ENDLICH Angel Eyes für den Fabia I

  • Fabia I

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  • Original von eab
    Garantie weiss ich nicht, aber gewährleistungspflicht ist in deutschland bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchten 1 Jahr!

    wie alt sind die scheinwerfer? wenn sie nicht älter als 6 monate sind, muss die herstellerfirma beweisen, dass sie nicht von anfang an mit mängel behaftet waren. wenn sie dies nicht kann, muss sie die scheinwerfer reparieren oder ersetzen!

    ansonsten kannste auf kulanz hoffen oder musst selbst beweisen, dass die scheinwerfer seit kauf nen fehler hatten. das wird aber schwer...

    Edit: Garantie MUSS keiner geben, das ist alles freiwillig!


    Meiner sind leider 7 monaten alt, und dieser händler stores.ebay.de/slpro-de gibt mir an der telefon zu kennen das er nür 6 monaten gewährleistung gibt.

    Yep, ich habe seit einige tagen auch ne rote standlichtringe.
    € 120 bis 150 wolt der herrsteller für die reparatur haben, lautens der verkaufer.
  • Original von LeZandre
    Original von eab
    Garantie weiss ich nicht, aber gewährleistungspflicht ist in deutschland bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchten 1 Jahr!

    wie alt sind die scheinwerfer? wenn sie nicht älter als 6 monate sind, muss die herstellerfirma beweisen, dass sie nicht von anfang an mit mängel behaftet waren. wenn sie dies nicht kann, muss sie die scheinwerfer reparieren oder ersetzen!

    ansonsten kannste auf kulanz hoffen oder musst selbst beweisen, dass die scheinwerfer seit kauf nen fehler hatten. das wird aber schwer...

    Edit: Garantie MUSS keiner geben, das ist alles freiwillig!


    Meiner sind leider 7 monaten alt, und dieser händler stores.ebay.de/slpro-de gibt mir an der telefon zu kennen das er nür 6 monaten gewährleistung gibt.

    Yep, ich habe seit einige tagen auch ne rote standlichtringe.
    € 120 bis 150 wolt der herrsteller für die reparatur haben, lautens der verkaufer.

    In Deutschland gilt grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf, allerdings gibt es auch die Beweislastumkehr. Diese besagt, dass wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache Mängel zeigen, man davon ausgeht, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war. Das heißt, dass bei einer Reklamation innerhalb von 6 Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Nach 6 Monaten ab Kauf muss allerdings der Käufer beweisen, dass die Sache beim Kauf bereits mangelbehaftet war.

    In so einem Fall ist natürlich eine Rechtsschutzversicherung, welche den Verbrauchsgüterkauf abdeckt, Gold wert.
  • er kann sich da gar nicht rausreden, das ist EU- weites Gesetz, das wird bestimmt nicht extra für ihn geändert!

    und in seinen AGB steht:

    8.3.
    Die Verjährungsfrist bei Mängeln an Neuwaren beträgt für die Rechte eines Verbrauchers zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr ab Ablieferung der Ware.


    also mindestens 1 jahr!!!! und da du das bestimmt nicht als unternehmen gekauft hast, sondern als privatmann gelten die 2 jahre!

    lg
  • Original von eab
    er kann sich da gar nicht rausreden, das ist EU- weites Gesetz, das wird bestimmt nicht extra für ihn geändert!

    und in seinen AGB steht:

    8.3.
    Die Verjährungsfrist bei Mängeln an Neuwaren beträgt für die Rechte eines Verbrauchers zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr ab Ablieferung der Ware.


    also mindestens 1 jahr!!!! und da du das bestimmt nicht als unternehmen gekauft hast, sondern als privatmann gelten die 2 jahre!

    lg

    Trotzdem gibt es in Deutschland die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf und darauf wird sich der gute Händler berufen.
  • ja, ich weiß, hatte ich ja schon geschrieben

    aber so n brief vom anwalt wirkt meistens wunder. ansonsten würde ich mich mal direkt an den hersteller wenden, das wäre noch ne möglichkeit, die ich nicht ungenutzt lassen würde. es geht ja nicht grad um wenig geld...
  • Original von eab
    ansonsten würde ich mich mal direkt an den hersteller wenden, das wäre noch ne möglichkeit, die ich nicht ungenutzt lassen würde. es geht ja nicht grad um wenig geld...


    Ausser den namen "Eagle Eye" habe ich keine ahnung wer der hersteller ist, und wie ihn zu contactieren. ;*(
  • Original von eab
    naja, das dürfte aber doch kein problem sein. steht auf der verpackung nichts drauf? ansonsten einfach mal bei ebay den händler fragen, wer der hersteller ist und wie man ihn erreichen kann!

    Ich hab mal bei Lion Tuning per Mail gefragt wer deren Angels herstellt, wollten die mir keine auskunft drüber geben!
  • Struppy schrieb:

    Musste gestern mit Entsetzen feststellen das bei meinen Angel Eyes auf der linken Seite die Standlichtringe nicht mehr angehen...
    Kann man die ersetzen?
    Nee oder, muss ich einschicken...wa?
    Also der Händler muss 24 Monate Garantie geben, von daher dürfte das kein Problem darstellen...
    Bei welchem Händler hast die Angeler denn bezogen?

    PS. Habe hier auch noch einen gebrauchten, aber funktionierenden Angeler rumliegen!
    Sollte der Händler also Ärger machen, schreib' mir einfach mal!
  • im Auktionshaus gibt es Angle eyes von verschiedenen Verkäufern in verschiedensten preisen ist das alles ein und das selbe produkt oder gibt es da qualitative unterschied??
  • Hier Jungs un Mädels ich brauch ganz schnell ne Antwort :D:D:D

    Hab grad eben die alten SW eingebaut... trifft mich der Schlag, da geht auf der rechten Seite das Standlicht ebenfalls nicht!

    Also entweder is es zufall un bei beiden Schweinwerfen isses kaputt... oder es liegt echt nich an den angel eyes sondern an was anderem...

    ABER AN WAS?

    Kann mir jemand helfen?
  • Nur so zur Info, Händler müssen bei Neukauf 24 Monate Gewährleistung geben (Also nur was auf ihre Kosten tauschen, wenn es von Anfang an defekt, oder ein Material/Verarbeitungsfehler ist) wobei das erste halbe Jahr der Händler nachweisen muss, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat, ab 6 Monaten müsst ihr dem Händler beweisen, dass das ein Material/Verarbeitungsfehler ist, oder von Anfang an da war.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung die ein Händler geben kann, aber nicht muss!