Handbremse oder Gang eilegen beim Parken?

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  • Es ist schon klar, dass man ein Gefälle braucht, um eine Auto rollen zu lassen.

    Die Klägerin habe ihr Auto auf einer Gefällestrecke abgestellt. Ob das Gefälle nun 10 % betrage, wie die Versicherung schätzt, oder „nur" 5 %, wie die Autofahrerin meint, spiele nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sei, daß das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden müsse. Daran habe es die Klägerin offenbar fehlen lassen. Anders lasse sich nach Lage der Dinge das Wegrollen ihres PKW nicht erklären.

    Quelle:kostenlose-urteile.de/newsview3007A.htm

    Es gibt auch Urteile mit 7% (AG Frankfurt AZ 301 C 361/02) oder welche, wo das Parken an (nicht auf) einer Böschung nur mit Gang schon grob fahrlässig ist

    Oder auch welche, die die Handbremse für nur fahrlässig halten (OLG Hamm).

    Ab wann etwas wirklich grob fahrlässig ist, hängt ja von der jeweiligen Situation und /oder vom jeweiligen Richter ab. Aber auch wenn es nur fahrlässig ist und die Versicherung zahlt und man wird normal hochgestuft, ist es schon unangenehm und es kann ja auch noch mehr passieren..

    Mir geht es ja nur darum, aufzuzeigen, dass Abstellen mit nur einer Sicherung eben nicht ausreichend sein muss und man sich zumindest am Hang dessen bewusst sein sollte.
  • Original von lordofazeroth
    10% Gefälle:

    versicherungen-blog.net/2007/0…-anstieg-nicht-eingelegt/

    Genau von so nem Fall hat mir mein Versicherungsmensch berichtet als ich ihn gefragt habe was passiert wenn z.b. das Handbremsseil reißt.
    Das Auto ist so zu sichern das es nicht wegrollt, wenn nötig auch mit Keilen unter den Rädern

    Erschreckend finde ich allerdings dass meine Freundin in der Fahrschule an einem Berg mit ca 15% Steigung gehalten hat und zur Handbremse zusätzlich den Gang eingelegt hat weil ich dies bei mir zu Hause wenn ich an der Straße parke auch tue, und die gute Frau Fahrlehrerin gesagt hat, man legt beim parken keinen Gang ein, dafür gibts eine Handbremse...