EG-Richtlinie: Keine Zulassung ohne Drei-Punkt-Gurt

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    EG-Richtlinie: Keine Zulassung ohne Drei-Punkt-Gurt

    Aufgrund einer EG-Richtlinie aus dem Jahr 2000 erhalten alle neuen Pkw ab dem 1. Oktober 2004 nur dann eine Erstzulassung, wenn auch der mittlere Sitz der Rückbank mit einem Drei-Punkt-Sicherheitsgurt ausgestattet ist. Das teilte das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Montag mit. Trotz der Verordnung seien bei vielen Fabrikaten noch Fahrzeuge im Bestand, die nicht über eine solche Sicherheitseinrichtung verfügen.

    Eine Ausnahme zur erstmaligen Zulassung dieser Automobile nach dem 1. Oktober 2004 könne das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg nur dem Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis (Fahrzeughersteller oder -importeur) erteilen, hieß es. Sollten Händler noch entsprechende Neufahrzeuge im Bestand haben, empfiehlt das ZDK, sich umgehend bei dem Fahrzeughersteller/-importeur zu erkundigen, ob diesem auch die entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.