Hiho, na, wer hat auch das im Internet kusierende Angebot genutzt und bei Otto bestellt? Wer nicht weiß worum es geht, einfach "Otto 20" oder "Otto Gutscheine" bei Google eingeben. Ansonsten bei otto.de nach 5 oder nach 10 suchen 
Anscheinend meint Otto wohl die Gutscheine nicht anerkennen zu wollen.
Hatte deswegen auch Angst, aber ich fühle mich sicher, da in den AGBs die ich akzeptiert habe nix von Gutscheinen und deren Kombination stand und zusätzlich stand bei den Gutscheinen auch nix davon dass die nicht mit anderen kombinierbar sind.
Manche Leute hatten ja das Problem dass die Gutscheine ja nicht auf ihrer Rechnung auftraten und waren verunsichert und haben das Paket wieder zurückgesendet. Aber wenn man den Gutscheintext durchliest steht dort, dass die Gtuscheine ja nicht auf der Rechnung auftauchen und man sie selbstständig abzieht.
Ein gutes Zitat habe ich hier gefunden:
Also ich für meinen Teil behalte die Ware und werde sie benutzen. Schließlich ist Otto mit mir einen Vertrag eingegangen und hat sich genauso dran zu halten wie ich.
Und ich denke Otto hat sich so ziemlich ins eigene Knie geschossen.

Anscheinend meint Otto wohl die Gutscheine nicht anerkennen zu wollen.

Manche Leute hatten ja das Problem dass die Gutscheine ja nicht auf ihrer Rechnung auftraten und waren verunsichert und haben das Paket wieder zurückgesendet. Aber wenn man den Gutscheintext durchliest steht dort, dass die Gtuscheine ja nicht auf der Rechnung auftauchen und man sie selbstständig abzieht.
Ein gutes Zitat habe ich hier gefunden:
Der Kunde bestellt einen Artikel a, einen Gutschein b, einen Gutschein c und einen Gutschein d. Das - und nichts anderes - will er. Liefert OTTO das genau so und gefällt das dem Kunden nicht, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Liefert OTTO aber anders (bspw. ohne etwas von Gutscheinen wissen zu wollen), dann ist das eine unbestellte Lieferung im Sinne des § 241a BGB und dem Kunden kann es am A... vorbei gehen, was nun mit dem Paket passiert. Das darf OTTO dann auf eigene Kosten wieder abholen lassen, wenn sie denn wollen. Bestellt wurde das so nicht und damit fallen dafür auch keinerlei Versandkosten an.
Und zur E-Mail-Bestellbestätigung: Diese ist nicht als Annahme des Kaufvertrages zu sehen. Aber durchaus eben als Bestätigung, dass die Bestellung wie gewünscht eingegangen ist. Heißt: OTTO muss nicht die Bestellung so ausliefern, wie der Kunde will. OTTO kann auch einfach das Angebot ablehnen und somit nicht annehmen. Die Annahme erfolgt erst durch den Versand. Versendet aber OTTO etwas anderes als bestellt, dann s.o., dann ist das ein neues Angebot und der Kunde kann dieses neue Angebot annehmen (und den vollen Betrag zahlen) oder ablehnen und dann kann OTTO sehen, wie sie ihren unbestellten/ungewollten Sche*** wieder abholen.
Also ich für meinen Teil behalte die Ware und werde sie benutzen. Schließlich ist Otto mit mir einen Vertrag eingegangen und hat sich genauso dran zu halten wie ich.
Und ich denke Otto hat sich so ziemlich ins eigene Knie geschossen.
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