Ein Falschparker muss den von einer Straßenbahn an seinem Auto verursachten Schaden selbst zahlen. Das hat das Amtsgericht München in Urteil entschieden.
Der Mann habe beim Aussteigen gesehen, dass sein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt war und dass die Tram wenig später vorbeifahren würde (Az: 343 C 39848/03). Der Kläger habe damit nicht nur einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß begangen, sondern auch die später zu dem Schaden führende Gefahrenlage bewusst herbei geführt. Der Mann hatte die Stadtwerke München als Tram-Verantwortliche auf Ersatz von 1400 Euro für den Außenspiegel verklagt.
Die Straßenbahn habe nur den Spiegel des Fahrzeugs erfasst, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Somit sei es sehr knapp zugegangen und der Tramfahrer habe davon ausgehen können, dass er gerade noch so vorbeikommen werde. Der Autofahrer hatte argumentiert, auch wenn sein Auto falsch geparkt gewesen sei, gebe das dem Straßenbahnfahrer nicht das Recht, den Wagen anzufahren. Dieser hätte stehen bleiben und waren müssen, bis der Wagen entfernt worden wäre. (dpa)
Der Mann habe beim Aussteigen gesehen, dass sein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt war und dass die Tram wenig später vorbeifahren würde (Az: 343 C 39848/03). Der Kläger habe damit nicht nur einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß begangen, sondern auch die später zu dem Schaden führende Gefahrenlage bewusst herbei geführt. Der Mann hatte die Stadtwerke München als Tram-Verantwortliche auf Ersatz von 1400 Euro für den Außenspiegel verklagt.
Die Straßenbahn habe nur den Spiegel des Fahrzeugs erfasst, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Somit sei es sehr knapp zugegangen und der Tramfahrer habe davon ausgehen können, dass er gerade noch so vorbeikommen werde. Der Autofahrer hatte argumentiert, auch wenn sein Auto falsch geparkt gewesen sei, gebe das dem Straßenbahnfahrer nicht das Recht, den Wagen anzufahren. Dieser hätte stehen bleiben und waren müssen, bis der Wagen entfernt worden wäre. (dpa)