Tram-Betreiber haften nicht bei Falschparkern

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    Tram-Betreiber haften nicht bei Falschparkern

    Ein Falschparker muss den von einer Straßenbahn an seinem Auto verursachten Schaden selbst zahlen. Das hat das Amtsgericht München in Urteil entschieden.

    Der Mann habe beim Aussteigen gesehen, dass sein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt war und dass die Tram wenig später vorbeifahren würde (Az: 343 C 39848/03). Der Kläger habe damit nicht nur einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß begangen, sondern auch die später zu dem Schaden führende Gefahrenlage bewusst herbei geführt. Der Mann hatte die Stadtwerke München als Tram-Verantwortliche auf Ersatz von 1400 Euro für den Außenspiegel verklagt.

    Die Straßenbahn habe nur den Spiegel des Fahrzeugs erfasst, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Somit sei es sehr knapp zugegangen und der Tramfahrer habe davon ausgehen können, dass er gerade noch so vorbeikommen werde. Der Autofahrer hatte argumentiert, auch wenn sein Auto falsch geparkt gewesen sei, gebe das dem Straßenbahnfahrer nicht das Recht, den Wagen anzufahren. Dieser hätte stehen bleiben und waren müssen, bis der Wagen entfernt worden wäre. (dpa)
    Eben, das heisst ja, wenn blockieren, dann richtig :D. Am besten quer auf die Gleise.

    Nene, ich hasse solche Idioten. Hier in SN hab ich schon mehrfach deswegen im Stau gestanden. Irgend so ein ... musste seinen 7,5t-er direkt auf den Tramgleis parken und ist dann verschwunden. Die Strassenbahn stand daraufhin quer in der Kreuzung und es ging gar nix mehr. Ein andermal hat ein 40t sich bei Glatteis an einer leichten Steigung quer gestellt, als dann die 5. Strassenbahn (und unzählige Busse und der Übliche Berufsverkehr) sich hinten anstellte hat die Polizei dann endlich die Stadwerke mit Streuwagen den Laster abschleppen lassen.
    ach die 1400euro können sich schon zusammenlaufen.
    elektrisch verstell und beheizbar, eventuell mit integriertem blinker.
    dazu noch das lackieren und ca. 2 stunden werkstattarbeit (mit lackieren).
    vielleicht noch einen leihwagen in der werkstattzeit.......................
    Anders zu sein bedeutet Einzigartigkeit erreicht zu haben
    Ja sowas hatten wir auch schon.
    PKW wendet an einer Kreuzung trotz Wendeverbot, die ihm entgegenkommende Straßenbahn ignorierte er und zeigt dem Fahrer (Notbremsung, Klingeln) noch freundlich nen Vogel, nur das von hinten auch ne Bimmel kommt hat er übersehen. Die von hinten erwischt ihn zuerst und dann noch die Entegegenkommende.
    Naja wer zuletzt lacht ...... (es gab keinen Personenschaden).