Fahrzeug bewegen mit abgelaufenden TÜV

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    Plusmitgliedschaft heißt nicht automatisch, dass der Wagen nach Hause gebracht wird, ach wenn die das nicht vor Ort reparieren können...

    Der ADAC hat auch die Möglichkeit einem einen Ersatzwagen anzubieten und den defekten Wagen vor Ort zu reparieren...

    Gruß
    Piet
    on tour: "Project one M"

    www.facebook.com/ProjectoneM
    Hab gerade mal durch nen Kumpel nen Auszug erhalten, aus der StVZO wo folgendes drin steht:

    StVZO § 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
    (1)

    Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs ..., Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen....


    (4)

    Bei Bedarf hat eine Zulassungsbehörde zur einmaligen Verwendung für Zwecke nach Absatz 1 Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und besondere Fahrzeugscheine nach Muster 4, auch ohne vorherige Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein, auszugeben. Der Empfänger hat die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.


    Nachzulesen hier

    Ergo würde das heißen, dass ich selbst ohne Betriebserlaubnis das Fahrzeug überführen darf zum Zielort, selbst, wenn es wie in meinem Fall, keine BE hat!


    MfG
    Schmusi


    P.S.
    Bin seit kurzen ADAC+ Mitgied!
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    Dein Kumpel ist nur leider nicht auf dem aktuellen Stand, genauso wie die verlinkte Webseite!

    § 28 StVZO wurde zum 1.3.2007 aufgehoben und die Regelungen finden sich, wie weiter oben von mir schon angegeben, in der FZV wieder. Siehe auch stvzo.de und dann auf FZV klicken.

    Überführen darfst du das Auto dennoch nicht, da es auch ohne die Betriebserlaubnis die sonstigen Vorschriften erfüllen musst und das tut es mit dem Motor so ja wohl auch nicht...
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „R2D2“ ()

    R2D2 hatte das ja auch schon geschrieben.

    Aber die Frage ist, ob das wirklich ein Freibrief ist, mit jeder Schrottkiste und einer roten Nummer durch die Republik zu kurven. Kann ich mir auch nicht recht vorstellen. Nicht, dass das jetzt zwingen hier so ist, aber dann könnte man ja auch die Stoßdämpfer ausbauen, rote Nummern dran und los...
    R2D2 meinte ja schon, dass die Autos natürlich grundsätzlich schon den Vorschriften entsprechen müssen. Irgendwo müsste es da also schon noch eine Grenze geben und da ist halt die Frage ob das Auto drunter fällt.

    mal ganz davon abgesehen weiß ich auch nicht, wie es dann mit der Versicherung ist , sollte es zB zu einem Unfall kommen.
    Meine alter Fabia I:
    Elegance Kombi 1.4 16V tiefseeblau Bj 2003
    Sportpaket, GRA, PDC, Schiebedach, JVC-KD-LH-3101, Parrot CK3100
    Autogasumbau mit PRINS VSI

    Seit 2009:
    Touran TSI Highline
    Aufs Datum hab ich jetzt nicht geachtet, sorry.

    Somit kommt ja dann nur noch der Transport via Anhänger in Frage. Alles andere wäre ja gegen die FZV. Ist doch sch****!

    Kann ja dann ma Pics machen, wenn das Teil aufn Hänger steht ;-). Ich werde mich wieder melden und bedanke mich erstmal für euren Rat, hätte mich echt in Gefahr begeben.



    MfG
    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...
    Der Anhänger ist wohl das kleinere Problem, wenn, wie geschrieben, kein geeignetes Zugfahrzeug vorhanden ist.

    Die m.E. einfachste Problemlösung ist m.E. das Auto erst mal TÜV fertig zu machen, so dass der Motor eingetragen werden kann und dann geht es ganz normal auf die Reise. Gemacht werden müsste der TÜV ja so oder so irgendwann mal, also warum nicht gleich oder halt noch etwas warten, wenn die Kohle so knapp ist.

    @ Geldoc: Nein, es gibt da offiziell keinen Spielraum, die Fahrzeuge müssen immer vorschriftskonform sein, es bedarf mit entsprechenden Kennzeichen nur keiner BE, das ist alles; ein bisschen schwanger gibts ja auch nicht. ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Das Prob an der Stelle ist ganz einfach. Das Fahrzeug steht in Frankfurt. Da ich aber nun mal in Berlin bin und der momentan noch Eigentümer des Fahrzeuges den Motor nicht mehr eintragen lassen wird, fällt die Option flach. Er will das Auto einfach nur noch los werden, weil es laufende Kosten sind.

    Außerdem muss festgestellt werden, ob sich ein Aufbau noch lohnen würde. Fals net, wird das Auto ausgeschlachtet und dient als Teilespender für den Corsa B meine Kumpels, mit dem ich das Projekt in Angriff nehmen wollte.

    Vll. hab ich es nirgends erwähnt aber ich wollte das Auto erstmal nur hier bei mir haben, um dann daran rum zu schrauben und ggf. wieder fahrtüchtig zu machen. Deswegen ist TÜV erstmal hinfällig, da mein Kumpel und ich erstmal alles auf Vordermann bringen wollen.


    MfG
    Schmusi
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „FabiaRS131“ ()

    Ist es ein Fabia1 ? :P

    Kommt halt doch immer auf das Auge des Betrachters an...

    Für FabiaRS131 wäre es vll. sinnvoll sich das Teil erst mal genau anzuschaun, ob er den wirklich haben will und dann weiter nachzudenken, wie er ihn zu sich bringt. Ich für meinen Teil würde einfach nach dem 11 Gebot handeln. ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    @ R2D2:

    Wie lautet das 11. Gebot?

    Du sollst MR2 fahren? :P

    Nordische Grüße

    Örnie
    Bis 08/2008:
    Naturgrüner Skoda Fabia Comfort 1.9 SDI mit rund 182tkm auf dem KI verkauft ;)

    Seit 08/2008:
    Roter VW Golf IV Variant Ocean 1.9 SDI mit aktuell rund 72tkm auf dem KI
    Original von R2D2
    Ist es ein Fabia1 ? :P



    grundsetzlich sind es imho keine gebrauchten Fahrzeuge, die schon viele zehntausende Kilometer auf der Uhr haben. Da zählt ein Fabia 1 genauso zu.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Hat sich wahrscheinlich alles erledigt, da wir kein geeignetes Zugfahrzeug haben.

    Würde ja fahren, wenn ich 100 % davon ausgehen könnte, dass kein Grüner unter die Haube schaut! Sonst ist ja an dem PKW alles eingetragen! Kein Bock mir 3 Pkt. in Felnsburg zu holen!


    MfG
    Schmusi


    P.S.
    Lautet das 11. Gebot wirklich, ich soll mich net erwischen lassen?
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „FabiaRS131“ ()

    Stell dir ma vor, unterwegs fährt dir einer in die Karre. Du kannst nix dafür. Polizei kommt und untersucht deine Kiste --> keine BE --> du schuld --> nix Versicherung

    Ists das wert ?
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Malt doch nicht immer solche Horroszenarien auf, die schlicht nicht stimmen. Die erloschene BE ist im Zweifelsfall sicher nicht für eine einfache Schadensregulierung förderlich, aber es gehört schon noch die Ursächlichkeit dazu! Also Unfall und Erlöschen der BE ist nicht automatisch selber Schuld und für alles löhnen!!!

    Ist heir jetzt aber wohl wurscht, wird ja wohl eh nix. Eine Möglichkeit wäre vll. noch sich, so nen Polen oder sonstigen Osteuropäer zu schnappen, die mit ihren tollen Kisten Autos in den Osten schaffen, vll. bringt so einer die Kiste ja für geringes Geld...
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Bitte Draco, sag so was nicht so pauschal. So wie du es sagst ist es nicht haltbar!

    Es hängt immer von den Umständen ab, wenn man jetzt mit einem, aufgrund der deutlich höheren Leistung, nicht eintragbaren Motor einen Crash baut, bei dem die Geschwindigkeit eine Rolle spielt, dann ist es ja korrekt, wenn aber ein anderer bei Rot über die Ampel und dir dann rein fährt, spielt das für den Unfall überhaupt keine Rolle. Im gegenständlchen Fall kommt auch noch dazu, dass der Motor grundsätzlich abnahmefähig ist, also die BE erteilt werden könnte. Dazu kann man dann auch noch vorzüglich juristisch philosophieren, BE erloschen kann es m.E. bei Teilen, die eintragbar sind gar nicht geben...
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!