OBD/Chip Tuning Erfahrungsbericht

  • Fabia I

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    Kommt hier nicht irgendjemand aus dem Raum und kann mal für mich da rum fahren? Ist echt ne Schweinerei was der hier abzieht!

    Was hab ich denn für rechtliche Möglichkeiten? Er hat mir den Wagen doch wieder auf Original gesetzt und kann man denn aus dem Steuergerät auslesen, ob was verändert wurde?


    MfG
    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    Original von FabiaRS131
    Kommt hier nicht irgendjemand aus dem Raum und kann mal für mich da rum fahren? Ist echt ne Schweinerei was der hier abzieht!

    Was hab ich denn für rechtliche Möglichkeiten? Er hat mir den Wagen doch wieder auf Original gesetzt und kann man denn aus dem Steuergerät auslesen, ob was verändert wurde?


    MfG
    Schmusi


    Daraus werd ich jetz gar nicht schlau?! Was willst du uns sagen?
    @ RS131

    Das Du jetzt stinke sauer bist kann ich gut verstehen, doch ich glaube kaum das jemand für Dich den Geldeintreiber spielt. Deinen Beitrag habe ich von Anfang an verfolgt und dort wurdest Du verständlich darauf hingewiesen es Dir 2 mal zu überlegen Deinen Wagen bei DKW Chippen zu lassen......

    Erst war das Tuning super bis auf den Notlauf, dann war es fürn Ar......nun haste wieder org. File drauf und rennst Deinem Geld hinterher.

    Das einzig gute an Deiner Erfahrung ist, das dadurch DKW komplett durchs Raster fällt und einigen evtl. die Entscheidung leichter macht wenn es wieder heisst....wo lass ich meinen Wagen am besten Chippen......

    Für Dich persönlich hoffe ich, das sich alles noch zum guten wendet und Du dein Geld zurück bekommst.


    gruß

    andy
    V/RS : Silber...Aludekor Innen, Cupra Schnorchel, Ibiza Domstrebe,
    H&R CUP Fahrwerk, 8x17 ASA ....sind verkauft, jetzt orig. Felgen, weil Auto 2009 eingetauscht wird
    Nee, so einfach würde ich mir das nicht machen. DKW prallert hier rum, wird vom Forenbetreiber promoted.

    Ich wünsche mir eine lückenlose Aufklärung!

    Dazu natürlich eine Stellungnahme der Forenbetreiber, warum DKW ausgesucht wurde und wie man mit solchen Fällen umgeht.

    Ich habs schon einmal geschrieben, Tuning macht sich erst bei Problemen und mit dem Umgang eben solcher Probleme/herrausforderungen "bemerkbar".

    Wenn DKW als Einmannbetrieb nicht erreichbar ist, kann das Gründe haben, nur, dann sollte man sie offen darlegen.

    Ich gebe jedem eine Möglichkeit, er muss sie nur nutzen. Vieles kann passieren, wenn es eine in sich schlüssige Erklärung dazu gibt, ok, wenn nicht, würde ich als Forenbetreiber Schlußfolgerungen ziehen.

    DKW, schreibe und erkläre die Angelegenheit sachlich und es ist OK, wenn nicht, ...................OK!

    Rudi

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Rudi Carrera“ ()

    Original von Rudi Carrera
    Ich gebe jedem eine Möglichkeit, er muss sie nur nutzen. Vieles kann passieren, wenn es eine in sich schlüssige Erklärung dazu gibt, ok, wenn nicht, würde ich als Forenbetreiber Schlußfolgerungen ziehen.


    Dazu solltest du mal die Startseite genauer ansehen. Fabia4Fun hat überhaupt keine Werbepartner mehr!
    Stimmt, aber das ist noch nicht lange so und das Auftreten von DKW haben sicher noch alle bestens in Erinnerung! Insofern kann man das so nicht gelten lassen, was du geschrieben hast!

    So wie das jetzt hier mit DKW läuft, ist natürlich echt bitter, ich würde da nicht lange zögern und ein Schreiben (Einschreiben am besten mit Rückschein) mit ner Fristsetzung raus lassen.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „R2D2“ ()

    Original von R2D2
    Stimmt, aber das ist noch nicht lange so und das Auftreten von DKW haben sicher noch alle bestens in Erinnerung! Insofern kann man das so nicht gelten lassen, was du geschrieben hast!


    Was soll man denn in deinen Augen als Forenbetreiber noch machen?
    Original von FabiaRS131
    Er hat mir den Wagen doch wieder auf Original gesetzt und kann man denn aus dem Steuergerät auslesen, ob was verändert wurde?

    Wie meinst Du das?
    Ob Du wirklich Deine Originalsoftware wiederbekommen hast? Das kann man durch Auslesen des aktuellen Datensatzes (per OBD-Tuningtool) und Vergleich mit einem Originaldatensatz prüfen. Allerdings braucht man dafür eine Chiptuner-Ausrüstung.

    Ob das gewesene Tuning unlöschbare Spuren im MSG hinterläßt?
    Selbst wenn der "Haupt-Datensatz" wieder zu 100% mit dem Original übereinstimmt, könnte in irgendeiner anderen Ecke des MSG protokolliert sein, daß (und wie oft) das MSG geflasht wurde.
    Inwieweit es sowas bei der EDC 15 gibt, weiß ich aber leider nicht ;*(
    Gruß Ulf
    Original von SebRS
    Original von R2D2
    Stimmt, aber das ist noch nicht lange so und das Auftreten von DKW haben sicher noch alle bestens in Erinnerung! Insofern kann man das so nicht gelten lassen, was du geschrieben hast!


    Was soll man denn in deinen Augen als Forenbetreiber noch machen?

    Einerseits war der Hintergrund ein etwas anderer, wenn ich mich recht entsinne und andererseits konnte sich DKW hier viel zu lange aufführen wie er wollte, ohne dass was passiert ist!!!
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Leute Leute, seit Monaten schon ist das gesamte Partner-Programm von meiner Seite eingestellt worden.

    DKW kam seinerzeit auf uns zu und bat uns gegen Werbemöglichkeit an, den Forenbetreibern vergünstigte Konditionen zu ermöglichen. Das ist alles.

    Wenn Ihr Probleme mit DKW habt, müsst ihr das mit ihm ausmachen, ich hatte damit niemals etwas zu tun.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Ganz einfach, Frist setzen SCHRIFTLICH, damit man was in der Hand hat. Die Frist sollte auch im Rahmen bleiben, also nicht ein paar Tage, musst ihm mindestens schon eine Frist von 1 oder 2 Wochen setzen.

    Du meintest, er hat das Geld am Samstag überwiesen, ich weiß nicht ob die am Sonntag noch buchen.

    Dann kommt es noch drauf an welche Bank Du bist und welche er ist. Da manche banken gerne mit Geld arbeiten bzw. zu bestimmten Banken es vom System umständlicher ist, usw..!

    Aber bei sowas muß man im allgemeinen ruhig bleiben.Ich warte auch gerade auf Geld, nach dem Erhalt einer defekten Ware und ich kein Ersatz bekommen hatte, habe ich es storniert.

    Auf jedenfall alles Schriftlich machen.

    Wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann noch mal Mahnung und dann Anwalt, falls Du im Rechtsschutz bist, ansonsten könnten die Anwaltkosten höher werden als das Geld was Du forderst.
    * 30.03.1974
    † 07.10.2008
    Das werde ich wohl mal machen, wenn es dazu kommen sollte. Find es halt nur ne Unverschämtheit, nicht auf meine zichtausenden Telefonanrufe zu reagieren. Ich meine wenn er sagt er ruft an gegen 13 und es nicht tut, was kann ich da auf sein Wort geben?

    Hoffe ja nicht das es dazu kommt aber wir werden sehen.


    MfG
    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    Er hatte gestern sein Handy im Auto verloren und konnte deswegen nicht ans Telefon gehen. Nun bin ich ma gespannt. Er wollte mich gleich zurückrufen, wenn er zu Hause ist. ich melde mich wieder.

    GELD IST IMMER NOCH NICHT DRAUF! Angeblich Samstag los geschickt aber so eine lange Banklaufzeit ist doch nicht normal!


    MfG
    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...

    Aktueller Stand

    So also,

    Konto, von dem er überwiesen hat, war nicht gedeckt. Meine Überweisung sowie ein paar andere gingen zurück. Was soll ich dazu noch sagen? Ich bange jedenfals um mein Geld. Soll ich trotzdem was schriftliches zu Ihm schicken, dass er mir noch 250 € überweisen muss aber ohne Frist? Einfach nur, dass ich was schriftlich habe.


    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    Kleiner Tipp:

    Ich an Deiner Stelle würde ihm 2 Anschreiben per Einschreiben mit Rückschein schicken.
    1. Eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung (2 Wochen o.ä.) und
    2. Eine Mahnung, ebenfalls mit Frist (1 Woche)

    Hat den Vorteil, dass dann die Kriterien für ein eventuelles gerichtliches Verfahren erfüllt wären (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw.), sollte es denn so weit kommen.
    Den Mahnbescheid würd ich ihm zudem auch in der Mahnung gleich mal androhen, soll ja ab und an helfen... ;)
    S A D ...denn sie wissen nicht, was sie tun!
    Probleme dabei hab ich gerade noch mit folgendem:

    1. Er meinte sein Konto ist nicht gedeckt.
    2. Wie weiße ich ihm das Chiptuning nach?
    3. Wollte er mich gegen 10:45 anrufen, weil er mit seiner Bank reden wollte und richtig, er hat bis dato noch nicht angerufen!

    Wie hoch sind sone Mahnkosten, und steckt man sich die selber in die Tasche? Kann ich sone Mahnung überhaupt selbst machen oder brauch ich da nen Inkasso Büro für?


    MfG
    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    zu 1. Dürfte normal keine Rolle spielen. Hauptsache Du hast erstmal den gerichtlich festgestellten Anspruch ihm gegenüber. Bleibt die Mahnung erfolglos, kannst nen Vollstreckungsbescheid erwirken. Wann und wie Du dann vollstreckst, bleibt Dir dann selber überlassen (ob über Gerichtsvollziehr, Inkasso usw.).

    zu 2. Dat is ne jute Frage!

    Wenn Du den Mahnbescheid richtig ausfüllst, kostets Dich garnix, dann zahlt nämlich der Schuldner. Den Mahnbescheid bekommst normal für nen Euro oder so im Buchhandel und dergleichen, ggf. findet sich ja auch was im Internet zum Download.

    "Die - gerichtliche - Geltendmachung einer Forderung erfolgt entweder durch Erhebung einer Klage oder durch Beantragung eines Mahnbescheides. Dabei soll der Mahnbescheid im Gegensatz zur Klage insbesondere bei Forderungen, die als solche unstreitig sind, zum raschen Titel führen. Das ist aus zwei Gründen wichtig. Zum einen können nur titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchgesetzt werden und zum anderen unterliegen titulierte Forderungen nicht der kurzen Verjährung. Eine Forderung, die mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid festgestellt worden ist, kann bis zur endgültigen Begleichung dreißig Jahre lang durchgesetzt werden. Erst dann kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben.

    Der Verfahrensablauf
    Das Mahnverfahren wird eingeleitet durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, der (vereinfacht) einer Klageschrift entsprechen muss. Ist der Antrag korrekt gestellt, so ergeht - ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht - ein Mahnbescheid, durch den der Schuldner aufgefordert wird, den Anspruch nebst Zinsen und Kosten binnen zwei Wochen zu erfüllen oder innerhalb gleicher Frist Widerspruch einzulegen.
    Bei einem Widerspruch gibt das Mahngericht, sofern eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat, den Rechtsstreit an das hierfür zuständige Gericht ab.
    Wird kein Widerspruch eingelegt, so ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner gleichfalls von Amts wegen zuzustellen ist. Auch der Vollstreckungsbescheid kann mit einem Einspruch binnen zwei Wochen angefochten werden."


    Oder hier einfach mal nachlesen:

    justiz.bayern.de/imperia/md/co…en/mahnverfahren_0207.pdf
    S A D ...denn sie wissen nicht, was sie tun!