Eintragungen im FZ Brief auch Pflicht???

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      Eintragungen im FZ Brief auch Pflicht???

      Ich wollte euch mal was fragen, wenn ich etwas bei mir eintragen lassen, dann wird diese Veränderung ja auch im Fahrzeugbrief erwähnt, nicht nur im fahrzeugschein.
      mein fahrzeugbrief ist jetzt voller eintragungen, und die von der zulasungsstelle haben mir gesagt, das ich beim nächsten mal eine neuzulassung machen muß , also einen neuen fahrzeugbrief ausstellen lassen muß, einen neuen fahrzeugschein bekomme ich ja sowieso bei einer neuen eintragung.
      Muß ich aber auch die veränderung auch im Fahrzeugbrief eintragen lassen, wenn es zum beispiel felgen sind, die ja nicht in die fahrzeugleistungen eingreifen.

      würde mir nämlich gerne die neuzulassung sparen.

      gruß fabian
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      [size=10]Sachs Performance Stoßdämpfer mit KAW Federn[/size]
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      Also grundsätzlich müssen Eintragungen nach § 19 Abs. 3 STVZO nicht in den Brief eingetragen werden. Dioese wären z.B. Spoiler, Seitenschweller und unter Umständen Felgen. Einzelabnahmen nach § 21 sind immer in den Brief einzutragen, ebenso wie eine Tieferlegung etc.

      Wenn der Brief voll ist (wir z.B. bei mir im Moment), wird ein neuer ausgestellt. Das Fahrzeug muss NICHT neu zugelassen werden.

      Andreas
      Besucht meine neue Internetpräsenz mit vielen Informationen und Fotos: www.andreas-beyer.info
      @ Fire Fabia
      Ein neuer Schein kostet bei uns auf den Landratsamt ca. 11€! Und da nix mit Neuzulassung muss ja nur ein neuer Schein geschrieben werden sonst nix weil die Kennzeichen Halter und so würden ja bleiben.

      @ KKS

      Wenn du §19 Eintragen hast must du aber diese Prüfbescheinigungen vom TÜV mitführen wenn du sie im Brief nicht eintragen lässt.

      Wenn der Brief voll ist? Kenne niemand der den Fahrzeugbrief voll hat ausser wenn mehr als 5 Halter des Fahrzeugs drauf sind (oder wieviel da max. reinpassen) Wenn im Brief die zwei unteren Spalten auf der Din 5 Seite voll sind wird auf der halben Din 5 Seite weitergeschrieben.

      Wenn dein Fahrzeugschein voll ist (was keine Kunst ist.) Wird ein neues Blatt rangtackert. Wobei bei manchen Zulassungsbezirken ein Blatt genommen wird wo über die ganze Breite geschrieben wird bei anderen wird dann wieder nur über zwei seiten geschrieben.

      Mfg Bernd
      Luft rostet nicht!
      Original von Bernd


      @ KKS

      Wenn du §19 Eintragen hast must du aber diese Prüfbescheinigungen vom TÜV mitführen wenn du sie im Brief nicht eintragen lässt.

      Wenn der Brief voll ist? Kenne niemand der den Fahrzeugbrief voll hat ausser wenn mehr als 5 Halter des Fahrzeugs drauf sind (oder wieviel da max. reinpassen) Wenn im Brief die zwei unteren Spalten auf der Din 5 Seite voll sind wird auf der halben Din 5 Seite weitergeschrieben.

      Mfg Bernd


      Ja, das stimmt, Nur wie gesagt, Eintragungen muss nicht sein. Habe aber auch alles eingetragen, ist bequemer.

      Habe grade nochmal in meinen Brief geschaut. Seite 1 und 4 sind voll. Seite 5 zu 2/3. Auf Seite 3 wird bei uns nichts eingetragen (meinte zumindest die Tante von der Zulassung). Na mal sehen. In 3 Wochen gibts ja wieder einen Schwung (Felgen, Front- und Heckschürze).

      Andreas
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      erstmal danke für eure antworten.
      bei mir ist es zur zeit so: alle eintragungen die im schein sind, sind auch im brief, der brief ist jetzt voll, und ich wurde darauf hingewiesen, das bei den nächsten eintragung das auto neu zugelassen werden muß wegen einem neuen brief, das ist aber jetzt wohl nicht mehr notwendig.

      ich erweitere jetzt mal meine frage, wobei diese schon indirekt vorher beantwortet wurde.
      So wie mir es jemand gesagt hat und wie es auch hier im forum gesagt wurde müssen veränderungen gar nicht in den schein eingetragen werden, sondern es muß jediglich der prüfbericht mitgeführt werden. Das stimmt doch so??? jetzt frage ich mich warum ich mir in der sch.. vergangenheit diesen sch.. stress in dieser sch.. stadt frankfurt, bei dieser sch.. zulassungsstelle gemacht habe nur um mir so einen neuen sch.. schein auszufüllen und mein hartverdientes geld in einen neuen schein investiert habe und meine kostbare zeit dort verschenkt habe.
      (das war unter anderem ein grund warum ich nicht mehr so viel machen will am jetzigen und nächsten auto)
      Jetzt sagt aber KKS in seinem beitrag das gewisse komponenten wie Tieferlegung in den Schein müssen, also kommt man manchmal nicht drum herum.

      Welche Komponenten außer §21 eintragungen müßen den in den schein bzw. Brief???

      Danke soweit
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      bitte geht noch mal auf die fragen im vorherigen Thread ein. Danke!!!!!und gruß
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      Wenn man ein Auto über die Bank finanziert und der Brief dort auch liegt, muss auch dort alles eingetragen werden! Meine Erfahrung!

      Fahrwerk: Bilstein B14 PSS
      Bodykit: M
      Diffusor: Carbon, BMW Performance
      Rückeuchten: Schwarz-LED
      Felgen/Reifen: 18" , 215 / 40 und 245 / 35 R18"
      Hifi: BMW Professionell Vollaktiv mit 8 LS und 2 Sub´s unter Frontsitzen
      Verstärker: 2 x 5-K-Digi-Amps mit ca. je 750 W RMS, Ipod, BT Freisprechanlage
      Mein Bi-Turbo-Diesel beim durchbeschleunigen
      Original von HM
      Wenn man ein Auto über die Bank finanziert und der Brief dort auch liegt, muss auch dort alles eingetragen werden! Meine Erfahrung!


      Das ist aber so nicht richtig. Wie gesagt. Umbauten nach § 19 StVZO können eingetragen werden, müssen aber nicht. Dies geht i.d.R. aus dem Gutachten hervor.

      Umbauten nach § 21 StVZO müssen immer unverzüglich in den Brief eingetragen werden.

      Zur Bank: Auch mein Oci-Brief lag 6 Monate bei der Bank. Als Tüv-Abnahmen hatte ich ESD, Tieferlegung, Chip, Filter, Spurplatten, Mattigfront ... zu bieten. Bis auf die Tieferlegung musste nichts in den Brief rein und ist auch erst dann rein gekommen, als ich nach 6 Monaten "meins" sagen konnte. Die Bank interessieren technische Änderungen nur insoweit, dass es sich auf den Wert des Fahrzeuges negativ auswirkt. Zudem bekommt die Bank von z.B. neuen Felgen oder einem Spoiler nichts mit.

      Andreas
      Besucht meine neue Internetpräsenz mit vielen Informationen und Fotos: www.andreas-beyer.info

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „kleinekampfsau“ ()

      Tieferlegung war genau das richtige Wort. Darauf stellte sich auch meine Behauptung. Das andere klingt logisch

      Fahrwerk: Bilstein B14 PSS
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      @KKS

      wenn ich den Remus abgenommen bekomme, bekomme ich ein gutachten mit, muß das in den fahrzeugschein?????
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      Hi Fire,

      bei der Eintragung meiner Felgen, hab ich beim Tüver Brief und Schein abgegeben. Die tragen dann alles notwendige ein, und schicken die mir dann zurück!
      Denke, dass es bei dir auch so sein wird!
      Fabia RS | schwarz-metallic | Sitzheizung | Symphonie CD
      böser Blick | 225/35/17" auf Enzo Cup Felge