein wirklich festes Fz. Teil, da sollte man wirklich nicht zu pingelig sein, ebenso, wie wenn es um 1-2 cm hin oder her geht.

      Wenn ich so lese, was der Prüfer angeblich gesagt hat, dann war es schon besser, dass er dich eigentlich weg schicken wollte; das was hier wiedergegeben wurde, erweckt den Eindruck der Ahnungslosigkeit auf voller Bandbreite. :huh: :rolleyes: :whistling:

      Was bei Tieferlegungen aber wirklich zu beachten ist, sind die Mindesthöhen von Scheinwerfern, Blinkleuchten, etc. und natürlich auch vom Kennzeichen. Kennzeichen ist beim Fabia normal kein Ding, aber die min. 50 cm Mindesthöher der Unterkante der Lichtaustrittsfläche vom Abblendscheinwerfer könnte z.B. schon interessant werden.

      An deiner Stelle würde ich auch einfach mal wo anders hin fahren und es da probieren, was du auch noch probieren kannst, ist den Motorunterschutz für die Abnahme ab zu montieren.
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
      Danke R2 für die umfassende Aufklärung :thumbsup: Ich glaube jetzt sollte der Eintragung von BigBobs Gewinde auch nichts mehr im Wege stehen.
      @ deathdragon, siehste mein Tipp mit dem anderen TÜV wird sogar durch unseren Oberguru hier bestärkt

      Da hab ich ne kleine Story zum Thema TÜV Eintragung:
      Kollege und ich waren mit seinem 3er Golf beim TÜV, der Golf ist bissl tiefer, hat Alus, Sportauspuff, das normale Programm halt.
      Naja wir fahren in die TÜV Halle und meinen wir wollen ne Eintragung machen lassen, der Prüfer direkt "dass kann ich ihnen nicht eintragen, das ist nicht zulässig"
      Wir gucken uns und dann den Prüfer nur verdutzt an, weil wir ja noch nicht mal gesagt haben was eingetragen werden soll, das haben wir auch zum Ausdruck gegenüber dem Prüfer gebracht.
      Sein einziger Kommentar an dem ganzen Tag dann noch "Oh 8| was wollen sie denn abgenommen bekommen", komischerweise war danach die Eintragung des Raid-Airbaglenkrades kein Problem mehr. :thumbsup:

      Meiner Erkenntnis nach sind so Aussagen wie: "das kann ich nicht, das darf ich nicht, das ist nicht zulässig" die ohne jegliches Prüfen vorher getätigt werden einfach nur Ausflüchte, weil der Prüfer schlicht und einfach keinen Bock auf die Eintragung hat und sich damit Arbeit vom Hals schaffen will. Genauso deute ich auch die Aussage, dass in dem Fall hier "seine" Prüfstelle keine Fahrwerkseintragungen machen kann.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
      Sers,



      im Gutachten steht doch eine Zulässige höhe.

      Die einfach einstellen ist doch Gewinde !



      Zum Tüv und dannach runter mit der Kiste....

      Ich habe das sogar mal untmittelbar neben dem Tüv gemacht auf der Bühne als alles abgenohmen war
      @rik11 das was du da vorschlägst heißt im juristendeutsch anstiftung zur straftat :thumbup:
      ansonsten gibt es mindesthöhen die hat r2d2 schon genannt. das problem mit dem satz wie: "anerkannter stand der technik" heißt nichts anderes als wir haben es übernommen in eine regelung / vorschrift und vorher hat sich damal jemand einen kopf drüber gemacht. es muss aber nicht direkt als regelung / vorschrift gekennzeichnet sein
      ich arbeite seit jahren mit tüv und dekra zusammen und habe es auch satt solche diskussionen immer zu führen! haltet euch an die vorgaben der hersteller (wenn euer auto noch einigermasen serie ist)
      PS: die diskussion um eine passende prüfstelle zu finden die die umbauten abnimmt hatten wir schon mehrfach. ich sag nur soviel meine projekte fahren über 300km (eine richtung ) um abnahmen zu erhalten und dabei wird nicht getrickst.
      "Das hat doch nichts mehr mit einem Skoda Fabia zu tun" Zitat Tüv Süd Aschaffenburg.
      "Wenn dein Magnet nicht haften bleibt - dann ist es mein Auto!" Deathdragon
      "An meine Autos lasse ich nur Wasser und TST!" Deathdragon
      Hi zusammen.

      Ich wollte mich hier auch mal zu Wort melden, da mir auch was kurioses mit meinem Fahrwerk damals passiert ist.

      Das Fahrwerk wurde bei einer freien Werkstatt eingebaut und auch grob auf eine für mich angenehme höhe eingestellt. Als der Tüv Prüfer dann alles durchgeschaut hatte, meinte er noch so nebenbei: "Der könnte aber noch bissl tiefer ..." Ich war total Verwundert, da dieser Tüvler bei uns in der Gegend eigentlich als "pingelich" bekannt ist.

      Ich meinte dann nur, dass ich noch n Hänger ziehen müsste und auch bei mir in den Hof reinfahren können muss (schweres deutsch) :)

      Komische Sache halt, aber ich denke mal es kommt immer darauf an welchen Prüfer man erwischt und welchen Tag er hat. Ich weiss, dies sollte nicht so sein, aber es ist leider so.

      LG
      Balu
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit .... *lalala*

      Mein Balumobil: klick mich doch :-)

      deathdragon schrieb:

      das was du da vorschlägst heißt im juristendeutsch anstiftung zur straftat


      Wir wollen doch aus einer Mücke keinen Elefanten machen... ;)

      Mein RS hält die Mindesthöhe auch nicht ein; das Gewinde ist auf die im Gutachten maximal zulässige Tiefe gedreht und genau so eingetragen. Bisher hat die Höhe meines Fahrwerks noch niemanden das Leben gekostet und niemanden gefährdet bis auf den Fahrer, der manchmal bei der Parkplatzsuche verzweifelt oder bereits überfahrenen Eichhörnchen die Rübe rasiert.
      Also: Geh zu nem anderen Prüfer und gut iss. ;)

      R2D2 schrieb:

      Ach ja... das beliebte Kantholz aus dem VdTÜV Merkblatt 751, das zur Ermittlung der Bodenfreiheit her halten muss. Fakt ist, dass es keinen § in der StVZO gibt und keinen Art. in den EG-Vorschriften, in dem eine Mindestbodenfreiheit festgelegt ist. Das Merkblatt kann man trotzdem heranziehen, als sog. "anerkannte Regel der Technik" und i.V.m. § 30 StVZO kommt bekommt man dann auch einen geschlossenen Kreis zu den Vorschriften. Fakt ist aber auch, dass man sich eben nicht dran halten muss, ist halt einen Einschätzungssache was noch mit § 30 StVZO vereinbar ist und was nicht.

      Der Unterbodenschutz vom Fabia ist ja kein wirklich festes Fz. Teil, da sollte man wirklich nicht zu pingelig sein, ebenso, wie wenn es um 1-2 cm hin oder her geht.

      Wenn ich so lese, was der Prüfer angeblich gesagt hat, dann war es schon besser, dass er dich eigentlich weg schicken wollte; das was hier wiedergegeben wurde, erweckt den Eindruck der Ahnungslosigkeit auf voller Bandbreite. :huh: :rolleyes: :whistling:

      Was bei Tieferlegungen aber wirklich zu beachten ist, sind die Mindesthöhen von Scheinwerfern, Blinkleuchten, etc. und natürlich auch vom Kennzeichen. Kennzeichen ist beim Fabia normal kein Ding, aber die min. 50 cm Mindesthöher der Unterkante der Lichtaustrittsfläche vom Abblendscheinwerfer könnte z.B. schon interessant werden.

      An deiner Stelle würde ich auch einfach mal wo anders hin fahren und es da probieren, was du auch noch probieren kannst, ist den Motorunterschutz für die Abnahme ab zu montieren.
      Danke, für die ausführliche Antwort!

      Also zunächst erstmal, das Fahrwerk ist im zulässigen Verstellbereich, und noch nicht mal auf der maximalen Tiefe. Zum Anderen: Der Dekra-Prüfer sah nicht sonderlich motiviert aus, und wollte anscheinend schon Feierabend machen (komisch war 16.00 Uhr dort und 18.00 Uhr machen die laut Schild zu). AUßerdem war das ne ganz kleine Dekra-Stelle, die hatten nur eine Garage mit Büro, der hat also alleine da gearbeitet und meinte er könne das nicht machen weil irgendwas an seiner Hebebühne da zu hoch wäre 8| . Naja egal, ich hab im Umkreis noch zwei Tüv-Stellen und noch eien andere Dekra, da wird sich schon noch was finden.